Gurki Geschrieben 11. Juni 2013 Geschrieben 11. Juni 2013 Hallo, demnächst werde ich hoffentlich erfolgreich, meine Ausbildung beenden und würde dann auch im Anschluss auf kununu diese bewerten. Allerdings wird diese Bewertung vorrangig negativ ausfallen, da ich nicht korrekt ausgebildet worden bin. Es war im Grunde ein Selbststudium. Theoretisch sollte die Firma wissen wer diese Bewertung verfasst hat. Ich wäre der erste Azubi der dies macht und vom geschriebenen wird man dies direkt wissen. Nun meine Frage: Können für mich da irgendwelche negativen rechtlichen Schritte gegen mich eingeleitet o.ä. werden? So das ich dann später Probleme habe? Ich gehe nicht im Streit auseinander, aber würde gerne für nachfolgende Azubis Klartext schreiben. Des Weiteren wäre dies vielleicht auch mal ein Denkanstoß für die Firma. Ist halt die Frage ob man das machen sollte.
screwler Geschrieben 11. Juni 2013 Geschrieben 11. Juni 2013 Also, wenn du dich an Fakten hältst, nichts firmeninternes Preis gibst, keine Personen direkt erwähnst, dann sollte es rechtlich kein Problem werden. Man kann es auch so formulieren, dass es statt Meckerei und Schlechtmacherei besser mit Verbesserungsvorschlägen gefüllt wird. Lediglich kann ich dazu nur sagen: man sieht sich immer zweimal. Und welche Folgen dass dann für dich in deiner Karriere bedeutet kann ich die nicht sagen. Letztlich gilt auch hier: wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es wieder heraus. Sent from my iPhone using Tapatalk 2
Max_Power Geschrieben 11. Juni 2013 Geschrieben 11. Juni 2013 Was für rechtliche Folgen könnten denn kommen? Ich sehe da eigentlich garkeine... Beruflich könnte das halt so sein, dass wenn dein neuer AG sich mal bei deinem alten AG über dich informieren will ( was glaube ich nicht oft vorkommt), deine alte Firma dich anschwärzt. Ansonsten sehe ich keine negativen Auswirkungen, außer du willst später zurück in die Firma
Goulasz Geschrieben 11. Juni 2013 Geschrieben 11. Juni 2013 (bearbeitet) "IANAL", aber bei nicht nachweisbarem Wahrheitsgehalt der getätigten Äußerungen könnte doch im Schlimmstfall der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein, oder? Wobei das stark auf die Formulierung ankommen wird, vermute ich. Aber wie gesagt, weder bin ich Rechtsspezialist noch kenne ich mich mit den gängigen Löschvorgängen für solche Fälle auf kununu aus. Gruß, Goulasz /€: Wenn man dir überhaupt eindeutig nachweisen kann, dass du es warst. Rechtskräftig. Nicht durch Vermutungen. Bearbeitet 11. Juni 2013 von Goulasz Siehe Edit.
Cuy Geschrieben 12. Juni 2013 Geschrieben 12. Juni 2013 Ich habe eine Kununu Bewertung über einen ehemaligen Arbeitgeber verfasst - wurde dann von Kununu informiert, dass die Bewertung deaktiviert wurde. Also überarbeitet, neu eingestellt. Zwei Tage später wieder deaktiviert; Es würde bezweifelt werden, ich hätte je bei diesem Unternehmen gearbeitet. Kununu mein Arbeitszeugnis geschickt, Bewertung wurde dennoch nicht wieder freigeschaltet. Zwei weitere negative Stimmen wurden mit ähnlichen Methoden zum Schweigen gebracht. Jetzt sind bei diesem AG nur noch 5 Bewertungen zu sehen, die alle von der Marketingabteilung an einem Nachmittag geschrieben wurden. Wenn Dein Unternehmen so drauf ist wie mein ex-AG, dann kannst Du's auch gleich lassen, weil die jede negative Bewertung von Kununu löschen lassen können.
127.0.0.1 Geschrieben 12. Juni 2013 Geschrieben 12. Juni 2013 schau dir mal die tatbestände "beleidigung", "üble nachrede" und "verleumdung" an und vermeide diese. schreib einen erfahrungsbericht aus deiner sicht. also nicht: die abc bildet ******e aus", sondern "ich wurde schlecht ausgebildet". dann kann dir nichts passieren. das ist dann alles von der meinungsfreiheit gedeckt.
Pixie Geschrieben 12. Juni 2013 Geschrieben 12. Juni 2013 "ich wurde schlecht ausgebildet" ist eine Schlussfolgerung. Die muss man nicht schreiben. Die kann ein interessierter Leser auch selbst ziehen, wenn einfach nur Fakten geschrieben werden, z.B. "die Ausbildungsinhalte a, b und c wurden nicht vermittelt", "kein wie in der 'sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung' vorgesehener Einsatz im Bereich x", "mangels ... keine praxisrelevante Erfahrung in ...", "Ausbilder/Ausbildungsbeauftragter konnte Fragen zu [iHK-spezifisches] nicht/nicht korrekt beantworten", "kein Ansprechpartner für ausbildungssrelevanten Inhalt x".
screwler Geschrieben 16. Juni 2013 Geschrieben 16. Juni 2013 Wäre cool, wenn du nach langer Überlegung uns mal den Link zur Bewertung schicken könntest. Ich finde, eine gute negative Kritik muss man erst mal schreiben können. Und wenn sie wirklich gut ist, sollte sie auch geliked werden. Oder postest sie hier mal anonymisiert. Wie du magst Sent from my iPhone using Tapatalk 2
SaJu Geschrieben 17. Juni 2013 Geschrieben 17. Juni 2013 Ich habe letztes Jahr eine Bewertung aus der Sicht eines Mitarbeiters geschrieben, wo die Situationen geschildert wurden. Der Verbesserungsvorschlag "nicht mehr auszubilden" und einiges mehr ist drin geblieben. Nur die letzten Vorschläge wurden gelöscht. Bei meiner Beurteilung gab es keine Probleme. Das Lustige war, dass 2Tage später weitere Bewertungen drin standen, die die Arbeitsbedingungen, die ich beschrieben habe, intern und extern bestätigten.
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