maxschmidt Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 Hi, ich mache gerade meine Abschlußarbeit. Als Anwendungsentwickler geht es darum eine bestimmte Software zu entwickeln. wie ist das eigentlich mit dem Copyright ? Besitze ich anch dem Abschluß der Arbeit die rechte daran oder meine Firma ? Weiß jemand was dazu ? Zitieren
Favorite90 Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 Normalerweise ist es ja folgendermaßen: Wenn Du etwas in deiner Arbeitszeit programmierst, besitzt die Firma das Copyright. Und die betriebliche Abschlussarbeit musst Du in deiner Arbeitszeit verwirklichen. Meiner Meinung nach besitzt die Firma in dem Fall das Copyright. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 IMHO: Alles, was Du während Deiner Arbeitszeit innerhalb der Firma mit Mitteln der Firma erstellt hast gehört Deiner Firma. Allerdings hält Dich niemand davon ab, die gleiche Idee mit eigenen Mitteln anders zu realisieren. E.g. wird niemand Facebookmitarbeiter davon abhalten können, ein »soziales Netzwerk« zu programmieren, sofern kein Code von Facebook genutzt wird. Auf das gewonnene Wissen hat natürlich niemand Copyright Zitieren
Klotzkopp Geschrieben 12. Dezember 2013 Geschrieben 12. Dezember 2013 Den Begriff Copyright gibt es im deutschen Recht nicht. Du bist Urheber. Allerdings bist du üblicherweise dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Nutzungsrechte einzuräumen. Zitieren
FiSi-Azubi-W13 Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 (bearbeitet) Hey Klotzkopp, heißt das er hat das Rech diese Software zu verkaufen oder hat die Firma die dann? Oder der, der es zuerst patentieren lässt? Ich stelle mir grad vor, wie ein Facebook-Mitarbeiter, sein eigenes social Network mit anderem Code als Facebook in seiner Freizeit schreibt. Denn dann hat er es a.) in seiner Freizeit und b.) ohne abgeschriebenen Code gemacht Aber die Idee der Funktionen, wurde vom jeweiligen "Erfinder", Facebook-Mitarbeiter oder sonst wem abgekupfert oder sonstiges. Wie wäre es in dieser Situation? Bearbeitet 18. Dezember 2013 von FiSi-Azubi-W13 Gedankenspiel Zitieren
Akku Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Du bleibst, bis zum Ablauf, Urheber deiner von dir geschriebenen Software und das kann dir auch keiner nehmen jedoch überträgst du die Nutzungsrechte und Verwertungsrechte auf deinen Arbeitgeber. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Hey Klotzkopp, heißt das er hat das Rech diese Software zu verkaufen oder hat die Firma die dann? Oder der, der es zuerst patentieren lässt? Ich stelle mir grad vor, wie ein Facebook-Mitarbeiter, sein eigenes social Network mit anderem Code als Facebook in seiner Freizeit schreibt. Denn dann hat er es a.) in seiner Freizeit und b.) ohne abgeschriebenen Code gemacht Aber die Idee der Funktionen, wurde vom jeweiligen "Erfinder", Facebook-Mitarbeiter oder sonst wem abgekupfert oder sonstiges. Wie wäre es in dieser Situation? Die Software, die Du im Rahmen eines Abschlußprojekts geschrieben hast, darf von Deinem Betrieb verkauft werden. Software, die Du in Deiner Freizeit geschrieben hast, darf von Deinem Betrieb nicht so ohne weiteres verkauft werden. Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer Zitieren
Favorite90 Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Jetzt kommt bei mir noch eine Frage hoch. Was ist, wenn ein Mitarbeiter (im Geschäft) an einer Software arbeitet und das Geschreibe in seiner Freizeit (sprich:Privat/Zuhause) fortsetzt? Besitzt er zu 50% die Rechte daran oder hat er einfach nur pech gehabt und besitzt keinerlei Rechte? Zitieren
pr0gg3r Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Jetzt kommt bei mir noch eine Frage hoch. Was ist, wenn ein Mitarbeiter (im Geschäft) an einer Software arbeitet und das Geschreibe in seiner Freizeit (sprich:Privat/Zuhause) fortsetzt? Besitzt er zu 50% die Rechte daran oder hat er einfach nur pech gehabt und besitzt keinerlei Rechte? Das ist eine schwierige Frage. Du kannst sagen, du hast das in deiner Freizeit entwickelt und dein Arbeitgeber wird entgegenhalten, dass er davon nichts wusste. Wenn er weiß, dass du das entsprechende Programm in deiner Freizeit weiter entwickelst, müsste er auch wissen, dass er davon nicht die Nutzungsrechte hat. Wenn du es ihm aber vorenthälst, kann ich mir vorstellen, dass er Anspruch auf Schadensersatz hat oder ähnliches, solltest du mit Vorderungen ankommen. Letztendlich wird das dir nur ein Jurist oder sogar nur ein Gericht sagen können. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, redest du mit deinem Arbeitgeber. Dann wird er aber etwas dagegen haben, dass du in deiner Freizeit arbeitest. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Für Detailfragen wende dich bitte an einen Anwalt. Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 18. Dezember 2013 Geschrieben 18. Dezember 2013 Jetzt kommt bei mir noch eine Frage hoch. Was ist, wenn ein Mitarbeiter (im Geschäft) an einer Software arbeitet und das Geschreibe in seiner Freizeit (sprich:Privat/Zuhause) fortsetzt? Besitzt er zu 50% die Rechte daran oder hat er einfach nur pech gehabt und besitzt keinerlei Rechte? Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, geschweige denn Arbeitsrichter. Allerdings würde ich blind darauf tippen, da es sich bei dem Arbeitsauftrag um einen Auftrag des Arbeitgebers and den Arbeitnehmer handelt und nicht im Auftrag des Arbeitgebers vorgesehen ist, dass die Arbeit außerhalb der Arbeitszeit fortgesetzt wird, hat der Arbeitnehmer eine freiwillige Leistung erbracht, die den Arbeitgeber zu nichts verpflichtet - nichteinmal zu Ausgleichsregelungen finanzieller oder sonstiger Art. Zitieren
