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Arbeitszeugnis - Bitte bewerten


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

hier mein Arbeitszeugnis mit der Bitte um Bewertung.

ARBEITSZEUGNIS

Herr x, geboren am xxx, war seit dem xxx in unserem Unternehmen als Systemtechniker tätig.

Die xxx ist ein Unternehmen der xxx, ein führender Anbieter für professionelle lnformationstechnologie in Deutschland und Österreich. Wir führen ein umfangreiches Angebot anspruchsvoller lT-Lösungen, unter anderem in den Bereichen der Desktop-, Digitalisierung-, Dokumentenmanagement-, Security-, und Datacenter- Solutions. Hierfür bieten wir ein einzigartiges Portfolio von lT-Produkten und Dienstleistungen: Hardware und Software der marktführenden Hersteller, Schulungen für deren optimale Nutzung, sowie hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Planung, lnstallation und Betreuung.

Zu seinem Aufgabengebiet gehörten schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten :

o 1st-Level und 2nd-Level-Support im Helpdesk

o lnstallation von Software per Lan

o Ausgabe von Hardware und Rücknahme bzw. Verschrottung

o Patchen von Switch-Ports (LAN und LWL)

o Rollout von lP-Telefonen

o Abbau, Umzug und Aufbau der Server ins neue Rechenzentrum

o Rückbau der Verkabelung im alten Rechenzentrum

o 1st-Level-Support ggf. über Fernwartung

o Benutzerverwaltung und Rechtevergabe in der Active Directory

o Annahme und lnventarisierung von PCs, Notebooks und Mobiltelefone inkl. Zubehör

o Analyse und Vorstellung eines lnstall-Management- und Patch- Tools für Clients und Server

o Patchen und Dokumentation von Netzwerkverbindungen

Herr x beherrschte seinen Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich. Er ergriff selbstständig alle erforderlichen Maßnahmen und arbeitete sicher. Er fand sich in neuen Situationen zurecht und kam zu guten Lösungen. Herr x beeindruckte durch eine konstante, überdurchschnittliche Arbeitsqualität und arbeitete stets sorgfältig und genau. Er war ein fleißiger und eifriger Mitarbeiter, der stets Initiative zeigte. Er identifiziert sich mit seinen Aufgaben, wobei er durch seine große Einsatzfreude, Ausdauer und Konzentration überzeugte.

Wir lernten Herrn x als einen gewissenhaft arbeitenden Mitarbeiter kennen, der seine ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte.

Er trat teamorientiert und verbindlich auf und informierte Vorgesetzte wie Mitarbeiter umfassend, wobei er auch sachliche Kritik übte und akzeptierte. Herr x war freundlich und hilfsbereit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.

Herr x scheidet zum x auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine wertvolle Mitarbeit und bedauern sein Ausscheiden. Wir wünschen Herrn x auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ich persönlich lese da eine 1-2 raus.

Vielen Dank schon mal für's Kommentieren.

Bearbeitet von mapr
Geschrieben

Ist das ein Azubi-Zeugnis? Viele Aufgaben sind "Praktikanten-Tätigkeiten" und werden in prof. Stellen nicht unbedingt so im Detail erwähnt. Das ist so, als ob jemand vorher als Controller gearbeitet hat und man im Arbeitszeugnis darauf hinweist, dass er mit Excel umgehen kann. Oder, dass man erwähnt, jemand sei immer pünktlich gewesen.

Er fand sich in neuen Situationen zurecht und kam zu guten Lösungen.

Hier fehlt ein Adjektiv wie "schnell".

... der seine ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte.

Ja, ist eine 2.

... wobei er auch sachliche Kritik übte und akzeptierte.

Uh. Das würde mich sofort stutzig machen.

Für mich ist es eine 2 mit dem Zusatz "Achtung! Genauer hinsehen!"

Geschrieben

Hallo Kwaiken,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Soll eigentlich ein "Arbeitszeugnis" sein.

Für was anderes bin ich leider nicht eingesetzt worden. :(

Was meinst du mit "Achtung! Genauer hinsehen"? Richtung Arbeitsmoral, oder wie?

Geschrieben
... wobei er auch sachliche Kritik übte und akzeptierte.

Was meinst du mit "Achtung! Genauer hinsehen"? Richtung Arbeitsmoral, oder wie?

Steckt vielleicht keine böse Absicht dahinter, und deutet auf einen Mitarbeiter hin, der mitdenkt und nicht zu allem "Ja und Amen" sagt.

Kann aber auch gedeutet werden als jemand, der sich nichts sagen lässt und zu allem seinen "Senf" dazugibt. Ein Besserwisser und "Schlaubi-Schlumpf".

Geschrieben

Danke für die Antwort.

Wenn ich jetzt von meinem Wesen ausgehen, und so sehen mich durch aus meine (Ex)Arbeitskollegen, wähle ich Variante 1 von dir.

Und das hört sich doch irgendwie dann schon "positiver" an. Oder?

Geschrieben

Es deutet einfach zunächst auf einen Unruhestifter hin.

Stell Dir vor, Du wärst Personaler und bekommst so ein Zeugnis, wo drin steht, dass der Bewerber sachliche Kritik ausgeteilt hat. Hier würde ich beim Vorstellungsgespräch definitiv tiefer nachbohren wollen. Nach dem Motto "Was hatten Sie denn zu kritisieren und was wurde an Ihnen kritisiert?"

Und daher ist so ein Satz eig. unnötig. Wenn man etwas zur Kritikfähigkeit sagen will, würde ich das lieber in der Art formulieren: "Herr X verbesserte mit seinen Vorschlägen die täglichen Arbeitsabläufe und brachte sich so sehr positiv im Unternehmen ein". Dass deine Arbeitsleistung überhaupt kritikwürdig war (vor allem bei dem niedrigen Anspruch der genannten Aufgaben - nicht böse gemeint!), ist eig. nur negativ auszulegen. Egal, wie Du letztendlich auf diese Kritik reagiert hast.

Geschrieben

"Danke" schon mal für die Antworten.

Irgendwie klingt das "komisch" bzw. nach einen nicht so guten Zeugnis.

Ich werde das Zeugnis noch mal von einem Bekannten lesen lassen.

Mal eine Frage, wär es rechtlich möglich, eine Abänderung des Zeugnisses zu verlangen?

Geschrieben

Grundsätzlich ja:

Arbeitszeugnis: Zeugnisberichtigungsanspruch

Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den tatsächlichen Leistungen bzw. subjektiven Leistungen des Arbeitnehmers, sollte er zunächst um eine Änderung bitten. Rechtlich gesehen hat der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers erst dann erfüllt, wenn er ein vollständiges und richtiges Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Andernfalls kann Letzterer eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen – binnen drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses.

Arbeitszeugnis: Gesetze und Rechtsprechung im Arbeitszeugnis

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