Bruto Geschrieben 25. August 2013 Teilen Geschrieben 25. August 2013 Hey, ich stehe gerade davor die Kündigung für meinen jetzigen AG zu schreiben, da ich nun eine bessere Stelle bekommen habe. Mir stehen noch einige Urlaubstage zu aber ich finde nicht heraus, was aus den angebrochenen Tagen wird bzw. ob ich überhaupt richtig gerechnet habe. Ich wurde im Juni nach meiner Ausbildung übernommen. Mir stehen bis zum 31.12. genau 20 Urlaubstage zu von denen ich noch keinen genommen habe. Überstunden habe ich auch nicht. So habe ich gerechnet: Vom Arbeitsbeginn bis zum 31.12. wären es 144 Arbeitstage. Bis zu meinem letzten Arbeitstag sind es dann insgesamt 81 Arbeitstage. 144 Tage : 20 Urlaubstage = 7,2 Tage Arbeiten für einen Urlaubstag. 81 Tage : 7,2 = 11,25 Urlaubstage die ich noch verplanen kann. Nun könnte ich ja 0,75 Tage Überstunden machen aber das möchte ich nicht in diesem Zeitraum. Einen 1/4 Arbeitstag früher gehen darf ich auch nicht. Bleibt mir nichts anderes übrig als 6 Überstunden zu machen oder brauche ich das gar nicht weil solche angebrochenen Urlaubstage auf- oder abgerundet werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 25. August 2013 Teilen Geschrieben 25. August 2013 Hallo, ich kann deiner Argumentation gerade nicht so ganz folgen. Aber ich kenne folgendes Vorgehen. Du nimmst deinen Jahresurlaub welcher im Vertrag definiert ist, zum Beispiel 30 Tage. 30 Tage / 12 Monate = 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Da du jetzt nur 6 Monate bei deinem Arbeitgeber bist, würden dir nach dieser Rechnung 15 Urlaubstage zustehen. Du wurdest Ende Juni übernommen (Inkrafttreten des neuen Vertrages) und du willst zum 31.12. kündigen. 6 Monate * 2,5 Urlaubstage = 15 Tage. viele Grüße, smite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 26. August 2013 Teilen Geschrieben 26. August 2013 Ansonsten kann man sich Resturlaub übrigens auch auszahlen lassen, bevor man ihn nicht nehmen kann (wobei ich es seltsam finde, dass halbe Tage o.ä. nicht genommen werden können). Ich würde an deiner Stelle mal bei der Personalabteilung nach deinem aktuellen Urlaubsanspruch bis Ende des Jahres fragen. Die sollten ihn eigentlich kennen, oder aber dir ausrechnen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
farmed Geschrieben 26. August 2013 Teilen Geschrieben 26. August 2013 (bearbeitet) Zur konkreten Frage: generell wird zugunsten des AN gerundet. Gesetzlichen Anspruch dadrauf hast du aber erst ab 0.5 Teilurlaubstagen. D.h. zur Not musst du soviele Überstunden klöppeln, dass du auf 11,5 kommst, also 0,25 Tage Überstunden- > 2 Stunden. http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html Bearbeitet 26. August 2013 von farmed Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bruto Geschrieben 26. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2013 Guten Abend ähm ne bis zum 31.12. hätte ich 20 Urlaubstage von meinem 1. Arbeitstag an, da ich aber schon ende September gehe, sind es nur noch 11,25. Warum ich nicht früher gehen darf, von meinem Chef aus, weiß ich selbst nicht. Dann mache ich wohl 2 Stunden mehr und bekomme einen vollen Tag. Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 27. August 2013 Teilen Geschrieben 27. August 2013 Meines Wissens nach gibt es garkeinen Anspruch darauf, dass man (Rest-)Urlaubstage in Geld umwandeln darf und auch keinen Anspruch darauf, Überstunden und Urlaub aufsummieren zu dürfen. Oftmals gibt es ganz unterschiedliche innerbetriebliche Regelungen, wann Überstunden abgefeiert werden dürfen, die sich von den Urlaubsregeln unterscheiden. Ist auch beides gesetzlich unterschiedlich geregelt. Wenn das in einer Firma möglich ist, dann akzeptiert der Arbeitgeber das auf freiwilliger Basis. Man hat AFAIK lediglich Anspruch darauf, den vertraglich zugesicherten Urlaub nehmen zu dürfen - wenn das Ende des Vertrages in Sicht steht (z.B. wg. Kündigung), dann innerhalb der Restzeit (z.B. direkt vor Vertragsende). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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