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Keine Übernahme, was ist mit Resturlaub?


Gurki

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Hallo,

ich werde wohl nicht übernommen von meinem Ausbildungsbetrieb. Habe aber noch 25 Tage Jahresurlaub. Da die Ausbildung aber zum 31.07. bzw. mit bestehen der Prüfung geht, wären es doch nur noch 16 Tage oder (insgesamt habe ich 28 Tage Urlaub / Jahr)?

Meine Frage: Was passiert nun mit dem Resturlaub? Wenn ich vor dem 31.07. bestehe dann bin ich fertig -> Arbeitslos -> Was ist mit meinen Urlaubstagen?

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Ich habe bei mir "alle" vertraglichen Urlaubstage bis zur mündlichen Abschlussprüfung genommen. Ein bisschen Erholung vor der Prüfung kann nicht schaden. ;)

Allerdings habe ich meine Urlaubstage auch für Vorstellungsgespräche verwendet. Als am letzten Arbeitstag die Personalerin sagte, dass mir eigentlich 2,5 Tage weniger Urlaub zugestanden hätten, habe ich gesagt, dass sie es für die Vorstellungsgespräche/ Interviews bei meinem neuen AG einberechnen soll (Telefon-Interview, Vorstellungsgespräch, Probearbeitstag).

Dann gab es Ruhe. :)

Ich kann Dir nur empfehlen: Nimm den ganzen Urlaub, der Dir zusteht! Du schuldest Deinem Ausbildungsbetrieb nichts mehr. Ich kenn das. Betriebe, die nicht ausbilden wollen, haben es nicht anders verdient.

Konzentriere Dich jetzt nach der schriftlichen Prüfung lieber auf Bewerbungen und auf die Suche nach dem richtigen AG.

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Na es klingt ja nun nicht so als würden sich Gurki und der Betrieb im Streit trennen. Er wird einfach nicht übernommen, das passiert doch andauernd.

Sprich mit Deinen Personalern. Ich kenne es so, dass die verbleibenden Tage dem Datum des Vertragsendes einfach vorangestellt werden, außer der Arbeitnehmer möchte es anders.

Dass Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast, ist meiner Meinung nach auch korrekt.

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Es ist doch üblich, dass man seinen vertraglichen Urlaub nimmt, bevor man beim Arbeitgeber aufhört. Alles andere wäre verschenkt. Ggf. kann man sich den Urlaub auch ausbezahlen lassen, da müsstest du einfach mal mit deinem Arbeitgeber reden. Meistens lohnt es sich aber nicht (zB 200€ für 10 Urlaubstage fände ich zB zu wenig). Wie es aber rechtlich aussieht, also ob man einen rechtlichen Anspruch auf eine Auszahlung hat, weiß ich nicht. Aber wenn der Arbeitgeber dir den Urlaub nicht genehmigt betriebliche Gründe etc), kann man bestimmt etwas machen.

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Dir ist schon klar, dass wenn Du Deinen kompletten Jahresurlaub nimmst, Du keinen Anspruch mehr bei einem Folge-AG hast für dieses Jahr?

Dann verstehe ich nicht:

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

D.h. ja, wenn ich den Urlaub jetzt nicht nehme, dann fällt er weg. Wenn ich ihn aber aufbrauche, dann kann ich keinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber nehmen?!

WISO wär hier ein Gewinn gewesen...

Sag das mal meinem Lehrer....

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Was er meint ist:

Du hast jetzt zum Beispiel 28 Tage, verlaesst diesen AG aber. Du nimmst alle Urlaubstage komplett mit.

Dein neuer AG schuldet Dir laut Vertrag aber nur 26 Tage im Jahr. Da Du schon 28 Tage hast (mit Bescheinigung des alten AG, die wird der neue AG wohl verlangen), stehen Dir bis naechstes Jahr keine weiteren Tage zu.

