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Geschrieben
Wird bei uns zusammen mit den vorläufigen Prüfungsergebnissen aus der schriftlichen Prüfung hochgeladen :)

Schade dass ich das erst am Tag der mündlichen Prüfung erfahre :/ Weiß eigentlich jemand ob die das in der Regel bevor man präsentiert bekannt geben oder erst am Ende mit der Gesamtbenotung ?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

@h3553

Nein, da bist du nicht der einzige.

Ein paar meiner Kollegen und ich haben bisher auch nur unsere WiSo-Note.

Anscheinend kann die IHK da selbst aber auch nichts machen, die müssen ebenso warten,

bis die Ausschüsse mit der Korrektur fertig sind.

Geschrieben

moin moin

wir hatten auch am 27.11..2013 die Prüfung.

Da wo wir die Umschulung gemacht haben das ist der lezte laden 4 mann müssen in die mündliche rein, ich hoffe das ist machbar, beim mir schon etwas schwieriger da ich an die 90 punkte brauch in GA1 hat einer infos in welche Richtung das geht mit den Fragen ?

Geschrieben

Hi,

normalerweise muss doch jeder "in die mündliche rein", ist das bei euch nicht so? Du hast doch die schriftliche Prüfung(also auch GA1) schon hinter dir?

Geschrieben

GA1 habe ich die wenigsten punkte und nur da kann ich es nur hin bekommen die (in der mündlichen) die erforderlichen punkte noch zu erreichen hab hir mal einen Notenrechner Uli's Prüfungspage

GA1 30 Ga2 42 und wiso 64 ich weiß ist überhaupt nicht berauschend!

Eine Ausbildung von 3 jahren in diesen Beruf hat schon seine Berechtigung 24 Monate sind schon recht knapp, wenn man bedenkt das der Umschulungsbetrieb nicht so ich drücke es mal vorsichtig aus nur darauf aus war das man seine Zertifikate machen soll.

Geschrieben

@h3553

Ja, da hast du recht.

Ich finde das selbst ziemlich unmöglich.

Die Dame von der IHK, mit der ich telefoniert hatte, war auch schon ziemlich genervt, weil die so lange brauchen, meinte aber, dass diese Ausschüsse letztendlich unabhängig von der IHK agieren und man denen nicht wirklich auf die Füße treten kann.

Laut Gesetz müssen einem die schriftlichen Ergebnisse erst zusammen mit der Entnote nach der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden, alles vorher ist im Prinzip freiwillig.

Geschrieben

@magasta

Komisch, laut 37 Abs. 2 Satz 3 BBIG heißt es:

"Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen."

Oder versteh ich da was falsch?

Geschrieben

@h3553:

Das mag ja stimmen, aber in dem Auszug, den du gepostet hat, steht keine zeitliche Festlegung drin.

D.h. wenn die bei der mündlichen Prüfung die Ergebnisse deiner schriftlichen Leistungen als Brief in

die Hand gedrückt werden, wurde kein Gesetz verletzt.

Allerdings hat mir meine IHK heute mitgeteilt, dass die Ergebnisse wohl morgen vorliegen sollen.

Ich bin mal gespannt.

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