GoaSkin Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Hallo, wenn man einen Firmenwagen hat, muss man nicht nur 1% des Anschaffungswertes als geldwerten Vorteil versteuern, sondern zusätzlich auch 0.03% pro Kilometer Entfernung zur Arbeit. Gleichzeitig kann man aber wiederum die Kilometer zur Arbeit als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Da aber der geldwerte Vorteil für den Weg zur Arbeit mit Firmenwagen anders berechnet wird, als die Pendlerpauschale, würde mich einmal interessieren, ob man als Firmenwagen-Nutzer mehr netto in der Tasche hat oder weniger, wenn man näher zur Arbeit zieht. Zitieren
MattR Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Hallo, wenn man einen Firmenwagen hat, muss man nicht nur 1% des Anschaffungswertes als geldwerten Vorteil versteuern, sondern zusätzlich auch 0.03% pro Kilometer Entfernung zur Arbeit. Gleichzeitig kann man aber wiederum die Kilometer zur Arbeit als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Da aber der geldwerte Vorteil für den Weg zur Arbeit mit Firmenwagen anders berechnet wird, als die Pendlerpauschale, würde mich einmal interessieren, ob man als Firmenwagen-Nutzer mehr netto in der Tasche hat oder weniger, wenn man näher zur Arbeit zieht. Je näher an der Firma desto günstiger wird es. Kosten die gar nicht erst entstehen must du auch nicht geltenden machen und du bekommst sowieso nie das raus was es dich wirklich kosten würde. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Ääähm also 0,03% glaube ich eher nicht pro Kilometer. Bei einem angenommenen Wagenpreis von sagen wir einfach mal 20.000€ wären das ja sonst schon 6€/km (0,0003 * 20.000€ = 6€) und bei 5.000km privat gefahren wärst du schon bei 30.000€. Prozentual vom Wagenpreis ist das afaik gar nicht. Ob die Kilometer zur Arbeit bezahlt werden müssen, oder ob die Firma die bezahlt und du nur die wirklich privat bezahlten Kilometer bezahlen musst ist auch noch immer verschieden. Hängt unter anderem davon ab, wo der offizielle Einsatzort ist und wo du hinmusst (bei Arbeit bei Fremdfirma kann das z.B. als Arbeitsfahrt ganz normal geltend gemacht werden). Würde mich an deiner Stelle da nochmal genauer informieren. Günstiger ist es auf jeden Fall immer, wenn man näher dran ist und einen kurzen Arbeitsanfahrtsweg hat. Da ist dann aber immer die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Firmenwagen zu nehmen... Zitieren
Daij Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Crash deine Info ist falsch. Du versteuerst Entfernung Arbeitsstätte - Wohnung zusätzlich mit 0,03% * Bruttolistenpreis * km Aber das ist unabhängig davon wieviel du fährst... sondern wird einmalig mit versteuert. Bei uns ist es auch so, dass die Summe zunächst Brutto aufs Gehalt aufgeschlagen wird - mit versteuert wird und danach wieder abgezogen wird, die tatsächlichen (Netto-)Kosten sind dann nur die Steuern auf diesen Betrag. Bspw.: Auto kostet 30k - dein Wohnsitz ist 20 km von der Arbeitsstätte weg => 30.000 * 0.03% * 20 = 180 € Daraus dann die Steuern sind deine tatsächliche Belastung. Und natürlich ist es so, je näher du dran bist, desto weniger Kosten hast du. Ich glaube allerdings, dass es nicht legitim ist die Pendlerpauschale anzusetzen wenn du einen Firmenwagen mit Privatnutzung hast. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Aaah falsch gelesen. My fault. Entfernung Kilometer zur Arbeit und nicht gefahrene Kilometer. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 Günstiger ist es auf jeden Fall immer, wenn man näher dran ist und einen kurzen Arbeitsanfahrtsweg hat. Da ist dann aber immer die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Firmenwagen zu nehmen... Homeoffice mit Firmenwagen. Günstiger geht es nicht (wenn man Neuwagen fahren will). Es sind nur die 1% zu versteuern. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 30. August 2013 Autor Geschrieben 30. August 2013 Crash deine Info ist falsch. Ich glaube allerdings, dass es nicht legitim ist die Pendlerpauschale anzusetzen wenn du einen Firmenwagen mit Privatnutzung hast. Das ist legitim und akzeptiert das Finanzamt auch. Politisch ist es zwar indirekt gewollt, dass man bei für den Arbeitnehmer kostenlosen Fahrten mit dem Firmenwagen zur Arbeit keine Werbungskosten absetzen kann. Der Gesetzgeber regelt das aber nicht so, dass man bei Nutzung des Firmenwagens keine Entfernungspauschale absetzen darf, sondern praktiziert bewusst die 0.03%-Regelung, damit ein geldwerter Vorteil der Pendlerpauschale entgegen wirkt. Steuerpolitik ist bekanntlich nicht einfach gemacht und auch nicht immer in jedem Punkt logisch. Nur ist die Höhe des geldwerten Vorteils nicht genau der selbe, wie die Höhe des Geldes, das man aufgrund der Entfernung hinterher wieder von der Steuer absetzen kann. Wie ich aber merke, lässt sich da meine Frage aber garnicht pauschal beantworten, da sich der geldwerte Vorteil für die Fahrt zur Arbeit nach dem Neuwagenpreis des Wagens richtet, während die Kilometer, die man im Rahmen der Pendlerpauschale wieder absetzen kann, ausschließlich nach der Entfernung richten, unabhängig davon, was der Wagen gekostet hat. Man könnte jetzt eine mathematisch aufwendige Statistik erstellen, um herauszufinden, wo die Grenze eines Neuwagenpreises liegt, um bei weiterer Entfernung mehr netto in der Tasche zu haben, als bei kurzen. Wenn der Wagen neu einmal sehr billig war, könnte somit eine weite Entfernung vom Arbeitsort sich positiv auf das bereinigte netto auswirken, während es sich bei teuren Wagen eher lohnen dürfte, dichter am Arbeitsort zu wohnen. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 30. August 2013 Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Ja, das mit der Pendlerpauschale machen viele falsch. Die denken wenn sie einen Firmenwagen haben, dürfen sie die Entfernungskilometer nicht ansetzen und lassen sich so ziemlich viel Geld durch die Lappen gehen. Wenn die 0.03% pro Km als geldwerter Vorteil abgeführt werden, darf man auch die Pendlerpauschale in die Steuererklärung hauen. Bei einer HO-Regelung natürlich nicht. Tatsächlich wäre eine Rechnung mal interessant, die "HO+Firmenwagen+1%" und "Firma+Firmenwagen+1%+0.03%+Pendlerpauschale" gegenüberstellt. Quelle: z.B. hier Bearbeitet 30. August 2013 von Kwaiken Zitieren
GoaSkin Geschrieben 30. August 2013 Autor Geschrieben 30. August 2013 Naja... fast jede Lohnbuchhaltungs-Software mindert die abgeführten Steuern um die anteiligen Werbungskosten (sofern höher als die anteilige Werbungskostenpauschale). Somit ist die Entfernungspauschale de facto schon von vorne herein abgesetzt, sodass es im Idealfall nur dann mit der Steuererklärung etwas auszugleichen gibt, falls man umgezogen ist. Zitieren
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