lnvincible Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Hallo, lerne in diesem Sommer aus und der Betrieb gab mir zu verstehen, dass man mich übernehmen würde. Alter: 25 Wohnort: Berlin letzter Ausbildungsabschluss (als was und wann): diesen Sommer, FIAE Berufserfahrung: - Vorbildung: - Arbeitsort: Berlin Grösse der Firma: >150 Mitarbeiter Standorte: Mehrere Standorte außerhalb Deutschlands Jahresumsatz 2012 : ca. 20.000.000 € Branche der Firma: Dienstleister (Kundenbindung, Marketing, Marktforschung und Informationsmanagement) Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40 Arbeitsstunden pro Woche real: eher 50 während der Ausbildung Ausbildungsgehalt 3. Lehrjahr:600 € brutto Urlaubstage: 20 kein Weihnachtsgeld o.Ä. Verantwortung: Es soll eine breite Palette an Aufgaben übernommen werden .... darunter -Programmierung und Bugfixing von JavaCode -Webentwicklung (JSF unter Anwendung der MVC Architektur) - "eventuell" Realisierung von größeren Softwareprojeken -Bereitstellen von sehr komplexen Analysen für Endkunden (MySql Abfragen) -Erstellen und warten von komplexen SQL-Skripten -Erstellen und warten von XML-Skripen Das ist so der Tätigkeitenumfang der mich nach der Ausbildung erwarten wird. Ich habe mir vorgestellt in die Vertragsverhandlung mit 34 k Brutto reinzugehen um dann irgendwo zwischen 31-32 k dann zu landen. Sollte ich mehr verlangen ? Wie sieht es mit Weiterbildungen aus ..... kann ich mir sowas in den AV schreiben lassen ? Würde mich schon sehr gerne spezialisieren ..... entweder Richtung Softwareentwicklung oder Datenbanken Bitte um eure Vorschläge oder Meinungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max_Power Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Was ist das denn für eine Anzahl an Urlaubstagen? Hast du die auch während der Ausbildung bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thalliana Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Das ist die gesetzliche Mindest-Jahresurlaubstags-Zahl^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max_Power Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Das ist die gesetzliche Mindest-Jahresurlaubstags-Zahl^^ Deswegen frag ich ja... Wäre mir zu wenig. Wie steht es denn mit einer Überstundenregelung? Werden die von dir angesprochenen Weiterbildungen bezahlt oder ist das eher ein Gedanke von dir? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Warum 20 und nicht 24 Urlaubstage? Letzteres ist, soweit ich weiß, das gesetzliche Minimum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max_Power Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Warum 20 und nicht 24 Urlaubstage? Letzteres ist, soweit ich weiß, das gesetzliche Minimum? Bei einer 6 Tage Arbeitswoche dachte ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lnvincible Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 die 20 Tage Urlaub galten innerhalb der Ausbildung ;-) @ Max Möchte das das die Firma natürlich bezahlt. Wenn es nicht so sein solle, werde ich es eben aus eigener Tasche bezahlen. Was würdet ihr für Weiterbildungen empfehlen ? Richtung Softwareentwicklung und Datenbanken .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Urlaubsanspruch für Volljährige Im Arbeitsrecht gilt für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben den gleichen Urlaubsanspruch wie normale volljährige Arbeitnehmer. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Volljährige Azubis haben also mindestens Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Quelle: Azubi & Azubine - Wie viel Urlaub steht Azubis zu? Dies allein wäre für mich ein Grund, mich von der Firma fern zu halten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max_Power Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Urlaubsanspruch für Volljährige Im Arbeitsrecht gilt für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben den gleichen Urlaubsanspruch wie normale volljährige Arbeitnehmer. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Volljährige Azubis haben also mindestens Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Quelle: Azubi & Azubine - Wie viel Urlaub steht Azubis zu? Dies allein wäre für mich ein Grund, mich von der Firma fern zu halten. Das verstehst du falsch. Werktage sind von Montag bis Samstag. Er arbeitet aber von Montag bis Freitag, wie ich denke. Von daher 20 Urlaubstage minimum laut Gesetzgebung. EDIT: Werktag Guck mal im letzten Absatz unter "Arbeitsrecht". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Du hast tatsächlich recht. Bei Mo-Fr. ist der gesetzliche Mindesturlaub bei 20 Tagen... das wusste ich nicht :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lnvincible Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Genau .... ;-) Aber abgesehen von meiner bescheidenen Urlaubsregelung in der Ausbildung möchte ich gerne wissen was ihr von meinen Gehaltsvorstellungen haltet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 is halt berlin.... wie werden denn die 10 stunden über der vereinbarten wochenstundenzahl abgegolten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Naja, 10 Überstunden die Woche, keine Auszahlung oder Abfeiern möglich (?), 20 Urlaubstage, ... Naja, dafür finde ich 32k ein wenig mager, aber immerhin gut genug um die Stelle vorerst anzunehmen und nebenher was anderes zu suchen. Wie sieht es mit Weiterbildungen aus ..... kann ich mir sowas in den AV schreiben lassen ? Klar, wenn er dir das finanziert. Verpflichtet ist er dazu aber nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lnvincible Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Kann man abbummeln oder bei ausreichender Anzahl sich einen Tag frei nehmen. @ alle die Urlaubsregelung bezog sich auf die Ausbildung .... im Unternehmen bei normalen Angestellten liegt der Schnitt eher bei 25-30 Tagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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