ap1 Geschrieben 19. November 2013 Teilen Geschrieben 19. November 2013 Hallo zusammen, Ich bin mir nicht ganz sicher wann ich das berichtsheft vorlegen muss, war das zur schriftlichen oder zur mündlichen prüfung ? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 19. November 2013 Teilen Geschrieben 19. November 2013 Hier kann niemand erraten, welche IHK für dich zuständig ist. Ruf doch einfach deinen IHK-Ansprechpartner an. Zur Not pack das Berichtsheft zu beiden Prüfungen ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neXii Geschrieben 19. November 2013 Teilen Geschrieben 19. November 2013 Ansich wird es im Regelfall erst bei der mündliche Prüfung kurz durchgeblättert. Aber wie mein Vorredner schon sagte, nimm es lieber zu beiden Prüfungen mit. Eventuell brauch man es am Ende auch gar nicht... Beihaben solltst du es aber auf alle Fälle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. November 2013 Teilen Geschrieben 20. November 2013 Unsere Azubis müssen das Berichtsheft bei der schriftlichen Prüfung abgeben und bekommen es später wieder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackrider Geschrieben 20. November 2013 Teilen Geschrieben 20. November 2013 @robotto7831a Stand das in der Einladung zur Prüfung, oder woher wussten eure Azubis, dass sie das Berichtsheft mitbringen müssen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karsten157 Geschrieben 20. November 2013 Teilen Geschrieben 20. November 2013 also im Sommer 2012 mußte ich es zu beiden Prüfungen mitbringen ( IHK Dresden). Da so viel los war, haben wir in 2 Räumen die schrftl. geschrieben. Bei mir wurde es nicht angeschaut, bei meinen Klassenkameraden schon. Bei der mündlichen hat es der Ausschuss kurz durchgeblättert. Ergo... nimm es zu beiden Prüfungen mit. Solltest Du es noch nicht fertig haben, dann mach dich bald daran, denn nach der schriftlichen mußt du noch weiterlernen und üben für die mündliche und hast keinen Nerv mehr das Heft zu schreiben. ;-) PS: Ja ... stand in der Einladung drin, dass wir es zu beiden mitbringen mussten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 21. November 2013 Teilen Geschrieben 21. November 2013 Eigentlich stellt sich die Frage gar nicht. Du weißt das du dein Berichtsheft abgeben musst, also nimm es zu beiden Prüfungsteilen mit. Wo liegt da das Problem? So schwer wird es schon nicht sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. November 2013 Teilen Geschrieben 21. November 2013 @robotto7831a Stand das in der Einladung zur Prüfung, oder woher wussten eure Azubis, dass sie das Berichtsheft mitbringen müssen? Ja, das stand in der Einladung. Nimm es mit und gut ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackrider Geschrieben 21. November 2013 Teilen Geschrieben 21. November 2013 Eigentlich stellt sich die Frage gar nicht. Du weißt das du dein Berichtsheft abgeben musst, also nimm es zu beiden Prüfungsteilen mit. Wo liegt da das Problem? So schwer wird es schon nicht sein. Nein, das weiss ich nicht. In der Einladung steht nichts drin. Ich hörte es nur von früheren Teilnehmern, und die sagten, dass es gar nicht angeschaut wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 21. November 2013 Teilen Geschrieben 21. November 2013 Naja du machst das Berichtsheft ja nun nicht zum Spaß oder? Irgendwer muss das ja überprüfen was du in den letzten Jahren getan hast. Meistens ist es der Prüfungsausschuss der jeweiligen IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thalliana Geschrieben 21. November 2013 Teilen Geschrieben 21. November 2013 Packs einfach zu beiden Prüfungen ein, wenn du nicht sicher bist. Das wird bei jeder IHK anders gehandhabt, aber es ist auf jeden Fall besser, wenn du es dabei hast und nicht brauchst, als andersrum . Im Zweifelsfall kannst du es wahrscheinlich nachreichen, aber bei der mündlichen Prüfung könnte das halt bedeuten, dass du deinen Abschluss nicht sofort bekommst. Und dass deine Vorgänger es nicht gebraucht haben muss nichts heißen, bei der IHK Nürnberg machen die z.B. auch nur Stichproben, ich musste meins nicht vorzeigen, aber mein Kollege schon. Obs in der Einladung stand, weiß ich schon gar nicht mehr, aber wenn du es dabei hast, bist du auf der sicheren Seite. Oder ist dein Heft so schwer, dass es einen wahnsinnigen Aufwand bedeuten würde, es mit zur Prüfung zu nehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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