Ich hoffe ich verwirre nicht noch mehr und habs richtig erfasst. So kenne ich die Regelung naemlich auch.

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D.h. ja, wenn ich den Urlaub jetzt nicht nehme, dann fällt er weg. Wenn ich ihn aber aufbrauche, dann kann ich keinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber nehmen?!

Jain.

Du kannst ab 2. Jahreshälfte den kompletten Jahresurlaub verbraten. Sprich auch den Urlaub den Du erst ab August etc. "verdienen" würdest. Sprich, wenn Du Bock auf 3 Wochen Karibik vor der Prüfung hast, ist das kein Thema.

Wenn Du jetzt allerdings nur die Tage nimmst, die sich monatsweise angesammelt haben bis zum Austrittszeitpunkt, hast Du die restlichen Tage beim neuen Arbeitgeber durchaus.

Das Ganze bezieht sich allerdings auf die gesetzlichen Mindesttage! Wenn Du davon ausgehst mindetens bis 2014 auf Jobsuche zu sein, würd ich den kompletten Urlaub nehmen. Wenn Du Dir sicher bist sehr schnell was neues zu finden maximal den Urlaub der sich bisher nach gesetzlicher Regelung angesammelt hat.

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Ich habe bei mir "alle" vertraglichen Urlaubstage bis zur mündlichen Abschlussprüfung genommen. Ein bisschen Erholung vor der Prüfung kann nicht schaden. ;)

Allerdings habe ich meine Urlaubstage auch für Vorstellungsgespräche verwendet. Als am letzten Arbeitstag die Personalerin sagte, dass mir eigentlich 2,5 Tage weniger Urlaub zugestanden hätten, habe ich gesagt, dass sie es für die Vorstellungsgespräche/ Interviews bei meinem neuen AG einberechnen soll (Telefon-Interview, Vorstellungsgespräch, Probearbeitstag).

Dann gab es Ruhe. :)...]

Dir ist aber schon klar, dass dich dein AG für Vorstellungsgespräche freistellen muss (und dennoch den Lohn für diese Zeit zahlen muss)? Du hast somit also Urlaub und Geld verschenkt. Dabei ist jedoch immer nur die Zeit anzurechnen, die man für Hinweg, Vorstellungsgespräch und Rückweg braucht und nicht immer ein ganzer Tag. Zudem muss es dem Betrieb ein paar Tage vorher angekündigt werden. Wenn man natürlich selber erst 2 Tage vorher erfährt, dass man ein Vorstellungsgespräch hat (heutzutage ja nicht unbedingt unüblich), dann wird es zwar knapp, aber ich denke mal, wenn man mit dem AG redet, sollte das auch kein Problem sein. Davor/Danach muss man dann aber auch wieder zum Betrieb fahren, falls man nicht 8 Stunden unterwegs ist dafür. Alternativ wird die zu wenig gearbeitete Zeit z.B. vom Gleitzeit- oder Überstundenkonto abgezogen (falls vorhanden).

Resturlaub kann entweder vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses genommen werden (falls man denn dazu kommt), oder aber er wird ausbezahlt.

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Dir ist aber schon klar, dass dich dein AG für Vorstellungsgespräche freistellen muss (und dennoch den Lohn für diese Zeit zahlen muss)? Du hast somit also Urlaub und Geld verschenkt. Dabei ist jedoch immer nur die Zeit anzurechnen, die man für Hinweg, Vorstellungsgespräch und Rückweg braucht und nicht immer ein ganzer Tag. Zudem muss es dem Betrieb ein paar Tage vorher angekündigt werden. Wenn man natürlich selber erst 2 Tage vorher erfährt, dass man ein Vorstellungsgespräch hat (heutzutage ja nicht unbedingt unüblich), dann wird es zwar knapp, aber ich denke mal, wenn man mit dem AG redet, sollte das auch kein Problem sein. Davor/Danach muss man dann aber auch wieder zum Betrieb fahren, falls man nicht 8 Stunden unterwegs ist dafür. Alternativ wird die zu wenig gearbeitete Zeit z.B. vom Gleitzeit- oder Überstundenkonto abgezogen (falls vorhanden).

