Waschmaschine Geschrieben 19. Mai 2013 Teilen Geschrieben 19. Mai 2013 Mal angenommen durch eine Tariferhöhung werden die Leute mehr bezahlt, hat dies einfluss auf die Fertigungsgemeinkostenzuschläge (FGKZ)? Ich meine jeder Mitarbeiter lässt sich ja einem Produkt zuordnen also haben sie doch keinen Einfluss, oder? LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frog33r Geschrieben 19. Mai 2013 Teilen Geschrieben 19. Mai 2013 (bearbeitet) Hallo, ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke der Zuschlag (FGKZ) wird geringer. Da Du ja die Summe der Fertigungsgemeinkosten geteilt durch die Fertigungslöhne machst. (Größerer Teiler = Niedrigeres Ergebnis) Auf den MGKZ hat es jedoch keine Auswirkung. So habe ich das zumindest bei der GA2. Nachtrag: Sehe jetzt aber, dass es beim BAB Löhne und Fertigungslöhne gibt. Bin jetzt verwirrt... Gruß Frog33r Bearbeitet 19. Mai 2013 von Frog33r Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waschmaschine Geschrieben 20. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2013 eben, und schau mal in der kalkulation ( ich nehme an du hast auch die bawü prüfung geschrieben) da steht das auch nochmal extra deshalb bin ich mir nun unsicher^^ habe nämlich geschrieben, dass es keinen einfluss hat (außer vllt bei verwaltung/putzfrau / Hausmeister, das hätte ich noch dazu schreiben müssen...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frog33r Geschrieben 20. Mai 2013 Teilen Geschrieben 20. Mai 2013 Hallo, ja Baden-Württemberg. Also bei uns sah die Kalkulation (wir bekamen die als Datei am PC) etwa so aus: http://www.rechnungswesen-verstehen.de/images/betriebsabrechnungsbogen-beispiel.jpg Wobei in den Zellen der einzelnen Arten, Beträge und Kostenstellen nur ein "." stand. Ich hoffe mit meiner Datei war alles in Ordnung. ^^ Es waren nur die Summen der Gemeinkosten für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb gegeben. Ebenso die Zuschlagsgrundlage für Material und Fertigung. Bei einer Lohnerhöhung, dachte ich, wird dann die Zuschlagsgrundlage für die Fertigung erhöht. Somit wäre der Zuschlagssatz für die Fertigung niedriger. Aber wie gesagt, keine Ahnung. Gruß Frog33r Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 20. Mai 2013 Teilen Geschrieben 20. Mai 2013 Ich meine jeder Mitarbeiter lässt sich ja einem Produkt zuordnen also haben sie doch keinen Einfluss, oder? Mitarbeiter programmiert in Woche A an Projekt A und in Woche B an Projekt B, und nun ist Deine These widerlegt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tredagor Geschrieben 21. Mai 2013 Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Soweit ich mich richtig entsinne, steigen beide Zuschlagssätze, da der Lohn an allen vier Kostenstellen vorhanden ist. Folglich wenn Lohn sich erhöht, dann Satz erhöht sich auch, Sonst Falsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Mal angenommen durch eine Tariferhöhung werden die Leute mehr bezahlt, hat dies einfluss auf die Fertigungsgemeinkostenzuschläge (FGKZ)? Ich meine jeder Mitarbeiter lässt sich ja einem Produkt zuordnen also haben sie doch keinen Einfluss, oder? LG Löhne sind nicht das selbe wie Fertigungslöhne... Fertigungslöhne sind z. B. Gehalt für einen AN der an einem Projekt arbeitet. Löhne sind z. B. das Gehalt von einer Person die am Empfang sitz, oder von Putzkräften. Die müssen auch bezahlt werden, können aber keine Produktion zugeordnet werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tredagor Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Fertigungslohn definiert, die Lohnkosten die notwendig sind zur Fertigung des Produktes pro Stück. Trotzdem werden an allen Kostenstellen Lohn bezahlt und dazu zählen auch die Gehälter der Fertigung. Schließlich will der Produktionsmanager auch sein Gehalt haben. Die Fertigungslöhne sind davon unberücksichtigt, da der FGKZ anhand von Gemeinkosten errechnet wird und die wiederrum sind zu einem Teil abhängig von der Höhe des Lohns. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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