Hellspawn304 Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Wer findet den fehler? Sehr geehrte/r Darkeldar (Name ersetzt), Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt. Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern: Datum/Uhrzeit: 21.12.2013 23:22:22 IP-Adresse: 70.13.200.21 Darkeldar Produktname: Hot Stories Benutzerkennung: 91918983 Stream Seite: Redtube Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß Â§ 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG). Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß Â§ 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird. Gemäß Â§ 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 78,98 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß Â§ 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert: Gegenstandswert: 4351,00 Euro Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 425,10 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 30,02 Euro Schadensersatz: 78,98 Euro Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 70,00 Euro Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei. Mit freundlichen Grüßen Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Datum/Uhrzeit: 21.12.2013 23:22:22 Auch: Per E-Mail. Vermutlich springen jetzt Scam-Spammer auf den Zug auf. Also ist entweder direkt Malware in der angehängten Datei, oder sie verlangen Zahlung per Paysafecard, Bitcoin, oder Western Union. Oder beides. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Die ham gestern Abend in den Nachrichten sogar darauf hingewiesen, dass derzeit vermehrt solche Schreiben rumgehen (witzigerweise auch am Beispiel dieser Seite). Den meisten sei es unangenehm und peinlich, weshalb die geforderte Gebühr einfach überwiesen wird. Aber das mit dem Datum ist ja mal super! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 ... mal ganz davon abgesehen, dass die IP-Adresse eine IP-Adresse ist, die in Kansas vergeben wird und nicht in Deutschland. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Viel Cooler: 70.13.200.21 Ist eine IP die der Sprintel zugeordnet ist und in Illinois, Chicago verortet wird. Interessant das der Herr Darkeldar in den USA nen Anschluss hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Was ist das eigentlich für eine EMail Adresse? Ist die von deinem Internetanbieter oder woher haben die die? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 10. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 @guy:Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft (ubaldo@asfodelo.info) @enno: Nein, nicht habe, haben werde. Ich wollte doch zu weihnachten bei meinen eltern an der Seenplatte sein, aber ich muss leicht links vom weg abgekommen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Hans Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Dann wirst du wohl von Berlin aus in die USA geflogen wären gewesen. Der Postillon: Neue Zeitform Futur III eingeführt, um Gespräche über Berliner Flughafen zu ermöglichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 @guy:Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft (ubaldo@asfodelo.info) Ich meinte deine EMailadresse Ich bin nur etwas verwundert weil mein Internetprovider keine meiner EMail Adressen kennt (kennen sollte). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Der Fehler ist schlicht, das Abmahnungen NICHT per E-Mail kommen, sondern per Briefpost uU gar mit Einschreiben! Davon abgesehen, hat die allseits beliebte Abmahnwahnkanzlei bereits mitgeteilt, das diese E-Mail Abmahnungen nicht von Kanzlei UC stammen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Der Fehler ist schlicht, das Abmahnungen NICHT per E-Mail kommen, sondern per Briefpost uU gar mit Einschreiben! Das ist falsch Internetrecht - abmahnung-per-email Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 10. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Ich meinte deine EMailadresse Ich bin nur etwas verwundert weil mein Internetprovider keine meiner EMail Adressen kennt (kennen sollte). Meine gmx-adresse und die kennt der provider auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Das ist falsch Internetrecht - abmahnung-per-email Wenn du Nachweisen willst, das die Abmahnung auch angekommen ist, bleibt nur der Postweg. Ansonsten viel Spaß bei gefälschten Mails mit Phishing Versuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Wenn du dir den Link durchgelesen hättest wüsstest du das der Abmahner nicht nachweisen muss das sie angekommen ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Dass sie am Mailserver (wobei da meine ich nicht genau genug drauf eingegangen wird, ob der eigene gemeint ist, oder der des Empfängers) angekommen ist schon - nur nicht, dass der Empfänger sie auch wirklich gelesen hat und nicht die Firewall / das Internetsecurity-/Antivirusprogramm die Mail blockiert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2013 Andere kriegen auch diese lustigen Mails: https://plus.google.com/108883406637789936158/posts/HwLbjH1qCBM Ich hab mal eben geschaut. Ich hab noch nichts erhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 Habe hier mal was dazu gefunden - also zu den Nicht-Fake-Abmahnungen betreffend Streaming. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sonic99 Geschrieben 14. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2013 bei mir wird sowas ungelesen gelöscht ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 14. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2013 Oh mein Gott. Precrime is reality! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 14. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2013 Fall das stimmt was bei golem steht handelt es sich bei dem Ganzen um eine Betrugsmasche Abmahnungen: IP-Adressen offenbar durch Zwangsumleitungen ermittelt - Golem.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 21. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2013 Streaming: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahner - Golem.de hihi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2013 Streaming: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahner - Golem.de hihiBester Teil der Meldung:Vor dem Hamburger Landgericht hat :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 4. Januar 2014 Teilen Geschrieben 4. Januar 2014 Das ist falsch Internetrecht - abmahnung-per-email Ganz unabhängig von der Frage, ob eine per E-Mail erhaltene Abmahnung rechtswirksam ist (was sie vielleicht sogar sein kann), stellt sich immernoch die Frage, woher ein Abmahn-Anwalt die E-Mail-Adresse überhaupt her haben soll. Eine Postadresse ist beim Einwohner-Meldeamt hinterlegt und wenn mit Hilfe der Staatsanwaltschaft der temporäre Besitzer einer IP ermittelt wird, lässt sich die postalische Adresse somit herausfinden. E-Mail-Adressen von Personen sind jedoch keiner offiziellen Stelle bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 5. Januar 2014 Teilen Geschrieben 5. Januar 2014 Das hatte mich weiter vorne ja auch schon verwundert. In dem Fall war die Mail Adresse dem Provider wohl bekannt, d.h. als er die Nutzerdaten rausgegeben hat war die dann wahrscheinlich einfach dabei. Andere Leute nutzen ja z.B. auch eine vom Provider bereitgestellte Adresse, die kann er dann ja auch rausgeben. Wenn beide Fälle nicht eintreffen dann dürften sie nicht an deine Mail kommen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sourcy Geschrieben 12. Februar 2014 Teilen Geschrieben 12. Februar 2014 Ha ha ha! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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