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darf ein Arbeitsloser nur 80% seines letzten Gehaltes fordern?


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Ein Bekannter hat seinen Job verloren und gleich eine Sperre vom Arbeitsamt kassiert. Der Grund: Er war bei einem Vorstellungsgespräch und wurde nach seinem Gehaltswunsch gefragt. Die Stelle bekam er nicht und der Arbeitsvermittler hakte nach warum. Dabei bekam er heraus, dass er zu viel Gehalt forderte. Für ihn hat er selbstverschuldet die Stelle nicht bekommen, da er zu viel Gehalt verlangt hat - er dürfe nur 80% seines letzten Gehaltes verlangen und bei der Gehaltsfrage nicht mehr fordern.

Ist diese Praxis rechtens?

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Sperre vom Arbeitsamt kassiert. Der Grund: Er war bei einem Vorstellungsgespräch und wurde nach seinem Gehaltswunsch gefragt.

Ab zum Anwalt und einen Widerspruch Formulieren lassen. Es wird aber uU einige Monate dauern, bis es eine entscheidung gibt.

Die Stelle bekam er nicht und der Arbeitsvermittler hakte nach warum. Dabei bekam er heraus, dass er zu viel Gehalt forderte.

Hatte er sich aus ehrlichen Interesse beworben oder den hohen Gehaltswunsch nur geäußert, weil er kein Bock auf diese Stelle hatte?

Für ihn hat er selbstverschuldet die Stelle nicht bekommen, da er zu viel Gehalt verlangt hat

Im Prinzip kann jeder frei wählen, welchen Gehaltswunsch er äußert. Sollte halt nur zu Beruf / Branche / Erfahrung etc passen.

Ist diese Praxis rechtens?

Leider Ja! Das Jobcenter interessiert nicht, was im Grundgesetz oder im SGB oder sonstwo drin steht. Wem sowas vor die Füße geworfen wird, sollte sich umgehend dagegen wehren.

Ich habe selber eine Zeit H4 bezogen. Man sollte immer darauf achten, was man wem sagt. Wenn man das falsche sagt, ist man der Willkür des JC bzw deren Mitarbeiter ausgeliefert.

Die Gerichte sind nicht umsonst voll mit Terminen gegen H4 Bescheide.

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Er ist nicht in Hartz IV, sondern bekam ALG-1.

Er hatte einen Termin beim Arbeitsvermittler und bekam einen Vermittlungsvorschlag mit bereits vereinbartem Vorstellungstermin, den er wahrnehmen sollte. Er verdiente zuvor monatlich zwischen ca. 2.600 Euro im Monat und antwortete "3.000" auf die Frage, was er verdienen möchte. Ihm wurde kein geringeres Gehalt vorgeschlagen, was er dann ablehnte. Der Arbeitsvermittler erkundigte sich bei der Firma des Vermittlungsforschlages und erfuhr "abgelehnt, weil er keine 3.000 Euro zahlen möchte". Er selbst hatte noch garkeine Antwort von der Firma. Daraufhin zitierte ihn der Arbeitsvermittler zum Amt und verpasste ihm eine Sperre. "3.000 Euro wären nicht 80% seines letzten Bruttos, er hätte auf die Frage nach dem Wunschgehalt 2.100 oder weniger zu antworten. Nach einem halben Jahr sogar nicht mehr als das Arbeitslosengeld.

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moin moin,

man unterschreibt bei der agentur gegen arbeit eine eingliederungsvereinbarung. bewerben sie sich deutschlandweit und auch bei zeitarbeitsfirmen. wurde bei einer bewerbung (ohne agentur) ein gehaltswunsch in der bewerbung gewünscht, dann habe ich hier etwas angegeben.

war die stelle für 2 600 ausgeschrieben, dann hätte man das dem bewerber vorher sagen sollen. aber eine 80% regelung gibt es meines wissen nicht.

wieder ein beweis für die nachhaltigkeit dieser behörde.

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