Static Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Hallo Ich hatte mich zu meiner Ausbildungszeit schon von meinem jetzigen Arbeitgeber weg beworben und nun hat es geklappt, am Freitag erhielt ich eine Zusage. Den Vertrag bekomme ich wohl erst übernächste Woche aber ich weiß jetzt schon, dass ich zum 1. Oktober anfangen soll. An sich kein Problem aber etwas eng wird es trotzdem. Denn ich habe eine 1 monatige Kündigungsfrist. Das dürfte ja heißen, bis zum 30. August (Freitag) muss die Kündigung irgendwem vorliegen oder? Ein Schreiben habe ich mir schon zusammengesucht aber an wen richtige ich das? Soll ich die Kündigung meinem Vorgesetzten (Teamleiter) geben oder als Einschreiben mit Rückschein per Post an unsere Personalabteilung schicken, die in einer anderen Stadt sitzt und meinem Chef davon nur erzählen? Und muss das Schreiben wirklich bis zum 30. August auf dem Tisch des Personalverantwortlichen liegen oder reicht es aus, wenn ich die Kündigung mit dem 30. August datiere und dann am 1. September (Sonntag) bspw. verschicke? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Hallo, das Kündigungsschreiben richtest du an die Personalabteilung, per Einschreiben mit Rückschein (so wie du schreibst). Deinem Chef erzählst du nur davon, rechtzeitig. Wenn du schon die Zusage hast, schicke die Kündigung gleich weg, dann kommst du nicht in Zeitnot. Müsste eigentlich passen. Das Schreiben muss eigentlich bis 30.08. auf dem Tisch der Personalabteilung liegen. Hoffe, ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Static Geschrieben 18. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2013 Hey mapr, danke ja hast du, wenn es denn stimmt. Gleich morgen wäre natürlich am einfachsten aber bei der Zusage handelt es sich erstmal nur um eine mündliche Zusage. Ich muss noch einige Dokumente abschicken und ein Personalformular ausfüllen. Den Vertrag habe ich ja noch nicht. Wenn ich jetzt kündige und mein neuer Arbeitgeber doch noch sagt ,,Nö der hat keine Kinder, ist nicht verheiratet und sein Abschlusszeugnis ist zu schlecht. Wir nehmen doch lieber den anderen Bewerber." dann hätte ich ich riesiges Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Soll ich die Kündigung meinem Vorgesetzten (Teamleiter) geben oder als Einschreiben mit Rückschein per Post an unsere Personalabteilung schicken, die in einer anderen Stadt sitzt und meinem Chef davon nur erzählen? Zuerst dem Vorgesetzten erzählen davon und ihm vielleicht auch die gleich schriftliche Kündigung überreichen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen. Es ist peinlich, wenn der Vorgesetzte über die Personalabteilung von Deiner Kündigung erfährt. Rechtlich muß die Kündigung am Letzten eines Monats so bei der Firma angekommen sein, daß die Firma unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Das heißt, daß ein Vertreter der Firma (Chef, Personaler, Geschäftsführer) die (schriftliche, aus Beweisgründen) Kündigung vor dem normalen Geschäftsschluss lesen kann. Um 23:30 oder am Wochenende in den Briefkasten ist zu spät. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Warum sollte dein neuer AG einen Rückzieher machen? Dein Abschlusszeugnis kennt er doch schon, oder meinst du dein Arbeitszeugnis? Wie ist dein Verhältnis zu deinem aktuellen AG? Ein Arbeitszeugnis muss immer "wohlwollend" sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Wenn ich jetzt kündige und mein neuer Arbeitgeber doch noch sagt ,,Nö der hat keine Kinder, ist nicht verheiratet und sein Abschlusszeugnis ist zu schlecht. Wir nehmen doch lieber den anderen Bewerber." dann hätte ich ich riesiges Problem. Warum sollte dein neuer AG einen Rückzieher machen? Dein Abschlusszeugnis kennt er doch schon, oder meinst du dein Arbeitszeugnis? Wie ist dein Verhältnis zu deinem aktuellen AG? Ein Arbeitszeugnis muss immer "wohlwollend" sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Static Geschrieben 18. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2013 Ich weiß es nicht aber sicher ist sicher oder? Es fehlten das Abschlussbeurteilungszeugnis meiner Ausbildung und das IHK Zeugnis. Aktuell ist mein Verhältnis noch gut aber sobald ich meinem Chef von der Kündigung erzähle, wird er wohl sehr sauer auf mich sein. Ich bin gerade mal 2 Monate hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Holtzi Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Ja mei, ist halt so. Du solltest nur recht "höflich" kündingen und nicht gleich sagen: Jo ich bin weg und jetzt sag ich dir meine Meinung. Der Normale weg wurde von mapr schon beschrieben: Chef bescheid geben (ggf. kannst du auch hier noch ein Auflösungsvertrag verhandeln, sodass du gleich Heim kannst und nicht noch 3 Monate voll arbeiten musst, je nachdem ob das auch der Betrieb macht), dannach einen Brief an die Personalabteilung und fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Zuerst einmal kündigt man nur wenn man den neuen Arbeitsvertrag hat. Das hat damit zu tun, dass man nicht weiß wie der neue AG tickt. Stellt euch vor, der Vertrag müsste durch die Gesellschafterrunde oder durch den Betriebsrat. Dann schaut ihr schön blöd aus der Wäsche, wenn einer der Beiden Bedenken hat und der Vertrag trotz ganz ganz fester Zusage vom Abteilungsleiter nicht zustande kommt. Und man hat ja im Bewerbungsgespräch ja erwähnt dass man x Wochen Kündigungsfrist hat. Wenn der neue Vertrag zu spät ankommt, dann muss man mit dem späteren Eintrittsdatum rechnen. Keiner kann von einem Arbeitnehmer verlangen ohne schriftliche Zusage die Stele zu kündigen. Und ein vernünftiger AG macht das auch nicht, weil er dafür Verständnis hat. Außerdem bist du doch wahrscheinlich noch in der Probezeit oder nicht? Dann hast du eh 2 Wochen Kündigungsfrist. Wenn nicht, dann kannst du auch zum 15. Oktober kündigen. Dann sagst du das auch dem neuen AG. Wärst du ganz ganz ganz dringend als Arbeitskraft benötigt, dann kriegst du auch ratz fatz den neuen Vertrag. Vergleichbar ist das alles wie in einer Beziehung: Erst sucht die Frau sich einen neuen Macker und dann trennt sie sich. Aber es ist niemals die Schuld vom Ex-Macker sondern es hat einfach nicht gepasst und es wäre ihre Schuld. @Holtzi wieso 3 Monate weiter voll arbeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Zuerst dem Vorgesetzten erzählen davon und ihm vielleicht auch die gleich schriftliche Kündigung überreichen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen. Es ist peinlich, wenn der Vorgesetzte über die Personalabteilung von Deiner Kündigung erfährt. Jupp, so macht man das wenn man Anstand hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 19. August 2013 Teilen Geschrieben 19. August 2013 Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, muss eine Kündigung vier Wochen im Voraus zum 15. oder zum 30. erfolgen und je nach Zeitpunkt entsprechend auch zum 15. bzw. 30. vorliegen. Dabei zählt nicht das Datum, was auf der Kündigung steht, sondern der Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Im Streitfall gehen die Gerichte davon aus, dass dies der nächste Werktag nach dem Posteinwurf ist. Einschreiben - ob mit oder ohne Rückschein - beweisen nur, dass du einen Brief geschickt hast, aber nicht den Inhalt. Wer will kann behaupten, da wäre eine Weihnachtskarte drin gewesen. Zu dem gilt ein abgelehntes Einschreiben mit Rückschein als nicht zugestellt. Am besten persönlich einreichen und bestätigen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 19. August 2013 Teilen Geschrieben 19. August 2013 (bearbeitet) Warum sollte dein neuer AG einen Rückzieher machen? Es gibt viele Gründe. BR/PR genehmigt die Stelle doch nicht weil sie nicht intern ausgeschrieben wurde, der Posten wurde im Budget nicht gemeldet, etc. pp. Ohne schriftliche Zusage würde ich nicht einmal irgendwas andeuten. Könnte sonst wirklich peinlich, bis existenzbedrohend werden. Mein damaliger Ausbildungskollege hatte ebenfalls gekündigt bevor er den Vertrag in den Händen hielt und stand am Ende mit leeren Händen da und durfte mit eingekniffenem Schwanz die Fortsetzung seines Vertrags beim alten AG erbetteln. Mir ist vor langer Zeit mal was ähnliches mit einem Lieferanten im laufenden Projekt passiert. Daher: erst wenn ich etwas schriftlich habe, beziehe ich das in meine Pläne mit ein. Solche Peinlichkeiten möchte man sich i.d.R. dann doch lieber ersparen. Zuerst einmal kündigt man nur wenn man den neuen Arbeitsvertrag hat. /signed. Wenn Du so dringend benötigt wirst, hast Du den Vertrag innerhalb weniger Tage/Stunden. Sogar bei Unternehmen mit mehr als 1k MA. Selbst gesehen. Bearbeitet 19. August 2013 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Es gibt viele Gründe. BR/PR genehmigt die Stelle doch nicht weil sie nicht intern ausgeschrieben wurde, der Posten wurde im Budget nicht gemeldet, etc. pp. Ohne schriftliche Zusage würde ich nicht einmal irgendwas andeuten. Stimmt schon, ohne feste Einstellungszusage bzw. Vertrag natürlich nicht beim alten AG etwas andeuten bzw. kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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