kirschex Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 Hallo Leute, bin heute durch die Prüfung gefallen, durfte nicht einmal meine Präsentation halten. Ich hatte das Thema "Umstellung der Hardwarelandschaft nach sicherheitsspezifischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten". In meinem Projekt habe ich eine Abteilung neu strukturiert und auf den alten Rechnern ein Thin-Client-OS installiert und einen ESXi-Server mit den migrierten Maschinen. Der Prüfungsausschuss meinte nun zu mir das diese Art der Virtualisierung keine Thin-Clients sein und dies keine Hardwareumstellung ist. Und somit das ganze unter 30% und nicht bestanden. Oh happy day. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 Ist das IT-Systemkaufmann oder FI-Systemintegrator? Was stand in deinem Antrag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 Und was möchtest du jetzt wissen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 Aber deinen Antrag haben sie schon richtig gelesen? Kommt mir irgendwie komisch vor. Wäre hilfreich, wenn du den Antrag mal anonymisiert reinstellst und den Ausbildungsberuf mit nennst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
speckles Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 In meinem Projekt habe ich eine Abteilung neu strukturiert und auf den alten Rechnern ein Thin-Client-OS installiert und einen ESXi-Server mit den migrierten Maschinen. Der Prüfungsausschuss meinte nun zu mir das diese Art der Virtualisierung keine Thin-Clients sein und dies keine Hardwareumstellung ist. Also eine direkte Hardwareänderung kann ich daraus auch nicht erlesen. Schließlich schreibst du, das du ein Thin-Client-OS installiert hast. Das würde ich auch als Softwareumstellung interpretieren. bin heute durch die Prüfung gefallen, durfte nicht einmal meine Präsentation halten. Haben sie dir direkt beim reinkommen gesagt "durchgefallen" oder wie können die die mündliche Prüfung ohne Präsentation bewerten? War dar eine Nachprüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 "bin heute durch die Prüfung gefallen, durfte nicht einmal meine Präsentation halten. " ... das klingt sehr, sehr seltsam. Sofort IHK anrufen, wenn du wirklich nicht verstanden hast, warum. Mir fällt spontan nur Betrugsversuch oder Ausweis vergessen ein, warum ich als Prüfer den Vortrag verbieten sollte (was ich dir aber nicht unterstellen möchte!). Wem man eine Einladung zum Prüfungsgespräch schickt, den läßt man normalerweise auch reden ... oder gibt's in Leipzig andere Regeln als in München. Ich würde ASAP mit der IHK telefonieren ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 18. Juli 2013 Teilen Geschrieben 18. Juli 2013 Der Prüfungsausschuss meinte nun zu mir das diese Art der Virtualisierung keine Thin-Clients sein und dies keine Hardwareumstellung ist. Sollte das vom Prüfungsausschuss kommen gibt dies absolut keinen Sinn... In meinem Projekt habe ich eine Abteilung neu strukturiert und auf den alten Rechnern ein Thin-Client-OS installiert und einen ESXi-Server mit den migrierten Maschinen. Das jedoch auch nicht wirklich, für VDI braucht es ein wenig mehr als einen ESXi... Schlaf ne Nacht drüber, sammel Dich und dann kannst Du eventuell hier nochmal konkret nach Hilfe fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 19. Juli 2013 Teilen Geschrieben 19. Juli 2013 Irgendwie sieht das eher so aus, als ob die Doku unter 30% war. Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 19. Juli 2013 Teilen Geschrieben 19. Juli 2013 Egal. Es hat nicht gereicht. Also am besten nach vorn schauen:-) neues thema neues Glück. **** happens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 lilith2k3 Warum gehst du immer den Weg des geringsten Widerstandes? Ich würde zumindest einen Widerspruch schreiben. Schon allein aus dem Grund dass man nicht erneut den gleichen Prüfungsausschuss kriegt bzw. sich gegen den als befangen wehren kann. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, dann kann man Schadensersatz für die Einnahmeausfälle bei der IHK einklagen. Wenn nicht, hat man wie oben erwähnt einen anderen PA und hat neues Glück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubu44 Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 nuja, für nen erfolgreichen Widerspruch muss schon viel zusammenkommen. Normalerweise kann man davon ausgehen, das der PA seine Bewertung aufrecht erhält. Da gibt es auch genügend Gerichtsurteile dafür. Da müssen schon arge Formfehler vorhanden sein. Aber Einsicht in die Protokolle würde ich trotzdem verlangen. Ich bin mir nicht sicher wie andere IHKs das machen. Meine verschiebt die durchgefallenen normalerweise automatisch zu einen anderen PA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Irgendwie sieht das eher so aus, als ob die Doku unter 30% war. Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen Ja, könnte mir ein Thema verfehlt als Bewertung vorstellen. Es klingt zumindest danach. Ich würde zumindest einen Widerspruch schreiben. Schon allein aus dem Grund dass man nicht erneut den gleichen Prüfungsausschuss kriegt bzw. sich gegen den als befangen wehren kann. Was soll das bringen? Bewertung ist gemacht, sichewr auch begründet. Warum sollte (die eventuell schlechte Vorgehensweise des Einladens und nicht sprechen lassens) irgendeinen Widerspruch erfolgreich werden lassen? Und warum sollte der PA gewechselt werden sollen? Oder unterstellst du pauschal fehlende Objektivität im PA, um dort auf Befangenheit gehen zu wollen? Ich sehe keine Befangenheit, weil man einen Prüfling durchfallen lassen hat, der einen Widerspruch eingelegt und abgelehnt bekommen hat. Ich bin mir nicht sicher wie andere IHKs das machen. Meine verschiebt die durchgefallenen normalerweise automatisch zu einen anderen PA. Nicht unbedingt. Wenn eine kleine IHK nur wenige Prüfer hat, dann müssen diese immer wieder ran und es ist sehr wahrscheinlich, dass man auch wieder gleiche Prüfer erwischt, vielleicht auc den gleichen PS. Wer soll sonst die Koordination von Prüfereinsätzen, deren Urlaubsplänen und allen Widersprüchen und möglich vorstellbaren Befangenheiten vornehmen? Was, wenn bei einer solchen IHK alle bis auf 2 Prüfer befangen sind (gegenüber einem Prüfling)? Hat er dann keine Chance auf erfolgreiche Abschlüsse mehr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Ich find das nach wie vor komisch ... mir ist es bei meinen Prüfungen noch nie vorgekommen, dass wir den Prüfling nicht seinen Vortrag machen ließen, weil die Doku 'ne 6 war. Ich kenne das so, dass man trotzdem dem Prüfling eine Chance gibt, sich wenigstens mündlich zu äußern. Und wenn es nur darum geht, dem Prüfling klar zu machen, wo er falsch lag und was er das nächste Mal besser machen kann ... soviel Zeit muss sein. Wenn die Ursachenklärung durch Kontaktaufnahme nichts bringt, dann Widerspruch einlegen. Solange Kirschex nicht klar ist, wie er zu den unter 30 Punkten gekommen ist, besteht die Gefahr, dass er wieder in die gleiche Falle tappt. Und 30 Punkte auf die Doku bekommt man eigentlich nicht nur durch eine Themenverfehlung, dann muss die Bearbeitung des verfehlten Themas noch unter aller Sau sein und das Layout auch. Oder gibt es in Leipzig so eine Art Generalklausel, "bei verfehltem Thema gibt's immer unter 30 Punkte"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Und 30 Punkte auf die Doku bekommt man eigentlich nicht nur durch eine Themenverfehlung, dann muss die Bearbeitung des verfehlten Themas noch unter aller Sau sein und das Layout auch. Oder gibt es in Leipzig so eine Art Generalklausel, "bei verfehltem Thema gibt's immer unter 30 Punkte"? Wenn es komplett neben dem genehmigten Thema liegt, dann kann das schon vorkommen. Wo nix substantielles ist, wird man auch keine 30% begründen können. Wir pflegten eigentlich immer, den Vortrag zu lauschen, um dann herauszufinden, dass wirklich das Thema verfehlt war. PS: Ich spreche nicht für Leipzig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 @Der Kleine Leipzig sollte groß genug sein um genügend PAs zu haben. Und was ist daran falsch einen Widerspruch einzulegen? Kostet nix, und du erhälst das mit Randnoten versehene Dokument. Dann bist du schlauer und kannst dich zumindest auf die nächste Prüfung entsprechend vorbereiten. Und selbst wenn die IHK nicht groß genug wäre, so ist das nicht das Problem des Prüflings, sondern den der IHK. Ich bin in Leipzig geboren und habe dort 23 Jahre gelebt. Was ich da gelernt habe: Immer die Rechte wahren und im Zweifel Widerspruch schreiben und ggf. Anwalt einschalten. Merkwürdigerweise ist das hier im Westen nicht so. Apropos: Letztes Jahr hat ein Freund von mir auch die Prüfung versemmelt. Haben wir gemeinsam einen Widerspruch geschrieben. Das Nichtbestehen war klar, aber der Widerspruch diente zum sichern eines PA-Wechsels und der Einsicht in die Doku. Er hat diesen Winter seine Prüfung bestanden. Aber ohne Einsicht in die Klausur hätte er nix aus dem Nichtbestehen gelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Juli 2013 Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Ich habe nichts gegen einen Widerspruch geschrieben. Ich möchte nur die damit verbundene Erwartungshaltung bezüglich einer Revidierung des Ergebnisses herunterschrauben. Sofern der Prüfling etwas lernt, ist jede Massnahme sinnvoll. Eine Einsichtnahme erfordert aber nicht zwingend einen Widerspruch (eher umgekehrt). Widerspruch drückt erstmal eine negative Einstellung zum PA aus. Bei einer neuen Prüfung ist dieses Wissen dann natürlich auch wieder beim PA vorhanden, so dass dieser, um einen weiteren Widerspruch zu vermeiden, sehr genau und exakt die Vorgaben des Ministeriums erfüllen wird. Ob dieses immer Hilfreich ist, wage ich einfach anzuzweifeln. Sofern der Widerspruch begründbar ist, man auf kleinem Wege (Anruf) kein Gehör empfindet, rate ich natürlcih zu diesem. Aber ich rate nicht dazu, dem PA zu zeigen, dass dieser einen durchfallen lies. Das weiss er selbst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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