kkessel Geschrieben 22. August 2013 Geschrieben 22. August 2013 Hallo zusammen, würde Euch bitten Eure Meinung zu meinem unten stehenden Ausbildungszeugnis zu äußern. Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe Freue mich auf Eure Meinung. Beste Grüße kkessel ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herr xyz, geboren am xyz in Bremen, absolvierte vom 1. September 2012 bis zum 25. Juni 2013 eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Xyz ist ein deutschlandweit tätiges IT-Systemhaus mit Hauptsitz in Ettlingen bei Karlsruhe und fünf weiteren Standorten. Zum Kundenkreis gehören viele namhafte mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, die wir bei der Planung, Implementierung und Betreuung von IT-Infrastrukturen unterstützen. Durch die Zusammenarbeit mit vielen überregional vertretenen Partnern können wir unseren Kunden eine neutrale Beratung und hochwertige, moderne Technologien garantieren. Herr xyz trat im dritten Ausbildungsjahr in unser Unternehmen ein. Ihm wurden alle nach der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Herr xyz war während seiner Ausbildung hauptsächlich in den Abteilungen PreSales und Vertrieb eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: - Erstellung und Kalkulation von Angeboten. - Erstellung von Auftragsbestätigungen. - Erstellung von Angebotspräsentationen. - Kundenberatung in allen Vertriebsphasen (PreSales, Sales, PostSales). - Unterstützung der Account Manager bei Vertriebsterminen inkl. Vor- und Nachbereitung. - Erstellung von Besuchsberichten und Pflege des CRM-Systems. - Entwurf eines Gestaltungsvorschlages für die Firmenpräsentation. Herr xyz zeigte in der Ausbildung und der betrieblichen Umsetzung großes betriebliches Engagement und Eigeninitiative. Er hat sich aufgrund seiner ausgezeichneten Auffassungsgabe alle Kenntnisse seines Ausbildungsberufs mit gutem Erfolg angeeignet und kann das Erlernte sowohl im Team als auch eigenständig sehr gut umsetzen. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er sehr zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war stets korrekt und einwandfrei. Herr xyz hat die Abschlussprüfung vor der Industrie-und Handelskammer Karlsruhe mit der Gesamtnote Sehr gut abgeschlossen und verlässt uns nach Beendigung seiner Berufsausbildung im besten gegenseitigen Einvernehmen auf eigenen Wunsch. Für die Zukunft wünschen wir Herrn xyz alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Xyz GmbH Signatur Kaufmännischer Leiter Zitieren
mapr Geschrieben 22. August 2013 Geschrieben 22. August 2013 Hallo, schaut für mich insgesamt nach einer "2" aus. Für eine "1" würde beispielsweise, meine Meinung nach, nicht "vollen" sondern "vollsten" Zufriedenheit stehen. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 22. August 2013 Geschrieben 22. August 2013 Schon mal »deutschlandweit tätiges IT-Systemhaus mit Hauptsitz in Ettlingen bei Karlsruhe und fünf weiteren Standorten« gegoogelt? Das "Xyz" kannst Du Dir dann sparen ansonsten eine glatte 2 Zitieren
kkessel Geschrieben 25. August 2013 Autor Geschrieben 25. August 2013 Danke schon einmal für euer Feedback. Gibt es noch weitere Meinungen? Zitieren
orioon Geschrieben 25. August 2013 Geschrieben 25. August 2013 (bearbeitet) Sehe das persönlich eher schlechter als 2. Wie schätzt du dich denn selber ein? Herr xyz zeigte in der Ausbildung und der betrieblichen Umsetzung großes (2-3, Auslegungssache) betriebliches Engagement und Eigeninitiative (gut zu bewerten). Er hat sich aufgrund seiner ausgezeichneten Auffassungsgabe alle Kenntnisse seines Ausbildungsberufs mit gutem Erfolg (3 mit Tendenz zur 2) angeeignet und kann das Erlernte sowohl im Team als auch eigenständig sehr gut umsetzen. (glatte 2) Die ihm übertragenen Aufgaben hat er sehr zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (glatte 2) Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war stets korrekt und einwandfrei. (glatte 2) Herr xyz hat die Abschlussprüfung vor der Industrie-und Handelskammer Karlsruhe mit der Gesamtnote Sehr gut abgeschlossen und verlässt uns nach Beendigung seiner Berufsausbildung im besten gegenseitigen Einvernehmen auf eigenen Wunsch. (ist etwas Vorgefallen? Das hört sich sehr böse an! Spricht für eine Vertragsaufhebung) Für die Zukunft wünschen wir Herrn xyz alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Xyz GmbH Signatur Kaufmännischer Leiter Im großen und ganzen würde ich es als 2- betrachten. Der persönliche Teil ist ebenfalls etwas kurz, aber immerhin warst du auch nur 1 Jahr im Unternehmen. Der Abschlusssatz gibt dem ganzen aber einen sehr bösen Beigeschmack, weswegen man es durchaus deutlich negativer sehen könnte. Besser wäre hier "aus betrieblichen Gründen können wir Herrn X leider nicht übernehmen". Bearbeitet 25. August 2013 von orioon Zitieren
