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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

bei meiner mündlichen Abschlussprüfung zum FISI diesen Sommer ist etwas gewaltig schiefgelaufen, weshalb ich gegen das Prüfungsergebnis Widerspruch eingelegt habe. Dieser wurde abgelehnt und ich überlege jetzt vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Hier die ganze Geschichte:

Mein Projektthema war die Einführung einer bestimmten Software in eine bestehende Infrastruktur (Windows Domäne / Exchange). Den genauen Wortlaut des Themas und die Art der Software möchte ich hier nicht veröffentlichen.

Die Umsetzung erfolge auf einem Testsystem, also einer Testdomäne und einem Test-Exchange, da wir für die Einführung im Produktivsystem noch nicht bereit waren.

Dieses Testsystem war, wie es die Projektbezeichnung bereits sagt, schon vorhanden. Es ging in dem Projekt darum, geeignete Softwareprodukte für unseren Zweck zu finden, zu testen und zu vergleichen.

Nachdem das beste Produkt ausgewählt wurde, wurde dieses installiert, konfiguriert und getestet.

Alle Vorgänge wurden ausführlich dokumentiert, Form und Rechtschreibung waren einwandfrei.

Während der Präsentation erwähnte ich das Testsystem beiläufig, da ich diesem keine große Bedeutung zugemessen hatte. Es ging in meinem Projekt schließlich allein um die Auswahl und Implementierung einer bestimmten Software.

Die Plattform auf der diese läuft wurde angegeben, mehr Infos sind dazu dann nicht nötig, oder seht ihr das anders?

Hier machte ich dann den zentralen Fehler: Ich sagte unabsichtlich "...es wurde ein Testsystem eingerichtet um die Software zu testen...). Das wollte ich aber nicht so sagen, ich habe mich einfach undeutlich ausgedrückt.

Das Testsystem war nämlich schon vorhanden, ich hatte es nicht während der Zeit der Projektdurchführung eingerichtet. Ich hätte von dieser Aussage ja auch keinerlei Vorteil ziehen können, warum also sollte diese Aussage vorsätzlich so machen?

Aus diesem kurzen, nebenläufig gesagten Satz, wurde mir dann ein Strick gedreht. Zuerst wurden mir im Fachgespräch fast ausschließlich Fragen zum Thema "Exchange" gestellt, nicht zu meinem eigentlichen Thema.

Die Prüfer sind nämlich, wie ich -nach- der Prüfung erfahren habe, davon ausgegangen ich hätte das Testsystem eingerichtet, und meinten sie könnten mich dazu befragen.

Die Fragen konnte ich nicht beantworten, da ich dieses Testsystem ja gar nicht eingerichtet hatte. Die Prüfer haben kein einziges Mal während der Prüfung nachgefragt, um dieses Missverständnis aufzuklären.

Ich selbst habe mich nur gewundert warum mir solche Fragen gestellt werden. Mir war nämlich gar nicht klar, das es überhaupt ein Missverständnis gibt! An meinen "falsch formulieren Satz" habe ich während der Prüfung gar nicht mehr gedacht.

Nach der Prüfung wurde mir dann unterstellt, das Projekt wäre nicht, oder nicht in der dokumentierten Form durchgeführt worden, da ich das Testsystem ja gar nicht in der Zeit von 35 Stunden hätte einrichten können.

Natürlich wäre das zeitlich nicht möglich gewesen und ich habe das verdammte Testsystem ja auch nicht eingerichtet!

Zwei von meinen Kollegen haben das auch gegenüber der IHK bezeugt.

Ich wurde dann von den Prüfern richtig fertig gemacht, das ich "fast durchgefallen wäre" wurde mir gesagt, wie ein Verbrecher wurde ich hingestellt. Ich sagte dann kein Wort mehr, da ich dachte ein falsches Wort könnte alles noch schlimmer machen. In dem Moment wollte ich einfach nur die Prüfung bestehen.

Im Teil B der Prüfung (mündlich) habe ich nur 56 Punkte erhalten. Erwartet habe ich mindestens eine 2.

Daraufhin legte ich schriftlich Widerpruch ein, mit einer sehr ausführlichen Begründung, in der ich jeden einzelnen Vorwurf der Prüfer widerlegt habe.

Über den Widerspruch wurde ausschließlich von den Prüfern entschieden, die mich geprüft hatten. Eine unabhängige Instanz war nicht an der Prüfung beteiligt.

Der Prüfungsausschuss prüft in der gleiche Zusammensetzung außerdem schon seit Jahren. Ob da jedes Mitglied eine unabhängige Entscheidung trifft, ist fraglich. Die Prüfer machten auf mich den Eindruck als wären es "gute Kollegen" von denen sich nicht einer dem anderen wiedersetzt.

