chises Geschrieben 30. Juli 2013 Teilen Geschrieben 30. Juli 2013 Hi Leute, im Projektantrag bin ich aktuell auf diese Passage gestoßen: "Konsequenzen bei Nichtverwirklichung". Die "Nichtverwirklichung" des Projekts würde de Fakto nicht geschehen da das Projekt in jedem Fall umgesetzt werden würde. Oder ist hier gemeint, dass wir erläutern sollen, wie weit die Ausgangssituation auszuhalten wäre? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 30. Juli 2013 Teilen Geschrieben 30. Juli 2013 Wovon redest du? Screenshot? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 Ich verstehe darunter eine nicht fristgerechte Fertigstellung. Konsequenz kann dann bei einem Kundenauftrag z.B. eine Vertragsstrafe sein. Ansonsten: Bei zuständiger IHK anrufen und fragen. Fragen kost nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frog33r Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 Hallo, ich würde mal sagen, dass man hier beschreiben soll, wie sehr das Problem und in welchem Umfang ausarten kann. Mal angenommen, Dein Projekt handelt vom Austausch eines defekten Switches. (Nur ein Beispiel! ) Dann würde es ja zu Netzwerk-Problemen kommen... Gruß Frog33r Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 Frag deine IHK und teile uns dann mit was damit gemeint ist. Das muntere Ratespiel bringt keinem etwas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kölner Geschrieben 20. August 2013 Teilen Geschrieben 20. August 2013 Nach Auskunft einer sehr netten Dame von der IHK: Konsequenzen bei Nichterfüllung - sehr allgemein gehalten: Tatsächlich alles was bei Nichterfüllung auftauchen kann, z.B: ein Folgeprojekt kann nicht gestartet werden, Kosten welche enstehen könnten oder vieleicht versenkt wurden, müssen zusätzliche Resourcen freigesetzt werden weil das Projekt nicht zu stande kam...In der Art, also alles was euch aufällt während der Planung, was eben die Konsequenzen sein könnten.. Dank an die IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chises Geschrieben 26. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2013 Nach Auskunft einer sehr netten Dame von der IHK: Konsequenzen bei Nichterfüllung - sehr allgemein gehalten: Tatsächlich alles was bei Nichterfüllung auftauchen kann, z.B: ein Folgeprojekt kann nicht gestartet werden, Kosten welche enstehen könnten oder vieleicht versenkt wurden, müssen zusätzliche Resourcen freigesetzt werden weil das Projekt nicht zu stande kam...In der Art, also alles was euch aufällt während der Planung, was eben die Konsequenzen sein könnten.. Dank an die IHK Dank dir für die Info. Hatte vergessen im Thema zu posten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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