itni Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Hi, die IHK sagt, dass die Doku maximal 10 Seiten lang sein darf. Ggf. wird es bei der Überschreitung Punktabzug geben. Jetzt hab ich aber bei anderen Projekten (die es im Internet zu finden gibt) Dokumentationen mit bis zu 40/50 Seiten gefunden. Diese Projekte haben auch 80-95 % bekommen. Nun das macht mich jetzt stutzig -> entweder ich mach eine abgespeckte Doku mit 10 Seiten (und bleib im IHK Rahmen) oder cih mach eine vernünftige Doku und da komm ich mit 10 Seiten nicht hin. Was ist eure Meinung? MfG itni Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Hallo itni, soweit ich weiß, ist die Seitenanzahl bei der Doku auf 10 begrenzt, der Anhang darf aber größer sein (wenn ich mich richtig erinnere, Prüfung war 2010). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheDeaD Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Hallo itni, soweit ich weiß, ist die Seitenanzahl bei der Doku auf 10 begrenzt, der Anhang darf aber größer sein (wenn ich mich richtig erinnere, Prüfung war 2010). Genauso ist das. Die Doku selbst darf nur 10 Seiten lang sein. Der Anhand darf länger sein. ich hatte diesen Sommer Prüfung, daher weiß ich das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiSi-Azubi-W13 Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Hallo itni, bei welcher IHK bist du denn? Ich meine es gibt auch da Unterschiede. Ich bin FiSi-Azubi in NRW und für mich ist die IHK Nord Westfalen zuständig. Hier ein Auszug. 3. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Projektdokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, z.B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Projektdokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Sie soll einen Umfang von maximal 10 (bzw. maximal 15 für Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung) nicht überschreiten und – soweit erforderlich – in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Die Dokumentation, die während der Umsetzung des Projektes entsteht, stellt der Prüfling als „Upload“ mit max. 5 MB als eine Datei in PDF-Format (inklusiv aller Anlagen) ins Internet ein. Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Der der IHK einzureichenden Druckversion sind ebenfalls alle Anlagen beizufügen. Der Upload muss spätestens am letzten Tag des von Ihnen genannten Durchführungszeitraumes erfolgen. Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet. Druckversion: Jede Seite muss eindeutig dem Prüfling und der Dokumentation zuzuordnen sein. Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein. Sofern es nicht für die Aussagekraft unentbehrlich ist, soll auf die Verwendung von dunklen Hintergründen verzichtet werden. Die Schriftgröße für den normalen Text muss im Bereich 10 Punkt bis 12 Punkt liegen. Die Projektdokumentation darf maximal 10 Seiten (15 Seiten für Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung) nicht überschreiten. Die Anhänge sollen die wesentlichen Inhalte wiedergeben. Das bedeutet, dass z. B. nicht ein Programm in Gänze abgedruckt sein muss, sondern nur relevante Teile/Auszüge, die dann erläutert werden sollten. Anhänge müssen ebenfalls A4-Format haben. Größere Pläne sind auf A4 zu verkleinern oder in Auszügen beizufügen. Die Seitenzahl der Anhänge soll insgesamt 30 Seiten nicht überschreiten. . . . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 21. August 2013 Teilen Geschrieben 21. August 2013 Genauso ist das. Die Doku selbst darf nur 10 Seiten lang sein. Der Anhand darf länger sein. ich hatte diesen Sommer Prüfung, daher weiß ich das. 1. Ist das von IHK zu IHK unterschiedlich 2. Kommt es auf den Ausbildungsberuf an, eine FIAE Doku auf 10 Seiten ist z.B. unmoeglich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheDeaD Geschrieben 22. August 2013 Teilen Geschrieben 22. August 2013 1. Ist das von IHK zu IHK unterschiedlich 2. Kommt es auf den Ausbildungsberuf an, eine FIAE Doku auf 10 Seiten ist z.B. unmoeglich Achso, ja hast du recht, bei dem FIAE´s ist das ja ein bisschen anders, mein Fehler sry. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 22. August 2013 Teilen Geschrieben 22. August 2013 1. Ist das von IHK zu IHK unterschiedlich 2. Kommt es auf den Ausbildungsberuf an, eine FIAE Doku auf 10 Seiten ist z.B. unmoeglich Dann muss ich mich auch entschuldigen, das mit der IHK hab ich nicht gewusst und ich bin von mir als FISI ausgegangen. sry. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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