Kwaiken Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Hey Carsten, nur wenn man nicht weiss, um welchen TVÖD es genau geht, kann man keine Summen nennen. für einen Anhaltspunkt sollte die "normale" TVÖD-Tabelle reichen. Zitieren
Carwyn Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 (bearbeitet) Wo er irgendwann mal sein wird, ist das eine. Dass er jetzt auf einem Niveau eingestellt wird, der de facto Tarifbruch bedeutet, etwas anderes. Es gibt eine Anlage zum BAT (Anlage 1a Teil II), die bisher noch gültig ist und die Eingliederung von EDV-Kräften im Tarif regelt. Wem die BAT-Entgeltgruppen nichts sagen, sei die Überleitungstabelle eine Orientierungshilfe um zu verstehen, wo was einzuordnen ist. EG 5 entspricht BAT VII - die dort aufgeführten Tätigkeiten und Verantwortungen müssen gegeben sein, damit eine Stelle mit dieser Zahlung bewertet wird. Bedenkt: Es geht hier nicht darum, wer die Person ist und dass sie wenig Berufserfahrung hat, sondern es geht darum was für die Stelle vorausgesetzt ist und welche Tätigkeiten erfüllt werden müssen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es im TV-L/TVöD möglich ist, jemanden auf Grund fehlender Berufserfahrung erst einmal niedriger einzustufen, als die Stelle auf der er sitzt ist (m.E. geht eher der andere Weg, bei Berufserfahrung jemanden in der EG auf einer höheren Stufe einzustellen. Bspw. direkt EG 11 Stufe 2, statt Stufe 1). Ich meine auch, dass eigentlich die Stufenaufstiege innerhalb einer EG die Berufserfahrung widerspiegeln sollen. Gehen wir jedoch einmal davon aus, dass es ginge. Nach der Ausbildung sollte dann bei dem was in der Anlage steht BAT V wahrscheinlich mindestens vergütet werden ("1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten. [...] 2. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten."), was einer EG 8 entspricht. Es sei denn, er landet in einer Stelle, wo er wirklich wenig anspruchsvolles und ohne viel Verantwortung tun muss - was ich bei einer Stelle, die im Grunde auf EG 11 bewertet wurde nicht im Ansatz vermute. Ihn wegen mangelnder Berufserfahrung mit EG 8 oder 9 einzustellen, entspricht m.E. dann noch eher einer fairen Bezahlung - vor allen Dingen wenn er dann am Ende nach drei Jahren garantiert EG 11 bekommt. Der Unterschied EG 5 zu EG 8 sind in etwa ein Unterschied von einem Jahresbrutto von guten 25.000 € zu 29.000 € - und das auf Stufe 1. Natürlich ist er "neu". Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung hat er dennoch - und mit EG 8 habe ich schon das wirklich unterste der Skala herausgepickt. Und, um ein Beispiel aus dem echten Leben zu nehmen: Ich selbst bin damals mit 6 Monaten Berufserfahrung nach der Ausbildung direkt in der für die Stelle vorgesehenen Entgeltgruppe eingestellt worden. Ich musste dafür eben auf Stufe 1 anfangen. Bearbeitet 20. August 2013 von Carwyn Zitieren
GoaSkin Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Du solltest das Thema unbedingt mit dem Personalrat besprechen. Das Problem ist nämlich, dass den Chef wahrscheinlich garnichts dafür kann, dass man dich so bezahlen möchte. Vielleicht hat sich das noch nicht einmal jemand ausgedacht, der überhaupt eine leitende Funktion in deiner Instutution hat. Der Personalrat muss herausfinden, wo wirklich die richtige Anlaufstelle ist, um an der Bezahlung etwas zu ändern. Zitieren
bigvic Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Und, um ein Beispiel aus dem echten Leben zu nehmen: Ich selbst bin damals mit 6 Monaten Berufserfahrung nach der Ausbildung direkt in der für die Stelle vorgesehenen Entgeltgruppe eingestellt worden. Ich musste dafür eben auf Stufe 1 anfangen. Eben. Ich dachte auch, dass die Stufen die Berufserfahrung bei der Bezahlung abdecken und die Eingruppierung prinzipiell die Tätigkeit der Stelle. Von daher würde ich auf diese Argumentation auch garnicht einlassen beim Gespräch mit der Personalabteilung. Zitieren
