Gast Masiako Geschrieben 4. Juni 2013 Teilen Geschrieben 4. Juni 2013 Hey zusammen, folgende Problem: Ich habe letzte Woche eine Mail von meiner Personalabteilung erhalten, dass mir auf Grund meines mündlichen Prüfungstermins (14. Juni) 2 Urlaubstage weniger zustehen (10 statt 12 Tage). Jedoch habe ich bereits 12 Tage Urlaub genommen und auch "geurlaubt", d.h. steh jetzt mit mit 2 Urlaubstagen in der Kreide. Die Tage werde ich unmöglich bis zur Prüfung über Überstunden reinholen können (alle Überstunden bereits abgebaut). Mir ist die gestzliche Regelung bewusst, wie dieser Urlaubsanspruch gerechnet wird, ich habe aber kein Stück damit gerechnet, dass mir Urlaub abgezogen werden könnte. Die Personalabteilung meinte, ich solle doch bitte die Tage wieder reinarbeiten. Samstag arbeiten ist mir nicht möglich, macht, da ich für die letzten Tage im FirstLevelSupport eingesetzt werde, auch keinen Sinn da wir nur unter der Woche arbeiten. Auf der anderen Seite meinte mein Azubiverantwortlicher aus der Personalabteilung (die Stunden reinzuarbeiten kommt von der Chefin der Abteilung), dass ich soweit im Recht stehen würde, als das man mir hätte Bescheid geben können, dass ich drauf achte, 2 Urlaubstage in der Rückhand zu halten. Ich selbst habe kein Interesse dran, dass mir deshalb nun mein Gehalt gekürzt wird... Was kann ich tun? Mein Chef wird mit der Geschäftsführung reden. Wäre die Prüfung ein Tag später, stünden mir die 2 Tage auch zu. Ist es korrekt, dass mir für die 14 Tage im Juni min. 1 Urlaubstag zusteht? Dann würde zumindest nur 1 Urlaubstag fehlen, dann kann ich noch zu einem guten Teil reinarbeiten. Vielen Dank für Hilfe Masiako Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 4. Juni 2013 Teilen Geschrieben 4. Juni 2013 (bearbeitet) folgende Problem: Ich habe letzte Woche eine Mail von meiner Personalabteilung erhalten, dass mir auf Grund meines mündlichen Prüfungstermins (14. Juni) 2 Urlaubstage weniger zustehen (10 statt 12 Tage). Jedoch habe ich bereits 12 Tage Urlaub genommen und auch "geurlaubt", d.h. steh jetzt mit mit 2 Urlaubstagen in der Kreide. Die Tage werde ich unmöglich bis zur Prüfung über Überstunden reinholen können (alle Überstunden bereits abgebaut). Das nennt man dann Arbeitgeberrisiko? Der Urlaub wurde beantragt und vom AG genemigt, jetzt einfach sagen, arbeite dafür länger ist Eigenverschulden des Betriebs. Der Chefin der Personalabteilung kannst Du gerne folgenden Link weiterleiten und Sie gerne um Stellungnahme vor dem Arbeitsgericht bitten BUrlG - Einzelnorm § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Weiter ausführend warum das Gehalt nicht einbehalten werden kann BUrlG - Einzelnorm (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Dieses wird im Voraus bezahlt, hinterher zurückholen ist nicht, erzwungene Überstunden sind für einen Azubi auch entsprechend defintiv gehaltlich abzugelten, Dein Arbeitgeber hat auf gut Deutsch gelitten und Du bist ihm nichts mehr schuldig Üblicher Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt, daher rechtsverbindliche Auskunft wirst Du nur dort erhalten. Bearbeitet 4. Juni 2013 von Wuwu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 4. Juni 2013 Teilen Geschrieben 4. Juni 2013 Danke schonmal für Hilfe Wuwu. Den ersten Paragraphen hatte ich gefunden gehabt, aber kann ich den wirkl nutzen? Absatz 3 hat ja nur dann Wirkung, wenn ich die komplette erste Hälfte eines Jahres gearbeitet hätte oder irre ich mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 4. Juni 2013 Teilen Geschrieben 4. Juni 2013 (bearbeitet) BUrlG - Einzelnorm § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Würde ich naiv nicht so sehen, dass dies auf jedes Jahr neu gilt, sondern nach bestehen der Probezeit bzw. im Fall vom Azubi halt nach 6 Monaten, da hier eine verkürzte Probezeit gesetzlich verankert ist. Ganz ausführlich, in meinen Augen, vom reinen Gesetzestext her hast Du die Wartezeit überschritten. Demnach gilt hier § 5 Absatz 1 Punkt C in Kombination mit § 5 Absatz 3. Bearbeitet 4. Juni 2013 von Wuwu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 4. Juni 2013 Teilen Geschrieben 4. Juni 2013 Mal schauen, was die Personalabteilung dazu morgen sagen wird. Danke Wuwu! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 5. Juni 2013 Teilen Geschrieben 5. Juni 2013 Falls sich die Personalabteilung da quer stellt, einfach Anrufen und fragen ob die vielleicht selber einen Urlaub nötig haben und neidisch sind. Es ist definitiv ein verschulden des Arbeitgebers. Dieser darf dich weder zu überstunden zwingen oder auffordern noch darf dein Azubigehalt gekürzt werden. Falls Ihr rechtschutzversichert seid, einfach mal ein Anwaltsschreiben aufsetzten lassen. Hilft oft Wunder wie leute dann sputen. Ansonsten viel GLück bei der Prüfung bin auch am 19. dran. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 6. Juni 2013 Teilen Geschrieben 6. Juni 2013 Mal schauen, was die Personalabteilung dazu morgen sagen wird. Danke Wuwu! Hast Du denn Rückmeldung erhalten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Hey, noch keine. Die wollen das anscheinend noch unter sich diskutieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Was gibt es da zu diskutieren? Die haben einfach mist gebaut! Anscheinend schieben die sich gerade selbst den schwarzen Peter zu und versuchen sich da irgendwie rauszuwinden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Im Ausbildungsvertrag sind doch die Urlaubstage pro Jahr doch konkret aufgelistet. Wenn bei dir 12 Tage drin stehen, dann stehen die dir zu bis zu deinem Ausbildungsende (= Tag an dem du die mündliche Prüfung bestehst) zu, egal wann dieser Termin tatsächlich ist. Die Regelungen im Ausbildungsvertrag gehen natürlich euren internen betrieblichen Regelungen vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Im Ausbildungsvertrag stehen 14 Tage drin. Der ist jedoch auch bis Ende Juli datiert und d.h. folgt den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ich das korrekt sehe. Jap, ich vermute auch, dass die grad den Schuldigen einfach suchen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 7. Juni 2013 Teilen Geschrieben 7. Juni 2013 Nein so mein ich das nicht, du kannst da ja nix für. Die in deiner Firma suchen intern wohl gerade den schuldigen der es verbaselt hat. Dich hätte man ja darüber aufklären müssen. Haben sie nicht, also 2 Tage mehr Urlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 13. Juni 2013 Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 Kleines Update: Die Firma wird mir einen Tag anteilig zum Monat Juni anrechnen. Für den 2. Tag wollen sie jedoch einen entsprechenden Betrag vom Gehalt abziehen. Das wird jedoch nicht direkt vom Lohn geschehen, sondern in Form einer Kürzung einer freiwilligen Prämie. Dagegen werde ich vermutlich kaum was tuen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 13. Juni 2013 Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 (bearbeitet) Jain... ist diese Premie vertraglich festgesetzt? Bearbeitet 13. Juni 2013 von Wuwu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Masiako Geschrieben 14. Juni 2013 Teilen Geschrieben 14. Juni 2013 Soweit ich den Vertrag überblicke leider nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 14. Juni 2013 Teilen Geschrieben 14. Juni 2013 Dann ist das wohl leider rechtlich korrektes aber extrem erbärmliches Verhalten des Betriebs... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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