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Geschrieben

Hallo zusammen,

vor ca. einer Woche hat mein AG es geschafft diverse Kollegen zur Kündigung zu bewegen.

Jetzt am Wochenende sollten Komponenten getauscht werden.

Wie das nun so ist, waren die Kabel (Altverkabelung diverse Vorgänger) hinten im Panel durcheinander und somit nicht richtig beschriftet.

Das hat uns alleine mehrere Stunden gekostet.

Der Elektriker hat pro Patchfeld zum auflegen ca. 1,5h gebraucht. Ist auch jetzt noch nicht ganz fertig.

Jedenfalls habe ich letzte Woche (Mo bis gestern Abend) schon ü. 65h (körperlich) gearbeitet (ohne freien Tag zwischendrin).

Gestern Abend bin ich totmüde ins Bett gefallen, was denke ich verständlich ist.... Während dieser Zeit hatte man versucht mich zu erreichen, damit ich nochmal reinkomme. Ich habe durchgeschlafen bis heute morgen.

Heute morgen komme ich dann ins Büro und darf mir einen Anschiss abholen. Die anderen Kollegen waren teilweise bis 5 Uhr morgens da. Man hat es so hingestellt als wäre ich für dieses "Projekt" der Projektleiter, wovon ich überhaupt nichts wusste. Der Elektriker wird das bestätigen können.

Jedenfalls bin ich nun "Schuld" an der Misere das diverse Dosen bzw. Telefone nicht gehen. Von Ausgleich (Zeit) für die 6x h am Stück redet kein Mensch. Später darf ich mir wahrscheinlich nochmal einen "Anschiss" abholen.

Habe eigentlich innerlich mit der Firma abgeschlossen...

was würdet ihr tun?

Geschrieben (bearbeitet)

Hmmm... ich würde deinem vorgesetzten / Chef mal einen Ausdruck des Arbeitszeitgesetztes hinlegen - alternativ ohne Absender in seinen Postkorb einwerfen... Eventuell auch mal bei der Übergabe direkt drauf ansprechen, wann du denn deinen Ausgleich dafür bekommst...

jeweils aus dem Arbeitszeitgesetz:

[...]

§ 3

Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn

Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ist denke ich mal nicht der Fall gewesen, sondern mehr als 10 Stunden, was nur in bestimmten Gewerben (Sicherheitsdienst z.B.) erlaubt ist.

[...]

§ 5

Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von

mindestens elf Stunden haben.[...]

Wobei dir nach 12 Stunden ein Taxi auf Firmenkosten bis nach Hause zur Verfügung stehen würde laut Gesetz, da du danach eigentlich / offiziell nicht mehr Auto fahren dürftest.

[...]

§ 9

Sonn- und Feiertagsruhe

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.[...]

Auch hier gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.

[...]

§ 11

Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

[...]

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen

durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten

Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der

innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden

Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben,

der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.[...]

Es gibt für die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes übrigens entsprechende Aufsichtsbehörden. Denen könnte man unter Umständen auch mal anonym einen Tipp geben...

Gut - ich weiß jetzt natürlich nicht, ob Chef das angeordnet hat oder ein anderer Vorgesetzter, ob die Sonntagsarbeit genehmigt war vom Betriebsrat (falls einer vorhanden ist), ob es abgesprochen war so, ob bekannt war, dass es so lange dauern wird, ... u.s.w. ... leider gehst du da nicht drauf ein in deinem Posting.

Wenn es nicht der Normalfall ist, ist es ja vielleicht noch OK, aber wenn die Tendenz eh da ist, dass Überstunden Standard sind und es keinen Asgleich dafür gibt, dann such dir schleunigst was neues.

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben

Wenn da so viel schief läuft, dann kannst du dich nur wegbewerben. Es macht keinen Sinn, dem Chef schwarz auf weiss hinzulegen, dass man keine 65 Stunden arbeiten darf. Der wird sich auch nur denken "wenn es dir nicht passt, kannst du ja gehen".

Du solltest aber bedenken: Selbst gekünfigt = Sperrzeit beim Arbeitsamt.

Es gibt zwar Ausnahmetatbestände, bei denen man auch bei Eigenkündigung Anspruch auf ALG ohne Sperrzeit hat, aber die muss man erst mal rechtskräftig darlegen. Bis die Sperrzeit rückwirkend gestrichen wird, vergeht aber i.d.R. so viel Zeit, dass man schon lange wieder im Job ist.

Geschrieben

@GoaSkin:

Manche AG fallen auch dem Arbeitsamt auf!