powerranger Geschrieben 20. August 2013 Autor Geschrieben 20. August 2013 Alles klar, ich danke euch vielmals für die vielen Antworten! Ich werde berichten, wenn ich das Gespräch hatte Zitieren
Ragdalfius Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Ich weiß gar nicht was hier einige auf den 2000€ Brutto so abgehen. Wir ITler machen auch nur eine normale Berufsausbildung, sind danach nicht studiert oder priviligierter als andere mit einer Ausbildung und 2000€ direkt nach der Ausbildung ggfs. direkt am Wohnort sind vollkommen ok und in meinem Freundeskreis wäre man da Topverdiener nach der Ausbildung gewesen (verglichen mit KFZ Mechaniker, Elektroniker, Einzelhandel oder Bürokaufmann). Also mal schön den Ball flach halten. Im Tarif ist das natürlich ne Sache, wenn an die Stelle entsprechende Verpflichtungen/Verantwortungen gebunden sind, höhere Entgeldgruppe. Diese Verantwortungen will man dir vermutlich nicht direkt aufs Auge drücken und daher die schlechtere Gruppierung und nach der Einarbeitungszeit dann die höher Gruppierung. Wie die anderen schon sagten, offenes Gespräch suchen. ggfs. mit EG8 starten und dann jedes Jahr ne Höhergruppierung, anstatt alle 6 Monate, oder sowas in der Art. Zitieren
bigvic Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Wir ITler machen auch nur eine normale Berufsausbildung, sind danach nicht studiert oder priviligierter als andere mit einer Ausbildung und 2000€ direkt nach der Ausbildung Jaja, das alte Dilemma warum verdient eine Frisöse, Krankenschwester, Bäckereifachverkäuferin, Tankwart ... nicht genauso viel wie ein Hedgefondmanager (Bankkaufmann), SAP Consultant (FI), etc. -> Markwirtschaft halt, schwer zu ändern. Und es gibt einfach zu wenig Menschen die sagen: "Der Markt (Angebot/Nachfrage) bezahlt mir zwar 40k p.a., aber ich will weniger verdienen da ich ja auch nichts besseres bin als die Kindergärtnerin die mit 20k p.a. nach Hause geht". Die meisten sagen eher: "Hey, die Kindergärtnerin verdient zu wenig - gib der auch 40k p.a.!" Und prinzipiell gilt wenn man den Ball schön flach hält braucht man sich auch nicht wundern, wenn die AG das dankend annehmen und entsprechend mickrige Löhne zahlen. Ball flach halten ist meiner Meinung nach ein sehr schlechter Rat für Gehaltsverhandlungen. Zitieren
Carwyn Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 (bearbeitet) Zumal es hier eigentlich auch nicht um eine Verhandlung geht - und das ist das perfide dabei. Es geht um eine Stelle im tariflich geregelten ÖD. Da sollte eigentlich nicht verhandelt werden müssen, sondern der Stelleninhaber das kriegen was ihm tariflich zusteht. Dass er etwas angeboten bekommt, was ihm zum Nachteil ist und der tariflichen Struktur widerspricht - DAS ist eigentlich der Grund warum hier geschrien wird. Wenn es 2000 € Brutto sind, weil die Stelle auch nicht mehr her gibt - okay. Aber in diesem Fall kriegt er weniger als ihm zusteht. Da hilft auch nicht das Argument "Er kriegt ja später mehr." Nähmen wir den krassesten Fall, er bekäme 3 Jahre EG 5 und erst dann EG11. Nehmen wir weiterhin an, er wird nach TV-L West bezahlt, beginnt mit Stufe 1, ist ledig, hat keine Kinder, LStKl. 