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Muss der Ausbilder zur mündlichen Prüfung / Präsentation mitkommen oder nicht?


Dennis91

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Man kann sich als Ausbilder aber wohl irgendwie bei der IHK als Prüfer bewerben wenn man entsprechende Fachkenntiss hat. Bei unserer IHK besteht das Prüfungsgremium aus einem Berufsschulleherer, einem IHK-Prüfer und einer Firmenperson aus dem IT-Bereich. Letzterer darf allerdings nicht aus demselben unternehmen sein wie einer der Azubis.

Aber das jeder Ausbilder zur Präsentation muss halte ich ebenfalls für humbug

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Wie sieht es denn aus, wenn man den Ausbilder mit Handfesseln an sich bindet und den Schlüssel wegwirft?

Darf dann der Ausbilder mit zur Präsentation + Fachgespräch?

*schmunzel

.oO( Exzentrisch sein, muss sich nicht unbedingt nachteilig auswirken ;) )

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Wie sieht es denn aus, wenn man den Ausbilder mit Handfesseln an sich bindet und den Schlüssel wegwirft?

Ich habe auch schon von Fällen mitbekommen bei denen der Ausbilder so lange auf die Anwesenheit während der Präsentation bzw. des Fachgespräches bestanden hat, bis ihn die grünen Männlein schließlich mit Handschellen abführen durften. :D Außer dem Prüfling und dem Prüfungsausschuss hat da während der Prüfungszeit denke ich keiner was im Raum zu suchen ^^

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Während der Projektpräsentation und dem Fachgespräch, sowie einer möglichen mündlichen Ergänzungsprüfung, sind im Prüfungsraum der Prüfling und alle Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Ein Ausschuss kann aus bis zu 7 Personen bestehen, für eine Prüfung müssen mindestens 3 Personen anwesend sein. Je mehr Personen anwesend sind desto objektiver ist die Beurteilung.

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... und dann wird er hoffentlich nicht seine eigenen Azubis prüfen. Sonst kommt man eventuell mit einem Befangenheitsantrag vor gericht durch.

Bei uns sitzt mindestens ein Berufsschullehrer im Ausschuss. Zählt das nicht auch schon dazu?

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Ein Ausschuss besteht aus mindestens drei Leuten: ein Berufsschullehrer, ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Üblicherweise prüft ein Lehrer nicht seine eigenen Schüler.

Ich glaub das kann man so pauschal nicht sagen. Laut Aussagen unserer Lehrer kann es schon Mal vorkommen, dass man von einem Lehrer geprüft wird, den man im Unterricht hatte. Aber es wird ja gefragt, ob Befangenheit vorliegt.

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