Crash2001 Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 Man MUSS ja NICHT zwingend die 1%-Regelung nehmen, sondern kann durchaus auch ein Fahrtenbuch führen. Das kann Sinn machen (je nachdem, wie hoch der private Anteil ist und was für ein Fahrzeug es ist). Genauso kann es (z.B. bei vielen privat gefahrenen km) Sinn machen, die 1%-Regelung zu nehmen. Kommt halt immer auf den Einzelfall an. Die 1%-Regelung hat natürlich den Vorteil, dass man kein nerviges Fahrtenbuch führen muss - dafür hat man eventuell mehr Verluste dadurch. Fahrtenbuch gibt es übrigens auch schon elektronisch per GPS fest eingebaut im Auto und man muss dann quasi nur noch tippen, ob es eine geschäöftliche oder private Fahrt ist. Grund bei geschäftlicher Fahrt muss man eventuell dann noch nachtragen. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 Man kann de jure ein Fahrtenbuch nutzen, allerdings kann dies ein Kampf mit dem Finanzamt sein, was auch davon abhängt, wie das örtliche Finanzamt drauf ist. Ein Fahrtenbuch muss plausibel geführt sein und dies in einer Form, die das Finanzamt akzeptiert. Wird ein elektronisches Fahrtenbuch genutzt, muss auch dieses bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine Handy-App wird z.B. nicht akzeptiert. Ein Fahrtenbuch kann aber u.U. gegenüber der 1%-Regelung noch einen ganz anderen Vorteil haben: Besteuerungsgrundlage ist beim Fahrtenbuch nicht der Anschaffungswert des Wagens, sondern die tatsächlich für das Fahrzeug aufgewendeten Kosten - ausgenommen Verbrauchsstoffe. Kommt die Fahrtenbuch-Regelung zum Einsatz, dann wird die Summe der Werkstatt- und Versicherungskosten zuzüglich dem Abschreibungswert ermittelt und dieser Betrag abhängig vom Fahrtenbuch in einen privaten und einen Geschäftlichen Anteil aufgeschlüsselt. Selbst bei überwiegend privat genutzten Firmenwagen kann somit die Fahrtenbuchregelung zumindest dann von Vorteil sein, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, das bereits abgeschrieben ist. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 Passend zum Thema vielleicht noch als kleiner Einwurf von meiner Seite: derzeit ist es Mode, eine sog. "Car Allowance" anzubieten. I. d. R. ist dies jedoch nur für den Arbeitgeber von Vorteil und ich kenne kaum eine Rechnung, die einen Vorteil für den AN aufzeigt. Wird im Moment ganz groß als "Benefit" im Gegensatz zu einem Firmenwagen verkauft, was es in den meisten Fällen aber nicht ist. Viele lassen sich davon blenden, dass man doch frei Hand bei der Wahl seines KFZ hätte und ruhig einen 911er leasen kann... bitte nicht blenden lassen. Zitieren
bigvic Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 (bearbeitet) Die "Car Allowance" bring oft rechnerisch keinen Vorteil, aber nervlich schon. Viele die Anspruch auf einen Dienstwagen haben müssen diesen auch entsprechend oft benutzen und wird quasi zum zweiten Büro und wenn man dann ein Auto der Firmenpolicy fahren muss gibt es nicht selten Unmut. Sei es Modell, Motorisierung, sonstige Ausstattung, etc. die einen täglich nerven. Ausserdem gibt es bei Unfällen regelmässig Ärger wer jetzt was bezahlt (Fahrlässigkeit [Handy am Ohr,zu schnell, Alkohol,...]- ja oder nein?). => Auch wenn man vielleicht ein paar Euro hätte mehr rausholen können mit einem "normalen" Dienstwagen kann die "Car allowance" ein wirklicher Segen sein. (Hab ich persönlich oft erlebt, dass MA umgestiegen sind nach einer Dienstwagen-Odysee). Bearbeitet 17. Januar 2014 von bigvic Zitieren
Kwaiken Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 (Hab ich persönlich oft erlebt, dass MA umgestiegen sind nach einer Dienstwagen-Odysee). Habe ich auch oft gesehen. Bis man nach der ersten Steuererklärung oder einem Autowechsel merkt, wie viel man für den 3.0 TDI tiefer in die Tasche hat greifen musste, statt doch noch den 1.9er A4 als Company Car zu fahren. Zitieren
Gast UnknownX Geschrieben 18. Januar 2014 Geschrieben 18. Januar 2014 (bearbeitet) Car allowance ist fuer mich schwach. Das tolle am Dienstwagen ist doch gerade, dass das Thema auto dann geschichte ist und ich mich um nix mehr kuemmern muss. Und die gaengigen firmen lassen einem sicher net mit einem ford focus vorfahren. Die policy muss halt fuer unfallsituation klar definiert sein. Ich hatte nie stress im vergleich zu einem unfall mit privatwagen ist das der himmel auf erden . Bearbeitet 18. Januar 2014 von UnknownX Zitieren
Crash2001 Geschrieben 20. Januar 2014 Geschrieben 20. Januar 2014 Man kann de jure ein Fahrtenbuch nutzen, allerdings kann dies ein Kampf mit dem Finanzamt sein, was auch davon abhängt, wie das örtliche Finanzamt drauf ist. Ein Fahrtenbuch muss plausibel geführt sein und dies in einer Form, die das Finanzamt akzeptiert. Wird ein elektronisches Fahrtenbuch genutzt, muss auch dieses bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine Handy-App wird z.B. nicht akzeptiert.[...]Es gibt da z.B. in Deutschland offiziell zugelassene Systeme, die fest verbaut werden und mit GPS arbeiten. Elektronische fahrtenbücher in Excel werden vom Finanzamt z:B. prinzipiell nciht angenommen (wieso auch immer). Sie bieten aber angeblich ein Programm dafür an. Ein Kumpel von mir hat das mal ausprobiert, aber man muss dabei wohl täglich eintragen, was das ganze dann ad absurdum führt. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen (z.B. Dienstreise von mehr als 1 Tag oder so) kann / darf man dies wohl nachtragen. Kommt somit für mich nicht in Frage, denn jeden Abend die km da eintragen, habe ich auch keine Lust zu. Zitieren
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