1 und zahlt 15,5% KV bei einer vollen Stelle. Dann verdient er im ersten Jahr in etwa 25735.66 € brutto. Im zweiten und dritten Jahr durch den Stufenaufstieg jeweils in etwa 28458.66 €. Macht zusammen 82652,98 € als Gesamtbrutto über die drei Jahre. Nehmen wir das selbe Beispiel an, nur dass er direkt mit EG11 vergütet wird. So verdient er - wieder Bruttowerte aus dem TV-L-Rechner - im ersten Jahr 36274.18 € bei Stufe 1, in den zwei darauf folgenden Jahren 40169.73 €. Macht zusammen 116613,64 €. Er verliert also durch die niedrigere Einstufung bei gleicher Tätigkeit in diesem Fall 33960,66 € brutto alleine in diesen drei Jahren, die ihm eigentlich auf Grund der Tätigkeit zustehen würde. Alles schon inklusive Stufenaufstiege, die die Berufserfahrung widerspiegeln sollen. Ich glaube nicht, dass das Peanuts sind. Sicher, das wird weniger, je mehr EG-Aufstiege in den Jahren dazwischen erfolgen. Aber zum einen frage ich mich, wie das von Statten gehen soll und zum anderen ist am Ende das Ergebnis gleich - der AN verliert etwas durch diesen "Kompromiss", was ihm tariflich zusteht. Bearbeitet 20. August 2013 von Carwyn Zitieren
Mysterix Geschrieben 20. August 2013 Geschrieben 20. August 2013 Alles klar, ich danke euch vielmals für die vielen Antworten! Ich werde berichten, wenn ich das Gespräch hatte viel Erfolg *daumen drück* Zitieren
wutzteang15 Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 Falls du keine neue Stelle gefunden hast und mit EG 5 eingestuft wirst/wurdest, besorgt dir unbedingt die Stellenbeschreibung von der EG11 Stelle.... dann reichst du sofort einen schriftlichen Antrag zur Überprüfung deiner aktuellen Stelle ein! Dann müsstest du dich halt rechtlich "hoch Stufen lassen"... Falls Sie nun sagen, ne das ist keine E11 mehr, gibt es auch die Möglichkeit deine Stellenbeschreibung extern Bewerten zulassen von einer Fachfirma (Kosten ca. 90€) - am besten mal mit dem PR sprechen. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 Zumal es hier eigentlich auch nicht um eine Verhandlung geht - und das ist das perfide dabei. Es geht um eine Stelle im tariflich geregelten ÖD. Da sollte eigentlich nicht verhandelt werden müssen, sondern der Stelleninhaber das kriegen was ihm tariflich zusteht. . Zugegeben geht es in diesem Beispiel wirklich nicht um eine Verhandlung, aber ich muss dennoch der These wiedersprechen, dass es bei tariflich geregelten Stellen nichts zu verhandeln gibt. Es ist zwar gewiss nicht verhandelbar, dass man ein Jahresgehalt in Höhe von X bekommen möchte, aber man sollte als Angestellter schon hin und wieder über Höhergruppierungen verhandeln. Da es aber nun auch Vorgaben gibt, welche Stellen in welche Endgeltgruppen eingruppiert werden sollen, ist eine Verhandlung nach Höhergruppierung zugleich auch eine Verhandlung darüber, dass man andere Aufgaben und mehr Verantwortung haben möchte und darum bittet, dass die eigene Stelle so umgebaut wird, dass sie höher gruppiert werden kann. Zitieren
Carwyn Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 (bearbeitet) Nach oben verhandeln geht immer. Das ist völlig richtig, will ich auch gar nicht in Abrede stellen. Wobei ein nach oben verhandeln ohnehin immer erst nach einer gewissen Zeit auf der Stelle geht. Aber egal, im Grundsatz hast Du sicherlich Recht. Es ging mir nur um die Stelle in diesem Fall, die auf einer EG bewertet wurde, die der TE trotzdem vorerst nicht kriegen soll. Zumindest, wenn es nach dem AG ginge - und um die Tatsache, dass der AG nach unten verhandeln will. Und da gibt es eben nichts zu verhandeln für den AG. Die EG der Stelle bekommt der, der diese Stelle antritt. Alles andere macht tariflich einfach keinen Sinn. Bearbeitet 21. August 2013 von Carwyn Zitieren
