bigvic Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht geklagt, weil sie zwar Verträge mit einem IT-Systemhaus hatten, aus ihrer Sicht aber wie Arbeitnehmer des Autobauers behandelt worden waren. Beide haben mittlerweile bei anderen Arbeitgebern eine Stelle, fordern aber nach wie vor eine Festanstellung bei Daimler. In etwa 70 E-Mails seien bei Computerproblemen Aufträge direkt an die beiden IT-Experten gegeben worden, sagte der Richter. Das sei ein häufiger "Webfehler", wenn die Beschäftigten aus Werkverträgen vor Ort arbeiteten und direkten Kontakt mit fest angestellten Mitarbeitern hätten. Im Rahmen von Werkverträgen werden nach geltendem Recht Aufträge nur an Firmen gegeben, direkte Weisungen an Mitarbeiter sind nicht erlaubt. "Dabei kommt es nicht auf den Vertrag an, sondern auf die gelebte Praxis", erklärte der Richter. Quelle: Gericht: Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen | heise online Oha, das Risiko externe Mitarbeiter einzusetzen wird immer höher. Mein ehemaliger AG zum Beispiel hat genau wegen dem Thema "einklagen" peinlichst darauf geachtet, dass externe Mitarbeiter nicht im selben Büro wie die internen Mitarbeiter sassen und auch keine Namensschilder an der Bürotür bekommen haben. Aber wenn man jetzt nicht mal mehr direkt Aufträge vergeben kann - wer setzt denn dann noch Externe ein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 (bearbeitet) IANAL. Ganz so einfach ist das denke ich nicht. Ich denke nicht, dass dieses Konstrukt alle "Externen" betrifft sondern dieses spezifische Modell, bei dem ein Werkvertrag mit einer dritten Firma bestand und diese die 2 Männer beim Kunden eingesetzt hat. Der Werkvertrag ist hierbei der Knackpunkt. Das Gericht ist nämlich der Ansicht, dass das dadurch, dass die Männer direkt vom Kunden Aufträge erhalten haben kein Werkvertrag war, sondern eine (unerlaubte) Arbeitnehmerüberlassung. Eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung und ein Vertrag direkt mit den externen Kräften (klassischen Freelancern) dürfte also nicht betroffen sein. Bei Freelancern kann es zu der anderen Problematik der Scheinselbständigkeit kommen. Ich weiß nicht, wie verbreitet dieses Daimler-Modell in der Praxis ist. Bearbeitet 1. August 2013 von afo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 Also im Endeffekt trifft das alle die direkte Aufträge von Internen bekommen. Bei Daimler nimmt das inzwischen schon paranoide Züge an, es ist verboten das Interne bei Meetings Externe mitnehmen (im Auto) das führt dann schonmal dazu, dass 4 Leute mit 4 Autos anreisen... ökonomisch und ökologisch quatsch, Aufträge werden teilweise an Postfächer geschickt nicht gezielt an die Person die es betrifft etc. Einfach nur verrückt, macht uns die Arbeit schwerer und verkompliziert alles unnötig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaFlo Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 Diese Praxis des "Outsourcing" wird aber immer mehr und mehr betrieben. Viele größere Konzerne verkaufen "komplette" Standorte an "Fremdfirmen". Und es ist tatsächlich das dann zu einem Meeting Externe und Interne "getrennt" anreisen müssen. Das hat allerdings "versicherungstechnische" Gründe. Die wollen sich alle nur "absichern". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.