Dennis91 Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Moin Leute, kann mir einer von euch sagen, ob der Ausbilder bei der mündl. Prüfung / Präsentation anwesend sein muss? Meiner meinte zu mir, er könne an dem Tag nicht und versteht es auch nicht, warum er dahin sollte. Gruß Dennis91 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klotzkopp Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Nein, muss er nicht. Warum auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Wer fordert denn die Anwesenheit des Ausbilders? Mir ist es nicht bekannt, dass ein Azubi Begleitung durch den Ausbilder braucht. Jedenfalls musste ich noch nie mit zur einer Prüfung eines Azubis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tsede Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Der Ausbilder darf eh nicht mit rein zur Projektpräsentation und zum Fachgespräch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Man kann sich als Ausbilder aber wohl irgendwie bei der IHK als Prüfer bewerben wenn man entsprechende Fachkenntiss hat. Bei unserer IHK besteht das Prüfungsgremium aus einem Berufsschulleherer, einem IHK-Prüfer und einer Firmenperson aus dem IT-Bereich. Letzterer darf allerdings nicht aus demselben unternehmen sein wie einer der Azubis. Aber das jeder Ausbilder zur Präsentation muss halte ich ebenfalls für humbug Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Man kann sich als Ausbilder aber wohl irgendwie bei der IHK als Prüfer bewerben ... und dann wird er hoffentlich nicht seine eigenen Azubis prüfen. Sonst kommt man eventuell mit einem Befangenheitsantrag vor gericht durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 @Der Kleine: Letzterer darf allerdings nicht aus demselben unternehmen sein wie einer der Azubis. Gelesen hast du das aber? Gemeint ist einer der Azubis die zur Prüfung anstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uenetz Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Wie sieht es denn aus, wenn man den Ausbilder mit Handfesseln an sich bindet und den Schlüssel wegwirft? Darf dann der Ausbilder mit zur Präsentation + Fachgespräch? *schmunzel .oO( Exzentrisch sein, muss sich nicht unbedingt nachteilig auswirken ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Master_of_Desaster61 Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Wie sieht es denn aus, wenn man den Ausbilder mit Handfesseln an sich bindet und den Schlüssel wegwirft? Ich habe auch schon von Fällen mitbekommen bei denen der Ausbilder so lange auf die Anwesenheit während der Präsentation bzw. des Fachgespräches bestanden hat, bis ihn die grünen Männlein schließlich mit Handschellen abführen durften. Außer dem Prüfling und dem Prüfungsausschuss hat da während der Prüfungszeit denke ich keiner was im Raum zu suchen ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Ich hab während des Webinarkurses der Prüfungsvorbereitungen mitbekommen das da aber auch mehr leute sitzen können, von denen aber nur ein paar (ca. 3) die Prüfer sein werden. Was stimmt den nun genau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Master_of_Desaster61 Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Ja sowas ähnliches habe ich bei einem Prüfungsvorbereitungskurs der IHK auch mitgeteilt bekommen, nur dass der Prüfungsausschuss selber allerdings aus mindestens 3 und bis zu 7 Personen bestehen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Neue Pruefer muessen auch trainiert werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tsede Geschrieben 23. Mai 2013 Teilen Geschrieben 23. Mai 2013 Während der Projektpräsentation und dem Fachgespräch, sowie einer möglichen mündlichen Ergänzungsprüfung, sind im Prüfungsraum der Prüfling und alle Mitglieder des Prüfungsausschusses. Ein Ausschuss kann aus bis zu 7 Personen bestehen, für eine Prüfung müssen mindestens 3 Personen anwesend sein. Je mehr Personen anwesend sind desto objektiver ist die Beurteilung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bruto Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 ... und dann wird er hoffentlich nicht seine eigenen Azubis prüfen. Sonst kommt man eventuell mit einem Befangenheitsantrag vor gericht durch. Bei uns sitzt mindestens ein Berufsschullehrer im Ausschuss. Zählt das nicht auch schon dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Bei uns sitzt mindestens ein Berufsschullehrer im Ausschuss. Zählt das nicht auch schon dazu? Ein Ausschuss besteht aus mindestens drei Leuten: ein Berufsschullehrer, ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Üblicherweise prüft ein Lehrer nicht seine eigenen Schüler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 25. Mai 2013 Teilen Geschrieben 25. Mai 2013 Ein Ausschuss besteht aus mindestens drei Leuten: ein Berufsschullehrer, ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter. Üblicherweise prüft ein Lehrer nicht seine eigenen Schüler. Ich glaub das kann man so pauschal nicht sagen. Laut Aussagen unserer Lehrer kann es schon Mal vorkommen, dass man von einem Lehrer geprüft wird, den man im Unterricht hatte. Aber es wird ja gefragt, ob Befangenheit vorliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. Mai 2013 Teilen Geschrieben 26. Mai 2013 Ich glaub das kann man so pauschal Ueblicherweise ist nicht pauschal. Als Pruefer und Lehrer wurde ich mir die Azubis vorher ganz genau anschauen, wenn es die eigenen sind. Verboten ist es jedenfalls nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 27. Mai 2013 Teilen Geschrieben 27. Mai 2013 Verboten auf keinen fall! Bei unserer IHK sitz so gut wie immer unser klassenlehrer als Prüfer vor uns. Manchmal sogar 2. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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