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Darf mein Betrieb überhaupt Ausbilden?


Catkizz

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Hallo liebe IT-ler/innen,

ich hoffe ich mache nun keinen Doppelpost - habe aber nicht wirklich was gefunden was mir weiterhelfen würde:

Ich bin jetzt seit diesem Jahr in der Ausbildung zur Fachinformatikerin für Systemintegration und so langsam kommen mir Zweifel darüber, ob mein Betrieb mich überhaupt Ausbilden darf.

Also ich arbeite in einem sehr kleinen Dienstleistungsunternehmen mit 4 "Arbeitern":

1 Arbeiter, der irgendetwas mit Agrar gelernt hat, kümmert sich überwiegend aber nur um Rechnungen und das Kassensystem, mein Arbeitgeber ist gelernter Kaufmann und den sehe ich wenn es hochkommt 1mal die Woche für ca. 6Std, mein Ausbildungsleiter ist FISI und schon seit ca. 10 Jahren in dem Beruf tätig - hat allerdings keinen Ausbilderschein (und wie es aussieht wird dieser den Betrieb bald auf eigenen Wunsch verlassen), die letze Person die dort arbeitet ist auch FISI und seit ca 3-4 Jahren in dem Beruf tätig und hat auch keinen Ausbilderschein.

Nun bin ich etwas verunsichert...muss nicht eigentlich jemand der beiden FISI's einen Ausbilderschein haben, um mich Ausbilden zu können - und was ist wenn mein jetziger Ausbildungsleiter wirklich den Betrieb verlässt - nicht dass ich nachher wieder ohne Ausbildungsbetrieb dastehe...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mich etwas aufklären, welche Voraussetzungen der Betrieb erfüllen muss, um Fachinformatiker ausbilden zu dürfen und ob mein Betrieb das überhaupt darf.

Ich danke euch für die Hilfe!

Gruß Nicole

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Hi Nicole,

* Es muss mindestens ein Ausbilderschein im Unternehmen vorhanden sein - nicht zwingend ein FISI

* Es muss jemanden geben der fachlich qualifiziert ist, also z.B. ein FISI

** Der Betrieb muss in der Lage sein den kompletten Ausbilungsrahmenplan zu vermitteln oder sich kümmern, dass der fehlende Inhalt über einen anderen Weg vermittelt wird.

Bei uns hat jemand aus der Personalabteilung den Schein und ist damit für drei sehr verschiedene Berufe offizielle Ausbilderin. Allerdings klappt das nur weil es für diese drei Berufe jeweils qualifizierte Mitarbeiter, sogenannte Ausbilungsbeauftragte, gibt.

Naja zumindest war das so bis ich meinen Schein gemacht habe.

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zu erst einmal hat die IHK (das sieht du anhand dem Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) eine vorläufige Genehmigung für die Ausbildung gegeben. Ohne Stempel keine Ausbildung.

Oftmals ist es so, dass dann die Person, die in deinem Vertrag als Ausbilder steht, eine Frist gesetzt bekommen hat, bis er den Schein haben muss (idR 6 Monate, wenn ich mich nicht täusche).

Sollte die Person das Unternehmen verlassen, muss sich der Betrieb um Ersatz kümmern. Das alles hat dich aber gar nicht zu kümmern. Wichtig ist, dass dir alle Einzelheiten vom Ausbildungsplan vermittelt werden.

Solltest du das Gefühl bekommen nur als billige Arbeitskraft (was in so kleinen Buden durchaus vorkommen kann!) missbraucht wirst, solltest du definitiv das Gespräch mit deiner IHK suchen.

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Oftmals ist es so, dass dann die Person, die in deinem Vertrag als Ausbilder steht, eine Frist gesetzt bekommen hat, bis er den Schein haben muss (idR 6 Monate, wenn ich mich nicht täusche).

So war es zB bei mir, mein Ausbilder hat den Schein erst gemacht, nachdem ich die Ausbildung angefangen hatte (er wollte den Schein machen, sonst hätten wir halt jemand anderes als Ausbilder eingetragen, der den Schein auch hat). Es war dann zwar nicht direkt innerhalb der 6 Monate (was mit der IHK ausgemacht war), aber gestresst haben sie nicht. Aber sie haben es wohl auf dem "Schirm", da sie mich daran erinnert haben, als ich mal mit ihnen telefoniert hatte. Ich vermute auch mal nicht, dass die Ausbildung "in Gefahr" ist, wenn der schein überhaupt nicht gemacht wird, du kannst ja hoffentlich die Ausbildungsinhalte nachweisen (Berichtsheft). Dennoch solltest du mit deinem Betrieb reden, dass der Schein von irgendwem gemacht wird (sicher ist sicher). Das ist quasi ein paar Tage Seminar, eine schriftliche und eine praktische Prüfung.

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Ich habe bei meinem ersten Azubi von der IHK eine Frist von einem Jahr bekommen in dem ich nach Beginn des Azubis die Ausbilderberechtigung zu machen habe. Der betreffende Azubi war bereits 3 Monate im Betrieb, als ich meinen Schein dann erlangt habe.

Da es hier nur ca. alle 3 Monate Kurse gibt und diese oft bereits über ein halbes Jahr im voraus ausgebucht sind, macht es auch Sinn. Sonst würden viele Lehrstellen einfach wegfallen, nur weil der Betrieb, der Ausbilden möchte im ersten Halbjahr keinen Termin mehr für einen Kurs bekommen hat.

Ich glaube mich aber auch zu erinnern, dass Ausbilder vor 2009 keinen Ausbilderschein benötigten. Und Personen, die vor 2009 bereits erfolgreich ausgebildet haben, benötigen auch keinen ADA-Schein und es wird wohl einfach davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis laut § 28 des BBiG entsprechend geeignet ist.

Also wenn einer der beiden FiSi bereits vor 2009 ausgebildet hat, kann es sehr gut sein, dass derjenige auch ohne Schein bei der IHK als Ausbilder eingetragen ist und somit voll Ausbildungsberechtigt ist.

Und wenn dein Ausbilder den Betrieb verlässt, muss der Arbeitgeber für Ersatz sorgen. Das steht IMHO auch im BBiG, aber ich finde es gerade nicht.

Bearbeitet von Sullidor
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Das der Beruf der Person mit dem Ausbilderschein egal ist kann ich nur aus Erfahrung bestätigen. Bei mir hat damals im 1. Lehrjahr der Ausbilder gekündigt (FIAE, er hatte ADA-Schein). Unabhängig davon hat aber ein Industriekaufmann einen ADA-Schein gemacht und er sollte dann als mein Ausbilder eingesetzt werden und für die fachliche Vermittlung sollte ein anderer "herhalten".

Ganz ehrlich, ich halte nicht so viel davon, aber es ist definitiv erlaubt.

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