kkessel Geschrieben 25. August 2013 Autor Geschrieben 25. August 2013 Sehe das persönlich eher schlechter als 2. Wie schätzt du dich denn selber ein? Im großen und ganzen würde ich es als 2- betrachten. Der persönliche Teil ist ebenfalls etwas kurz, aber immerhin warst du auch nur 1 Jahr im Unternehmen. Der Abschlusssatz gibt dem ganzen aber einen sehr bösen Beigeschmack, weswegen man es durchaus deutlich negativer sehen könnte. Besser wäre hier "aus betrieblichen Gründen können wir Herrn X leider nicht übernehmen". Hätte mich selber mit einer glatten 2 bewertet. Ich wollte nicht übernommen werden, da ich eine andere Stelle gefunden hatte. Aufgrund der Tatsache, dass ich nun bei einem Wettbewerber arbeite, ist hier ein fader Beigeschmack im Arbeitszeugnis durchaus denkbar. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 25. August 2013 Geschrieben 25. August 2013 Letztlich besagt die Grußformel »Für die Zukunft wünschen wir Herrn xyz alles Gute und weiterhin viel Erfolg.« dass alles okay ist. Einzig die Floskel "wir bedauern ..." fehlt. Aber nu. Zitieren
orioon Geschrieben 25. August 2013 Geschrieben 25. August 2013 Ist dennoch die Standardformulierung für einen Aufhebungsvertrag. Es scheint etwas vorgefallen zu sein, aber es konnte eine Einigung erzielt werden. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 26. August 2013 Geschrieben 26. August 2013 Ja, es ist eine "Standardformulierung" - stimmt! Auch bei Standardformulierungen gibt es Abstufungen. Von "Wir bedauern außerordentlich ... beruflich wie privat" ... bis hin zu "Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Glück". Insofern bestätigt die Schlussformel den Gesamteindruck, den ein Zeugnis vermitteln soll. Und wenn der TO schreibt: »Ich wollte nicht übernommen werden, da ich eine andere Stelle gefunden hatte.« und es sich hier um ein "Ausbildungszeugnis" handelt, scheint das einzige, was vorgefallen zu sein scheint, die Mitteilung gewesen zu sein, dass der AzuBi (zu einem Mitbewerber) geht. Und die fehlende Einigung wird wohl die sein, dass man sich nicht einigen konnte, dass der AzuBi bleibt. Der Rest ist eher Kaffeesatzleserei - mal abgesehen von der Zeugnishermeneutik, die ein Fach für sich ist. Zitieren
Wurmi Geschrieben 26. August 2013 Geschrieben 26. August 2013 Hätte mich selber mit einer glatten 2 bewertet. Ja, das kommt hin. Angesichts der Umstände der Trennung ist das auch völlig okay. Ich wollte nicht übernommen werden, da ich eine andere Stelle gefunden hatte. Aufgrund der Tatsache, dass ich nun bei einem Wettbewerber arbeite, ist hier ein fader Beigeschmack im Arbeitszeugnis durchaus denkbar. Wenn Du selber nicht übernommen werden wolltest, dann gehört in das Zeugnis "verläßt uns auf eigenen Wunsch" und es sollte auch noch Bedauern ausgedrückt werden. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. "im besten gegenseitigen Einvernehmen auf eigenen Wunsch" gibt es eigentlich nicht! Es klingt nach "Der Arbeitnehmer hat gekündigt und das fanden wir gut". Außerdem gehört die Unterschrift des direkten Vorgesetzten unter das Zeugnis, sonst ist das eine weitere Distanzierung. Zitieren
MarcoDrost Geschrieben 27. August 2013 Geschrieben 27. August 2013 Auch ich stolpere über die widersprüchliche Schlussformel des Arbeitszeugnisses und frage mich nach dem Grund des Ausscheidens. Kündigung durch Arbeitnehmer ( „auf eigenen Wunsch“) oder Kündigung durch Aufhebungsvertrag („im besten beidseitigen Einvernehmen“)? Ich würde noch mal in Deinem Ausbildungsunternehmen nachfragen, was man mit der Formulierung meine, und um Nachbesserung bitten. Vielleicht handelt es sich ja nur um ein Versehen? Die sonstige Beurteilung ist ja meinem Empfinden nach „gut“. Bei der Gelegenheit könntest Du gleich bitten, ob man die Schlussformel nicht etwas wohlwollender gestalten wolle. So könne man Dir Dank für Deine geleistete Arbeit aussprechen und Dein Ausscheiden bedauern. In Anbetracht 1. der kurzen Verweildauer (3. Lehrjahr vom 01.09. bis 25.06.), 2. der ansonsten „guten“ Beurteilung, 3. der „sehr guten“ Abschlussprüfung vor der IHK und 4. der Tatsache, dass Du nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis übergegangen bist (ist meine Vermutung), relativiert sich der Widerspruch des Zeugnissaustellers für mich ein so oder so ein wenig. Unglücklich wäre jedoch, wenn das Arbeitszeugnis über die ersten beiden Lehrjahre schlecht wäre oder Du bei Deinem aktuellen Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen ausscheidest und nur ein mäßiges Zeugnis erhältst. Zitieren
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