Ich muss auch sagen, das ich über die drei Ausbildungsjahre immer zu den Klassenbesten gehörte, ich bin also wirklich nicht dumm.

Außerdem bin ich ein absolut ehrlicher, korrekter Mensch der niemanden belügt oder täuscht. Das mir dann in der Abschlussprüfung so ein Unrecht angetan wird, hat mich richtig entsetzt.

Die Bearbeitung meines Widerspruch wurde außerdem vergessen. Die Entscheidung wurde schon vor über einem Monat getroffen. Erfahren habe ich erst nach Rückfrage davon.

Ich möchte jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wie seht ihr die Erfolgschancen bei einem technisch nicht versierten Richter? Es stehen drei Aussagen gegen eine. Wie viele Zeugen kann ich "mitbringen"? Was kostet so ein Prozess, angenommen ich würde verlieren? Wie lange dauert so ein Prozess und wie läuft er ab.

Danke an alle die sich diesen langen Text angetan haben und mir antworten. :)

Ergänzung: Ich schreibe schon seit einer Stunde an diesem Text und er könnte noch auf die dreifache Länge anwachsen. Wenn ihr mehr Infos braucht, fragt bitte. Alles auf einmal aufzuschreiben würde Stunden dauern.....

Bearbeitet von xenos25
Geschrieben (bearbeitet)

Morgen xenos25!

Ein paar Dinge:

  1. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dein PA dich nicht wegen des einen falschen Satzes in Richtung des Testsystems gefragt hat, sondern wegen einer unklaren Dokumentation dazu. Die wird nämlich vorher gelesen ;).
  2. Sofern du zu der "bestimmten Software" nichts näheres sagen willst, kann es in Zusammenhang mit #1 sein, dass aufgrund der evtl. eher niedrig angesiedelten Komplexität die Fragen Richtung Umfeld und Einrichtung gingen. Dies kann unter Anderem dazu geschehen sein, um zu prüfen, ob du dich denn in der Umgebung, in der du wilderst, auch auskennst.
  3. Im Fachgespräch kann grundsätzlich alles gefragt werden, was im Rahmenlehrplan steht. Und die Überleitung zu den entsprechenden Themen kann im Zweifel schon in einem Nebensatz erfolgen. Das ist völlig legitim.
  4. Du hättest in der Prüfung nachfragen müssen, ob klar ist, dass du das Testsystem nicht aufgesetzt hast, wenn es schon aus der Doku anscheinend nicht 100%-ig hervorging.
  5. Ich kenne keine Prüfer, die den Prüflingen wie von dir beschrieben in Präsentation/FG "einen Stick drehen" wollen. Und das deckt sich mit dem Großteil der Meinung der Forenmitglieder hier.
  6. Wenn beanstandet wurde, du hättest das Testsystem nicht in 35 Stunden aufziehen können, muss in deiner Doku bzw. Zeitplanung so deutlich darauf eingegangen worden sein, dass genau der Eindruck entstand, du hättest das System aufgesetzt.

Mein Rat: Da du deine Prüfung ja allem Anschein nach bestanden hast und dem Text nach wenig Interesse daran hast, deine Doku anonymisiert zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, würde ich es dabei belassen und mich auf meinen Job konzentrieren.

Wenn du in deinem Betrieb übernommen wirst und die Leute wissen, du machst gute Arbeit, ist alles in Ordnung. Selbst Solltest du dich in 2 Jahren wegbewerben, kräht nach dem Zeugnis eh kein Hahn mehr. Selbst wenn du dich jetzt direkt bewerben solltest zählt ein ordentliches Arbeitszeugnis i.d.R. mehr.

Gruß, Goulasz

P.S.: Wie waren denn die Einzelnoten für Doku, Präsentation und Fachgespräch?

Bearbeitet von Goulasz
Siehe neuer Punkt #3
Geschrieben

Ersteinmal tief durchatmen.

Dann tief durchatmen.

Und jetzt ein paar Fragen:

1.) Du hast schriftlich bestanden? Mit welcher Leistung?

2.) Du hast deine Doku bewertet bekommen und bestanden? Mit welcher Leistung?

3.) Fakt ist, du hast auch die Präsi bestanden, bist mit der Einschätzung der Leistung nicht zufrieden?

4.) Ergo ist die Prüfung bestanden? Damit wäre deine Ausbildung beendet. Hast du eine feste Arbeit dannach? (Übernahme?)

5.) Falls du alles mit ja beantworten kannst, warum willst du Dir das antun? Es geht dann nur um den Wisch der bestandenen Ausbildung, Deine zukünftige Arbeitsleitung wird in einem Arbeitszeugnis stehen. Ob auf der IHK jetzt ne 2 oder ne 3 oder ne 4 steht, ist nach der ersten Arbeitsstelle sekundär und wird Dir kaum Chancen verbauen.