GoaSkin Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 In dem konkreten Fall muss erst einmal jemand heraus finden, was dort überhaupt läuft. Das sollte der Personalrat im Rahmen seiner Möglichkeiten tun und Weiteres in die Wege leiten, wo es notwendig ist. Es gibt viele Gründe, warum man versucht, sechs Höhergruppierungen in drei Jahren zur eigentlichen Ziel-Endgeltgruppe durchzuführen. Dass die Behörde glaubt, über Tricks Geld einsparen zu können ist dabei genauso möglich, wie dass auf dem Personalamt jemand glaubt, dass aufgrund (ggf. falsch interpretierter) Vorgaben so machen zu müssen - neben vielen weiteren möglicherweise absurden Gründen, die zu dieser Praxis führten. Zitieren
MattR Geschrieben 21. August 2013 Geschrieben 21. August 2013 In dem konkreten Fall muss erst einmal jemand heraus finden, was dort überhaupt läuft. Das sollte der Personalrat im Rahmen seiner Möglichkeiten tun und Weiteres in die Wege leiten, wo es notwendig ist. Es gibt viele Gründe, warum man versucht, sechs Höhergruppierungen in drei Jahren zur eigentlichen Ziel-Endgeltgruppe durchzuführen. Dass die Behörde glaubt, über Tricks Geld einsparen zu können ist dabei genauso möglich, wie dass auf dem Personalamt jemand glaubt, dass aufgrund (ggf. falsch interpretierter) Vorgaben so machen zu müssen - neben vielen weiteren möglicherweise absurden Gründen, die zu dieser Praxis führten. Ich würde auch solange nahbohren bzw. eskalieren bis alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind bzw. mich auch schon mal am Markt umsehen wenn sich abzeichnet das die einfach nur Geld sparen wollen. Zitieren
BobDC Geschrieben 23. August 2013 Geschrieben 23. August 2013 EG 5 ist schon ziemlich frech, zumindest bei uns werden IT-Azubis nach der Ausbildung mit EG 8 eingestellt (TV-L). Für mehr erfüllt man direkt nach der Ausbildung erstmal nicht die formalen Kriterien, da man für 9+ studiert haben muss. Ja, das geht etwas an der realität für IT-Kräfte vorbei, aber so ist es nunmal. Macht aber prinzipiell nix, weil man kommt auch ohne Studium auf 9 und höher, nämlich indem man sich als "sonstiger Angestellter" qualifiziert. Was in vielen blumigen Worten formuliert ist läuft letztendlich darauf hinaus, dass man Berufserfahrung sammeln/haben muss. Ganz platt gesagt: als Berufseinsteiger muss man Zeit in niedrigeren Stufen absitzen. Das ganze klappt aber natürlich auch nur, wenn man entsprechende Tätigkeiten ausübt. Von 5 auf 11 in 3 Jahren ist verdammt gut. So verdammt gut, dass es sich schon unrealistisch anhöhrt. Ich würde mir das entweder schriftlich geben lassen (was aber zu 99% nicht passieren wird) oder versuchen in 8 einzusteigen, von da ist es dann gut möglich in 2-3 Jahren auf 11 zu kommen, wenn es dir Rahmenbedingungen zulassen. Zitieren
Carwyn Geschrieben 26. August 2013 Geschrieben 26. August 2013 Macht aber prinzipiell nix, weil man kommt auch ohne Studium auf 9 und höher, nämlich indem man sich als "sonstiger Angestellter" qualifiziert. Was in vielen blumigen Worten formuliert ist läuft letztendlich darauf hinaus, dass man Berufserfahrung sammeln/haben muss. Ganz platt gesagt: als Berufseinsteiger muss man Zeit in niedrigeren Stufen absitzen. Das ganze klappt aber natürlich auch nur, wenn man entsprechende Tätigkeiten ausübt. Man kann auch ohne Berufserfahrung und Studium weiter oben einsteigen. Meine Stelle damals habe ich mit einem halben Jahr Berufserfahrung bekommen - und die war > EG 9. Ich habe nur dann mit Stufe 1 angefangen. Wie oben bereits geschrieben, die Berufserfahrung wird eigentlich über die Stufenaufstiege innerhalb der EG geregelt. Da die EG an der Bewertung der Stelle hängt und nicht am Arbeitsnehmer würde ein Absitzen in niedrigeren Stufen entweder einen häufigen Stellenwechsel (intern oder extern) implizieren oder eine ständige Neubewertung der bisherigen Stelle. Wobei ich gerade bei letzterem fragwürdig fände, wie man nach max. 2 Höherbewertungen noch eine Handhabe hätte, um eine weitere EG zu rechtfertigen. Von 5 auf 11 in drei Jahren ist ziemlich daneben, wenn die Stelle eigentlich als EG11 bewertet ist. Dann verliert man nämlich die nächsten drei Jahre ordentlich Geld, das einem eigentlich zusteht. Zitieren