Es kommen zwar mehrere Faktoren zusammen, aber es fällt auf. Und diese Arbeitgeber werden in der Regel auch gesperrt. Es gibt aber auch mehr oder minder "karrieregeile" Mitarbeiter der Jobbörse, die die Sperre umgehen um damit wieder toll ins Bild passen.

Geschrieben

Man kann als "Kunde" des Arbeitsamtes aber nicht wissen, welche Arbeitgeber dem Amt schon auffallen - zumindest nicht vorher. Von daher wäre es auch ratsam, vor dem Einreichen einer Kündigung einen Termin beim Arbeitsamt zu machen, um die Sache abzuklären. Anfangen, einen anderen Job zu suchen kann man sofort.

Dabei aber unbedingt beachten "der Name des letzten (ungekünfigten) Arbeitgebers gehört nicht in den Lebenslauf! Man schreibt stattdessen "bei einer Bank; bei einem Einzelhandelsunternehmen" oder was auch immer, aber nicht den Namen. Sonst besteht das Risiko, dass ein Personaler anruft und fragt, warum du kündigen willst.

@GoaSkin:

Manche AG fallen auch dem Arbeitsamt auf!

Es kommen zwar mehrere Faktoren zusammen, aber es fällt auf. Und diese Arbeitgeber werden in der Regel auch gesperrt. Es gibt aber auch mehr oder minder "karrieregeile" Mitarbeiter der Jobbörse, die die Sperre umgehen um damit wieder toll ins Bild passen.

Geschrieben
Erst mal Danke.

Woher hast Du das mit dem Taxi nach 12h?

Aaah sorry, das war nciht gesetzlich geregelt, sondern war Bestandteil eines Tarifvertrages. Zudem wurde generell streng drauf geachtet, dass man nicht mehr als 10 Stunden macht, wenn diese nciht vom Vorgesetzten genehmigt / beauftragt wurden.
Geschrieben

Dabei aber unbedingt beachten "der Name des letzten (ungekünfigten) Arbeitgebers gehört nicht in den Lebenslauf! Man schreibt stattdessen "bei einer Bank; bei einem Einzelhandelsunternehmen" oder was auch immer, aber nicht den Namen. Sonst besteht das Risiko, dass ein Personaler anruft und fragt, warum du kündigen willst.

Ist Dir das schon mal passiert? Ansonsten fände ich es schwer alles total anonymisiert abzugeben. Zu mal der eine oder andere Arbeitgeber ein Aushängeschild ist...

@TE Also ich würde mir den Anschiss kein Stück gefallen lassen. Wenn Du eh weg willst, und sowieso, ist hier ein härterer Ton ruhig mal deinerseits angebracht...

Geschrieben
Ist Dir das schon mal passiert? Ansonsten fände ich es schwer alles total anonymisiert abzugeben. Zu mal der eine oder andere Arbeitgeber ein Aushängeschild ist[...]
Er sprach nur vom LETZTEN / AKTUELLEN Arbeitgeber, nicht von allen davor. Und das aus dem von ihm genannten Grund, dass die nicht einfach mal anrufen und sich nach dir erkundigen, was dem Ag doch sauer aufstossen könnte.

Man darf sich zwar natürlich immer wo anders bewerben, nur bekommt man dann kein Vertrauen mehr entgegengebracht und darf vermutlich keine Aufgaben mehr unternehmen, die wichtig sein könnten. Ergo wird man dann nur noch "Drecksarbeit" bekommen und die interessanten Sachen landen dann bei wem anders.

Man könnte es zwar auch angeben und demjenigen mitteilen, dass bitte nicht einfach angerufen wird, da der aktuelle Arbeitgeber noch nichts von den Wechselabsichten weiß, aber das ist halt so eine Sache. Nachher überliest das wer, oder aber jemand anders vertritt jemanden, der es nicht weiß und schon hat man den Salat.

Geschrieben

Ich versteh das schon aber wer macht das? Gerade die oder der Arbeitgeber oder bestimmten Kundenprojekte sind Aushaengeschilder....da irgendwas zu umschreiben ist doch seltsam und am Ende findet man es doch eh raus wenn man es drauf anlegt. Vorrausgesetzt man hat nicht fuer die letzte Klitsche in Buxtehude gearbeitet...davon gibts natuerlich Buden wie Sand am Meer.

Geschrieben

Da kann ich auch auf Xing gehen und mich als XY ausgeben um jemanden in die Kruetze zu reiten...coole Idee btw :-p

Geschrieben
Ich versteh das schon aber wer macht das?

Genau das ist es.

In der Regel möchte der neue AG ja, dass man für ihn arbeitet. Ich persönlich würde aber nicht für jemanden arbeiten wollen, der die allgemein üblichen Spielregeln der Diskretion in dieser Form missachtet. Es gehört sich einfach nicht beim aktuellen AG des Bewerbers anzurufen.