6.) Falls nicht, wie würde sich bei Erfolg bzw. Misserfolg deiner Klage deine persönliche Situation ändern? Steht ein Arbeitsvertrag auf dem Spiel? Oder anders gefragt: Hängt mit dem Ausgang der Klage irgendwelche finanziellen Zahlungen (in Form von Lohn und Gehalt) davon ab.

7.) Im Normalfall sind die Prüfungen von den unabhängigen Prüfern (und wir wollen ersteinmal hier keine befangenheit unterstellen) ausreichend dokumentiert, so dass du (ohne Dokumentation) nur wenig Chancen auf Erfolg haben wirst. Was ändert sich für Dich, wenn die bewertung von 56% auf 82% angehoben werden würde? Landest du dann von einem Durchschnitt 2,4 auf 2,2 oder ändert sich dein Leben dadurch entscheidend?

Schaue einfach, ob sich der Aufwand lohnt, falls nicht, ist es die eine wichtige Lehre, dass im Leben nicht alles fair scheint. Warum sollte sich ein Richter intensiv damit beschäftigen, die kosten für den Prozess zu übernehmen, nur um dein Ego aufzubauen?

Sicher sieht die Sachlage aus Sicht der Prüfer anders aus.

Falls sich der Aufwand lohnt, bist du in der Nachweispflicht, dass hier etwas nicht sauber war. In meinen Augen gehören Fragen zum Exchange in eine FI-Ausbildung durchaus zu den Basics, also können in einer Prüfung vorkommen. Wie willst du hier nachweisen, dass du durch die Prüfer (nachweislich und nicht nur gefühlt) falsch bewertet worden bist?

Also mein Vorschlag: Konsequenzen einschätzen, Aufwand einschätzen. Wenn der Aufwand die Konsequenzen wert ist, eine Argumentation zurechtlegen. Wenn es nur um dein Ego geht, etwas fürs Leben lernen und auf die Zukunft konzentrieren.

Oder kurz: siehe Vorposter!

Geschrieben
Zuerst wurden mir im Fachgespräch fast ausschließlich Fragen zum Thema "Exchange" gestellt, nicht zu meinem eigentlichen Thema.

Solange die Fragen an deinem Projekt aufgehängt sind, ist das eine völlig normale Vorgehensweise. Ich hatte ein Sharepoint-Thema als Projekt, dazu wurde genau gar keine Frage gestellt. Ausschließlich zu anderen Begrifflichkeiten, die ich in der Dokumentation erwähnt hatte.

Geschrieben

Hier die Antworten auf eure bisherigen Fragen:

- Ja, ich habe bestanden.

- Mein schriftliches Ergebnis ist deutlich besser als das mündliche, daher bin ich zum Glück insgesamt mit einer schlechten 3 davon gekommen.

- Die Prüfer sind von falschen Tatsachen ausgegangen, nämlich das ich das Testsystem eingerichtet hätte. In der Doku stand kein Wort dazu. Nur wegen einem falschen Satz sind die Prüfer davon ausgegangen. Laut den Prüfern hat genau diese falsche Annahme alleine zu einer einen starken Abwertung geführt, da wohl ein Täuschungsverdacht bestand.

- Ja, ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen.

- Das schlechte Ergebnis hat keine unmittelbaren Konsequenzen für mich, außer das ich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt befürchte. Es sagt zwar jeder, das IHK Zeugnis wäre nicht so wichtig, aber wenn man zwei vergleichbare Bewerber hat, und einer hat ein besseres Zeugnis, kann das den Ausschlag geben.

Könnt ihr ganz grob sagen was mich ein verlorener Prozess kosten könnte? Geht es um 1000, 5000 oder 10.000 Euro?

Geschrieben
Es sagt zwar jeder, das IHK Zeugnis wäre nicht so wichtig, aber wenn man zwei vergleichbare Bewerber hat, und einer hat ein besseres Zeugnis, kann das den Ausschlag geben.

Hallo,

das hört sich logisch an. In der Regel gibt es einen Besseren und man kann immer besser werden. Ich würde das nicht so verbissen sehen. Die ersten ein bis zwei Stellen könnte das Zeugnis noch interessant sein. Ab da interessiert sich dein Gegenüber eher für die Projekte, die du bis dahin gestemmt hast. Ich sehe da erst mal kein Problem. Viel wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass man sich in vorhandene Strukturen gut integrieren kann.

Du hast erst mal deinen Job in der Tasche. Wenn es passt, zieh das ein paar Jahre durch, und das Thema IHK ist vom Tisch.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

vorweg ein Disclaimer:

Der folgende Beitrag spiegelt lediglich meine Meinung aufgrund von Dir geschilderter Fakten und Abläufen wieder. Wie die Prüfungssituation tatsächlich verlaufen ist, kann ich so nicht sagen. No animals were harmed during writing this blog post

Ich mußte Deinen Beitrag tatsächlich zweimal lesen. Ich habe die allererste Zeile überlesen:

Abschlussprüfung zum FISI
Du bist also jetzt Systemintegrator geworden. Herzlichen Glückwunsch!