Mein Ausbildungsbetrieb wollte nicht, dass ich nach der Ausbildung einen Job bekomme: "Du wurdest nicht ausgebildet. Somit bist Du nicht reif für den Arbeitsmarkt! Du darfst die Prüfung nicht bestehen."

Danach wollte ich nicht, dass sie wissen, wie viele Vorstellungsgespräche und vor allem "wo" ich diese hatte. Für den neuen AG habe ich 2,5 Tage (also Ulaub/Monat) eingeplant, weil ich ein Telefon-Interview (1/2 Tag), ein Vorstellungsgespräch und einen Probearbeitstag hatte. Mit der Bahn hat die Fahrt dorthin 4 Stunden gedauert. Deshalb sind auch dafür 2 Tage angefallen.

Ich wollte außerdem zwischen mehreren Unternehmen wählen können. Erst als ich den Arbeitsvertrag in der Hand hatte, sagte ich, was ich nach der Ausbildung machen würde. Da waren dann alle erstaunt und etwas schockiert.

Ich habe lieber zu viel Urlaub genommen und für Vorstellungsgespräche verbraten, als zu wenig und der Firma von jedem Vorstellungsgespräch zu erzählen.

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Zu den Resturlaubsansprüchen kann ich nicht soviel sagen, die Links waren aber sehr aufschlussreich. Ich habe das Problem zum Glück nicht, da ich bis Jahresende zur "Berufsorientierung" übernommen werde. Finde ich Top das sowas gemacht wird.

Zu den Freistellungen: Da kommt es immer auf den Betrieb an. Bei einigen hat man ja schon das Gefühl, dass der betrieb einen nur als billige arbeitskraft eingestellt hat und sich nicht weiter darum kümmern, schlimmstenfalls sogar den Azubi behindern einen neuen Job zu bekommen um diesen auf 400€ Basis weiterzubeschäftigen. Bei Fragen wie Resturlaub usw kann ich auch nur zu Anruf in der Personalabteilung raten oder die dafür zuständige Person. Dauert nur ein paar Minuten und wenn die es nicht wissen können die suchen. Das ist schließlich auch deren Beruf. (Das soll nicht abwertend gemeint sein!)

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@SaJu:

Nunja, du hast aber halt dennoch Urlaub verschenkt. Die Freistellung dafür MÜSSEN sie dir geben - ob sie nun wollen oder nicht. Ist gesetzlich so geregelt. (z.B. §629 BGB)

Gut - du hast dich dazu entschieden, sie zu "überraschen". Muss halt jeder selber wissen, ob er seine gesetzlichen Ansprüche wahrnimmt, oder ob er drauf verzichtet. Den AN dazu zwingen, sie wahrzunehmen, kann man ja schlecht.

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Ich habe dafür sogar mehr Urlaub genommen, als mir während der Ausbildung zustand. Darauf wurde ich von der Personalerin dann am letzten Arbeitstag angesprochen. Kurz davor kam die Frage, ob ich überhaupt schon etwas gefunden hätte.

Dann bin ich auf das Thema "Freistellung für Vorstellungsgespräche" gekommen und habe gesagt, dass sie es damit verrechnen soll. Somit war der "zu viel genommene" Urlaub - aus meiner Sicht - kein verschenkter Urlaub. Das wurde so verrechnet und ich konnte beim neuen AG ganz normal weiter arbeiten und neuen Urlaub bekommen.

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Zu den Freistellungen: Da kommt es immer auf den Betrieb an.

Nein, das hat Crash auch schon belegt, es kommt darauf an wieviel ***** man in der Hose hat mal nicht aus Angst vor der Zukunft zu kneifen sondern in einem Rechtsstaat auch mal auf eben dieses zu bestehen ;)

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