notor1ous Geschrieben 28. August 2013 Geschrieben 28. August 2013 ich hab jetzt auch ein angebot, von ner uni und ich würde mit EG7 einsteigen laut ausschreibung. wie stehen die chancen auf EG8 später zu kommen? bin halt erst mit der ausbildung fertig geworden. wäre mehr ein admin job mit helpdesk support. wie sind da generell die meinungen zu so nen job inner uni? Zitieren
pr0gg3r Geschrieben 28. August 2013 Geschrieben 28. August 2013 ich hab jetzt auch ein angebot, von ner uni und ich würde mit EG7 einsteigen laut ausschreibung. wie stehen die chancen auf EG8 später zu kommen? Ich kenne mich mit den EG-Zeug nicht so gut aus, aber soweit ich weiß, steigt man in einer EG-bewerteten Stelle eher in den verschiedenen Stufen auf, als direkt zum höheren EG. Aber es gibt sicherlich Möglichkeiten, die Stelle neu bewerten zu lassen, wenn sie den aktuellen EG nicht mehr entspricht, zB wenn sich die Tätigkeiten ändern etc. bin halt erst mit der ausbildung fertig geworden. wäre mehr ein admin job mit helpdesk support. Das wären ca. 26.000 (Stufe 1) bis ca. 34.00€ (Stufe 6). Ich denke, das ist für kurz nach der Ausbildung OK, hört sich demnach aber eher nach Level-1-Support an. wie sind da generell die meinungen zu so nen job inner uni? Einer aus meiner Berufsschule hatte einen Kollegen, der kurz nach der Ausbildung zu einer Uni gewechselt ist und das dort super findet. Mein Mitschüler möchte auch dorthin wechseln. Ganz so schlimm kann es also nicht sein aber für mich wäre das zB auch wieder absolut garnichts. Muss jeder für sich wissen Zitieren
Marius1990 Geschrieben 28. August 2013 Geschrieben 28. August 2013 Zum Thread nochmal Der Beitrag ist echt die Spitze des Eisbergs und zeigt wie willkürlich in vielen Betrieben mit dem TVöD umgegangen wird. Ich persönlich würde das Angebot aber dennoch annehmen, da es oft nicht sehr leicht ist ne EG11 zu bekommen. Und in 3 Jahren ne Gehaltssteigerung von 860€/Monat (bzw. sogar 1170€ nach 4 Jahren) ist sicher kein schlechter Wert. Du wirst ja bestimmt nicht vom ersten Moment an die volle Bandbreite der Aufgaben bekommen. Wenn du das könntest bist du auch in EG11 falsch. Du musst wissen was du willst aber sich wegen 300€ am Anfang so eine Chance entgehen zu lassen, da würde ich wirklich sehr gut drüber nachdenken. Lass dir aber alles schriftlich geben. Zitieren
MattR Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Zum Thread nochmal Der Beitrag ist echt die Spitze des Eisbergs und zeigt wie willkürlich in vielen Betrieben mit dem TVöD umgegangen wird. Ich persönlich würde das Angebot aber dennoch annehmen, da es oft nicht sehr leicht ist ne EG11 zu bekommen. Und in 3 Jahren ne Gehaltssteigerung von 860€/Monat (bzw. sogar 1170€ nach 4 Jahren) ist sicher kein schlechter Wert. Du wirst ja bestimmt nicht vom ersten Moment an die volle Bandbreite der Aufgaben bekommen. Wenn du das könntest bist du auch in EG11 falsch. Du musst wissen was du willst aber sich wegen 300€ am Anfang so eine Chance entgehen zu lassen, da würde ich wirklich sehr gut drüber nachdenken. Lass dir aber alles schriftlich geben. Darauf würde ich mich nur einlassen wenn ich A sowieso plane solange zu bleiben B das schriftlich bekomme Es gibt nebenbei auch eine Welt ohne TVÖD und Co wo man sich genauso umschauen darf. Zitieren
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