gimbo Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Wenn eine Idee oder ein Programm eines Mitarbeiters BESONDERS erfolgreich für die Firma ist, dann gibt es m.W. auch den Anspruch an diesem Erfolg beteiligt zu werden. Damit wird die Asymmetrie bei den Einnahmen (Mitarbeiter programmiert für 4.000 Euro Festgehalt eine Software, die der Firma Millionen-Gewinne verschafft) ein wenig eingeschränkt. Da kann es sich aber nur um absolute Einzelfallentscheidungen handeln. Eine Idee allein ist ja schon schwer zu schützen und dann noch den Nachweis zu führen, dass die Firma damit reich geworden ist, naja... Zitieren
Akku Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Wenn eine Idee oder ein Programm eines Mitarbeiters BESONDERS erfolgreich für die Firma ist, dann gibt es m.W. auch den Anspruch an diesem Erfolg beteiligt zu werden. Jetzt wird es skurril. Ich bitte weitere Spekulationen zu unterlassen. Ich schieb das mal nach IT-Arbeitswelt Zitieren
gimbo Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Das ist keine Spekulation, sondern in § 32a UrhG (Urhebergesetz) neben dem Bestsellerparagraphen § 36 UrhG verankert. Abgesehen davon habe ich nicht gesagt, dass ich so eine Konstellation für besonders wahrscheinlich halte. Aber manchmal kommen solche Dinge ja vor... (1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Das ist keine Spekulation, sondern in § 32a UrhG (Urhebergesetz) neben dem Bestsellerparagraphen § 36 UrhG verankert. Es hilft aber nichts einzelne Normen aus dem Gesamtzusammenhang zu reißen. Der von lilith2k3 gepostete Artikel beschreibt den Fall eines in einem Arbeitsverhältnis erstellten Programmes eigentlich ziemlich genau. Solange kein anderer Fachanwalt was anderes sagt oder jemand eine Gerichtsentscheidung dazu hat würde ich dem mal vertrauen Zitieren
gimbo Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Ich frage mich, wer hier Dinge aus dem Zusammenhang reißt. Die Aussage von lilith2k3 habe ich in keiner Weise angezweifelt, weil das die alltägliche Rechtspraxis ist. Der Bestsellerparagraph ist lediglich eine Ergänzung. Die Frage des Autoren war, ob man in irgendeiner Form ein kommerzielles Verwertungsrecht hat, wenn man den Source z.T. in der Freizeit erstellt hat. Die Antwort lautet "Nein" und in Ausnahmefällen gibt es noch ein "Ja, aber". Was daran aus dem Zusammenhang gerissen ist, kann ich nicht sagen, aber wer will, der findet sicherlich noch weitere Haare zum Spalten. Um schon mal eine Steilvorlage zu entziehen: Das Thema ist damit sicherlich nicht umfassend und abschließend behandelt und man sollte den Rechtsverdreher seines Vertrauens fragen usw. usw. Zitieren
Akku Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Rechtsverdreher Ich dulde es nicht, dass Berufsgruppen verunglimpft werden. Zitieren
gimbo Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Tada, und schon wurde ein Haar zum Spalten gefunden. Zitieren
Akku Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Aus meiner Richtung eine Gelbe Karte! Zitieren
Cuy Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 @gimbo: Aus dem Zusammenhang gerissen war der Paragraph, den Du gepostet hast - Was ist ein auffälliges Missverhältnis? Wie viel schöpferische Arbeit steckt im Werk? Was ist vor dem jeweiligen Hintergrund eine angemessene Beteiligung? Das sind Fragen, die von einem Gericht geklärt werden müssen, wenn Dein Chef anderer Meinung ist als Du. Ich würde allgemein davon ausgehen, dass jede Leistung, die ich im Auftrag des Unternehmens leiste, dem Unternehmen gehört. Sollte das nicht möglich sein (Urheberschaft kann man nicht abgeben), dann gehören dem Unternehmen die Rechte, die einem Eigentum, und damit dem Recht auf exklusive Nutzung, der geistigen Leistung am nächsten kommen. Solltest Du wirklich den nächsten Page-Rank Algorithmus entworfen haben, und Dein Chef will Dich mit einem 50 Euro Amazon Gutschein abspeisen, dann hilft nur noch der Anwalt. Zitieren
gimbo Geschrieben 19. Dezember 2013 Geschrieben 19. Dezember 2013 Wieso versuchen Sie mir das gleiche, was ich oben schon selbst gesagt habe, nochmal zu erklären? Zitieren
Gast Geschrieben 31. Dezember 2013 Geschrieben 31. Dezember 2013 Um mal eine Klärung heribeizuführen eine Qulle: Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 9: Umfang von Nutzungsrechten der Arbeitnehmer) Zitieren
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