Außerdem spielt der potentielle AG dem alten AG damit nur in die Hände. Ist das Verhältnis zwischen MA und AG gut, wird der AG versuchen seinen MA doch noch zu halten. Ist es hingegen schlecht, wird der neue AG nur eine sehr einseitige Sicht zu hören bekommen.

Egal, wie man es dreht und wendet: Wenn der potentielle AG wirklich am MA interessiert ist, kann er nur verlieren wenn er den aktuellen AG kontaktiert.

Geschrieben

Die anonymisierung halte ich nur sinnvoll bei Headhuntern, wenn man sein profil erstmal streuen will. Aber wie gesagt dann auch anonym bei xing ;-).

@TE Ich glaub das mit den Berichtsheften stand hier. Ich wuerde die stunden etc schoen da reinschreiben und unterzeichnen lassen ohne grosse Beschwerden. Dann hast du deinen Chef an den Eiern fuer die IHK

Geschrieben
[...]Egal, wie man es dreht und wendet: Wenn der potentielle AG wirklich am MA interessiert ist, kann er nur verlieren wenn er den aktuellen AG kontaktiert.
Da ist dann aber halt die Frage, ob der neue potentielle Arbeitgeber denn überhaupt so weit denkt. Wenn es z.B. ein Unternehmen mit amerikanischem "Touch" ist, dann stehen die immer sehr auf Referenzen / direkte Kontakte und Meinungen von Referenzpersonen. Da könnte man dann also durchaus auch Pech haben mit. Genauso wenn da ein Neuling sitzt, der sich bei seinen Entscheidungen möglichst gut absichern will.

Wobei bei direkten Kontakten mit dem aktuellen Arbeitgeber ja eh immer die Frage ist, ob dieser den Mitarbeiter denn gut oder schlecht einer anderen Firma gegenüber bewerten würde. Man könnte jemanden, den man los werden will z.B. gut bewerten und jemanden den man halten will einfach schlecht, so dass der Schlechte geht und der Gute bleibt, wenn man nicht ehrlich ist.

Aus genau dem Grund bin ich auch nicht wirklich ein Freund davon, denn der Mitarbeiter erfährt nicht unbedingt, was der Chef / Vorgesetzte dem anderen über ihn erzählt hat.

Wie bei so vielem gibt es halt auch hier ein FÜR und ein WIDER.

Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Meinung nach gehört es zum guten Ton. Fast jeder Headhunter, den ich auf Diskretion angesprochen habe, reagierte durchaus etwas beleidigt. Nach dem Motto "Das ist doch eine Selbstverständlichkeit!". Und in Stellenanzeigen steht das in 75% der Fälle auch drunter, dass "Diskretion zugesichert wird"...

Kenne nur einen Fall, wo man den aktuellen AG angerufen hat. Aber das war auch nur weil der MA bereits gekündigt wurde, sich gekündigt beworben und dabei ein ziemlich abstruses Ist-Gehalt angegeben hat.

Bearbeitet von Kwaiken
Geschrieben
Ist Dir das schon mal passiert? Ansonsten fände ich es schwer alles total anonymisiert abzugeben. Zu mal der eine oder andere Arbeitgeber ein Aushängeschild ist...

Ich habe mal eine zeitlang in einem Großraumbüro gesessen, in dem auch der Abteilungsleiter anwesend war. Dabei habe ich mitbekommen, dass eingehende Anrufe, bei denen sich jemand über ehemalige Mitarbeiter informieren wollte, an der Tagesordnung standen. Mein Eindruck dabei war, dass die meisten Anrufe dabei von Personal- und Zeitarbeitsfirmen kamen. Darunter waren sicherlich auch welche, die das nicht so offiziell machen, wie Robert Half.

Zugleich kenne ich aus meinem Bekanntenkreis einen Personaler, der mir selbst gesagt hat, dass man den Namen der letzten Firma nicht in den Lebenslauf schreibt, sondern z.B. "Datenbankentwicklung bei einer deutschen Großbank" oder so. Das wäre Standard und wirkt auch nicht komisch. Wenn man dann im Vorstellungsgespräch ist und den potenziellen Arbeitgeber für seriös und vertrauenswürdig hält, kann man sich immernoch dazu entscheiden, den Namen des Noch-Arbeitgebers zu nennen.

Geschrieben

Derartige unprofessionalitaet bei zeit und vermittlerfirmen kann ich mir vorstellen. Da wuerde ich es auch so handhaben. Aber bei direktbewerbung halte ich den ansatz fuer total umstaendlich und nicht hilfreich sich gegen andere bewerber durchzusetzen...sofern die derzeitige firma eine referenz darstellt.

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