Bruto Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Hallo, meine Berufsschule nimmt am MSDNAA Programm von Microsoft teil. Im 1. Lehrjahr hatte ich mir bereits Windows 7 gekauft. Da ich mich jetzt für Windows Server interessiere, wollte ich hier mal nachfragen, welche Version man als Berufsschüler bekommt? Es dürfte doch Win Server 2008 Standard geben oder eine abgespeckte Version? Was ich nicht ganz verstanden habe, werden die Lizenzen automatisch nach der Ausbildung ungültig oder darf ich die nur nicht verkaufen aber selbst nach der Ausbildung weiterhin nutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 24. Mai 2013 Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Ganz normale Windows Server 2008 R2 Version. Im Übrigen ist das jetzt Dreamspark Und die Lizenz ist natürlich nur solange gültig, solange du Azubi bist! D.h. normalweise darfst du die Versionen danach nicht mehr nutzen. Getippert mit einem mobilen Fernsprechgerät (GT - I9070) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bruto Geschrieben 24. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Ah ok danke. Oh was passiert denn nach der Ausbildung? Ist im Microsoft System ein Vermerk zu meiner Lizenz hinterlegt, so dass am 1.9.2013 die Lizenz ungültig wird und sobald mein PC mit den Microsoft Update Servern kommuniziert, wird die Lizenz oder der Key als ungültig eingestuft, ähnlich wie bei einer gecrackten Version, oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Macianer Geschrieben 25. Mai 2013 Teilen Geschrieben 25. Mai 2013 Nö, du darfst es einfach nur nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bruto Geschrieben 25. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2013 Hehe ok vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 26. Mai 2013 Teilen Geschrieben 26. Mai 2013 Nö, du darfst es einfach nur nicht... Sagt wer? Disclaimer: Ich nutze die MSDNAA über die Fernui Hagen... 2. BESTIMMUNGEN FÜR EIN STUDENTENABONNEMENT. Studentenabonnement. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages stellt das Studentenabonnement ein Abonnement für den Zugriff auf Software bereit. Microsoft kann die Software oder andere Angebote, die im Rahmen des Studentenabonnements zur Verfügung gestellt werden, jederzeit ohne vorherige Mitteilung an Sie ändern. Ende des Studenten- /Schülerstatus. Wenn Sie nicht mehr für das Studentenabonnement qualifiziert sind (durch Nichterfüllung der oben genannten Definition von „Sie“), endet Ihr Studentenabonnement automatisch. Sie sind jedoch berechtigt, die Software, die Sie vor der Beendigung Ihres Studenten- /Schülerstatus erhalten haben, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin zu verwenden. Kündigung. Microsoft kann das gesamte DreamSpark-Programm oder Ihr spezifisches Studentenabonnement jederzeit ohne vorherige Mitteilung an Sie aus einem beliebigen Grund oder ohne Grund beenden. 3. RECHTE DES STUDENTENABONNEMENTS. Software aus dem Studentenabonnement. Außer im Fall von Bestimmungen, die ausdrücklich angeben, dass sie diese Bestimmungen außer Kraft setzen, haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang vor allen widersprüchlichen Lizenzbestimmungen, die Sie in der Software vorfinden können, selbst wenn bei der Installation der Software gefordert wird, dass Sie einen getrennten Endbenutzer-Lizenzvertrag „akzeptieren“ oder wenn Sie auf andere Weise verpflichtet sind, andere Bestimmungen zu akzeptieren. Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, höchstens zwei Kopien der Ihnen über das Studentenabonnement zur Verfügung gestellten Software auf Ihren Geräten zu installieren, jedoch nur (a), um Ihre Ausbildung zu unterstützen; ( in nicht kommerzieller Forschung; oder ©, um Softwareprogramme für die obigen Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Das Studentenabonnement und die Software sind für Sie persönlich bestimmt. Sie dürfen keinen anderen Personen über Ihr Studentenabonnement Zugriff auf die Software gewähren. Das Studentenabonnement darf nicht übertragen werden. Beschränkungen. Sie dürfen die als Teil des Studentenabonnements bereitgestellte Software nicht zu folgenden Zwecken verwenden: zu kommerziellen Zwecken (außer wie unter Ziffer 3(e) gestattet) oder zur Entwicklung oder Wartung Ihrer eigenen Verwaltungs- oder IT-Systeme. Die Gültigkeit des Punkt 3(d) erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Verwendung von Windows Betriebssystemen. Die Programmsoftware umfasst bestimmte Windows Betriebssystemprodukte. Sie dürfen nur dann solche Betriebssystemprodukte auf einem Computer installieren, wenn schon eine voll lizenzierte Version eines Windows Betriebssystems auf diesem Computer installiert ist. Somit muss bereits ein gültiges Certificate of Authenticity (COA) für ein Windows Betriebssystem auf dem entsprechenden Computer angebracht sein. Keine kommerzielle Verwendung. Wenn Sie die Software zum Erstellen von Softwareprogrammen verwenden, dürfen Sie sie nur nach dem Kauf geeigneter kommerzieller Lizenzen für die Software kommerziell verwenden oder vertreiben. Sie dürfen jedoch kostenlose und kostenpflichtige Softwareprogramme, welche Sie mit der DreamSpark Software erstellt haben, in die Microsoft Apps Stores einstellen. Ich sehe dort leider nicht, dass man die Software angeblich nicht mehr weiterverwenden darf... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
orioon Geschrieben 20. Juli 2013 Teilen Geschrieben 20. Juli 2013 Und die Lizenz ist natürlich nur solange gültig, solange du Azubi bist! D.h. normalweise darfst du die Versionen danach nicht mehr nutzen. Sicher? Ist bei meinen Lizenzen von der TU Darmstadt definitiv nicht so! Das wird dort extra vermerkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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