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Geschrieben

Ich hätte da noch eine Frage!! :eek:

Was würde passieren wenn man bei der mündlichen Präsentation die Arbeitsnachweise nicht vorlegen würde? Wir sind leider bei unserer Umschulung über diese Sache nie richtig informiert worden.

Danke Ich :P

Geschrieben

Wenn du sie hast, wo ist dann das problem?

Du musst sie abgeben bei der präsentation, ansonsten können sie dich glaub ich (ohne gewähr) durchfallen lassen!

greetz...

Geschrieben

Hallo Biene

Ich bin schon durch die Prüfung gefallen. Ich habe die 1. Schriftliche völlig in den Sand gesetzt und muss sie im Mai wiederholen. Dementsprechend Frustrierend ist es jetzt für mich auch noch die fehlenden ***** Arbeitsnachweise zu schreiben und unterschreiben zu lassen. Ich frage mich einfach ob das überhaupt sein muss.

Gruß ich :eek:

Geschrieben

hm.... also es ist echt besser, wenn du sie machst, weil wenn du das projekt bestehst, dann musst du das ja nicht mehr wiederholen im sommer, von daher HAU REIN!

Sieh zu, dass du das schaffst, sonst musst du die ganze arbeit nochmal machen und womöglich bis sommer noch weitere berichte schreiben...

Toi toi toi!

Ich hab auch am 21. oder 22. meine präsi.... hui........*jetztschonnervös*:eek:

die schriftliche hab ich gott sei dank geschafft!

Geschrieben

Muss man als Umschülerin überhaupt Berichte abgeben??

Ich habe da schon die unterschiedlichsten Meinungen gehört, wer kann mir da konkretes sagen?

Danke

Sue

Geschrieben

Ich kann jetzt nur für die Ausbildung und nicht für die Umschulung sprechen, aber in meiner Einladung steht drin:

Die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sind zu dieser Prüfung mitzubringen. Nach §39 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG kann nur derjenige zur Abschlußprüfung zugelassen werden, der das vorgeschriebene Berichtsheft geführt hat. Wird es nicht vorgelegt, kann der Ausschluß von der Prüfung erfolgen.

So schreibt es jedenfalls die IHK Köln. Vielleicht schaust Du Dir den entsprechenden Gesetzestext mal an.

Was sagt denn Dein Einladungsschreiben zu dem Thema?

Bye,

Jestertales

Geschrieben
Original geschrieben von Takeittux

Das kann schon sein, das Auszubildende das Berichtsheft mitbringen müssen, aber als Umschüler brauchst Du das nicht machen

Wir mussten es mitbringen und es wurde auch kontrolliert.

Geschrieben

Genau das hat mich irritiert: In der Einladung zur schriflichen Prüfung wurde darauf verwiesen, dass es erst zur mündlichen vorgelegt werden muss. Aber in dieser Einladung steht nichts mehr.

Danke für Eure Tipps (ich werde mir das Gesetz mal anschauen)

Sue

Geschrieben
Original geschrieben von Sue

Es scheint so als ob jede IHK ihr eigenes Süppchen kocht und wir damit bei der IHK Darmstadt Berichte abliefern müssen.

Nein, das ist Unsinn, jedem PA bleibt es überlassen, sich die Berichtshefte anzusehen. Macht er das nicht, entbindet es nicht von der Pflicht eis zu führen.

Geschrieben

Das stimmt auber auch wieder nicht ganz, denn uns wurde nie gesagt, das wir überhaupt ein Berichtsheft füren müssen....

Bei Auszubildenden ist das ja selbstverständlich, das musst ich ja auch vor Jahren in meine Ausbildung machen, aber nicht bei der Umschulung.

Zumindest ist mir das nicht bekannt geworden, kenne auch noch andere, die diese Umschulung machen, aber keiner von denen muss oder musste jemals ein Berichtsheft führen.

In diesem Sinne, erkundigt euch am besten bei eure IHk :cool:

Geschrieben
Original geschrieben von Takeittux

Das stimmt auber auch wieder nicht ganz, denn uns wurde nie gesagt, das wir überhaupt ein Berichtsheft füren müssen....

Ah so, es muss also immer alles gesagt werden... merkwürdig, ich versuch mich darüber zu informieren, was ich für Rechte und Pflichten habe ...

Also bitte nicht Äpfel und Birnen zusammenschmeissen, nicht wissen entbindent auch nicht von der Pflicht und liefert auch keinen Grund, eine eventuelle Schuld bei anderen zu suchen.

Geschrieben

Moment langsam....

Nein es muss nicht immer alles zuerst gesagt werden, aber es war nun mal so, das wir keine Berichtshefte schreiben mussten...

aus pasta, ok ?

Dann kannst Du ja froh sein, das Du dich informiert hattest, den wir mussten es ja nicht, wir mussten ja keine Berichtshefte schreiben :D

Geschrieben

Hier dann doch mal der Auszug aus dem BBiG:

§ 1

(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

.....

§ 39

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen,

1. ....,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und ...

Geschrieben
Original geschrieben von Takeittux

Nein es muss nicht immer alles zuerst gesagt werden, aber es war nun mal so, das wir keine Berichtshefte schreiben mussten...

aus pasta, ok ?

Nach BBiG hättest Du Ausbildungsnachweise schreiben müssen, dreh mir bitte nicht das Wort im Mund herum. Denn einzig allein darum geht es, nicht darum, ob Du das gemacht hast, sondern was allgemeingültig ist.

Geschrieben
Original geschrieben von Takeittux

Das kann schon sein, das Auszubildende das Berichtsheft mitbringen müssen, aber als Umschüler brauchst Du das nicht machen :D

Gottseidank

Dann wohl eher Gott sei Dank, daß sich Sue nicht auf diese Aussage verlassen hat, oder?

Geschrieben

Auf solche Aussagen sollte man sich ja auch nicht ungeprüft verlassen, daher meine Frage.

Wir mussten immer Berichtsheft schreiben, aber jetzt habe ich eben Beiträge gelesen, dass wir es eigentlich nicht müssten.

Aber nun gut, dann muss ich eben die letzten 20 noch schreiben, puh.

Sue

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