Allerdings tauchten beim Lesen einige Fragen auf, die mich gelinde gesagt nachdenklich stimmen.

Es ging in dem Projekt darum, geeignete Softwareprodukte für unseren Zweck zu finden, zu testen und zu vergleichen.

Ehrlichgesagt habe ich diesen Satz gelesen und geglaubt, Du seiest einer aus der Kaufmannsgilde.

Von einem Kaufmann würde ich nicht erwarten, dass er Fragen zum Exchange-Server beantworten kann.

Für die Prüfungssituation ist IMHO irrelevant, ob Du oder Pinoccio den Server aufgesetzt hat. Wenn Du zukünftig ein guter Systemintegrator werden willst, solltest Du wissen, wovon Du redest. Dein Prüfungsgebiet ist Systemintegration und dann solltest Du auch Bescheid wissen über Dein Fach. Wenn Du zu bequem bist, Dich tief genug in das Fachgebiet einzuarbeiten, solltest Du Dir einen weniger komplexen Beruf aussuchen.

Nach der Prüfung wurde mir dann unterstellt, das Projekt wäre nicht, oder nicht in der dokumentierten Form durchgeführt worden, da ich das Testsystem ja gar nicht in der Zeit von 35 Stunden hätte einrichten können.

Man könnte es auch anders interpretieren: Die Prüfer waren der Meinung, dass das, was Du tatsächlich vorgetragen hast, zu flach gewesen ist. Und hatten sich aus dem Gesagten zusammengereimt, daß Du tatsächlich mehr gemacht hast, weil sie nicht glauben konnten, dass Du Dich nur mit so wenig zur Prüfung traust.

Du kannst Dir also aussuchen, ob Du wegen zu geringer Leistung die schlechte Note erhalten hast oder wegen versuchter Täuschung. So oder so wirst Du an dem Ergebnis nicht viel ändern können.

Ich hätte mich als Mitglied des Ausschusses gefragt, ob ich im richtigen Ausschuss säße.

Außerdem bin ich ein absolut ehrlicher, korrekter Mensch der niemanden belügt oder täuscht. Das mir dann in der Abschlussprüfung so ein Unrecht angetan wird, hat mich richtig entsetzt.

Vielleicht hat es sich niemand getraut, Dir zu sagen: Du hast es aufgrund schlechter Vorbereitung versemmelt.

Da ist Dir kein "Unrecht" widerfahren, sondern Du hast schlicht und ergreifend Bockmist gebaut!

An Deiner Stelle würde ich von Einer Klage absehen und das Ergebnis sportlich nehmen!

Du hattest an diesem Tag eine schlechte Leistung erbracht. Dass soll Dir nie wieder passieren!

Du lernst daraus und wirst ein fleißigier Integrator ;)

Bearbeitet von lilith2k3
Geschrieben

Ich seh das ähnlich wie meine Vorredner. Es gibt vermutlich sehr wenige Auszubildende, die keine herzbewegende Anekdote über die Berufsschul-Lehrer, den Ausbilder oder die Prüfung zu erzählen haben. Dass du das nun auf diese Art erlebst, ist in der Tat sehr schwer hinzunehmen und bedauerlich, aber auch ich würde diese Sache einfach sein lassen.

Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass dein Impuls zu klagen einzig und allein die persönliche Abrechnung mit diesem Missverständnis ist. Erwartest du, dass dir (falls du Recht bekommst) eine pauschale Menge an Punkten zugesprochen wird? Wie gesagt, ich kann dich da sehr gut verstehen, aber mach dir bitte lieber kritisch Gedanken um den Mehrwert dieser Aktion als um die Kosten. Und zieh vor allen Dingen die sinnvollste Lehre daraus: Kommuniziere so, dass es nicht falsch rüber kommt :)

Geschrieben

Da du bestanden hast ist alles weitere nur Augenwischerei. Versuche deine Stelle (du wurdest ja übernommen) als bester zu besetzen und erwarte zum Ende deiner Anstellung (sofern du vor der Rente noch den Betrieb wechseln willst ;-)) ein entsprechend positives Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.

Auch wenn 2 gute Bewerber zu vergleichen sind ist das Zeugnis nicht unbedingt ausschlaggebend wenn Bewerber XY mit etwaig schlechterem Abschlusszeugnis ein immens besseres Arbeitszeugnis mit mehr Erfahrung vorweisen kann. Deine Befürchtung ist schlichtweg unbegründet.

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