Iceman75 Geschrieben 7. Januar 2014 Teilen Geschrieben 7. Januar 2014 Bei mir steht folgendes drin: III. Dauer/Beendigung Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der vereinbarten Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens wenn alle Anspruchvoraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind. Bedeutet das bei mir dann § 622 BGB greift? Sprich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman75 Geschrieben 13. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2014 Bei mir steht folgendes drin: III. Dauer/Beendigung Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der vereinbarten Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens wenn alle Anspruchvoraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind. Bedeutet das bei mir dann § 622 BGB greift? Sprich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?? Danke Kann mir dazu noch jemand was sagen?? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. Januar 2014 Teilen Geschrieben 13. Januar 2014 (bearbeitet) Iceman, bitte kein Threadhijacking [siehe Boardregel 11]. Ich hab dir jetzt ein neues Thema aufgemacht. Wenn nur das im AV steht, dann gelten die gesetzlichen Fristen. Bearbeitet 13. Januar 2014 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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