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Geschrieben

Hallo,

morgen muss ich meine Abschlusspräsentation um 11:40 Uhr (bis 12:30) halten.

Gibt das da ein "Gesetz", was das Thema Freistellung für diesen Tag betrifft?

Sprich, bin ich nur für die Zeit der Prüfung (+ Fahrtzeiten) von der Arbeit befreit oder kann ich danach bedenkenlos nach hause fahren?

MfG mbo

Geschrieben
Morgens gehst Du zur Arbeit und dann fährst Du zur Prüfung. Wenn Du bestanden hast, dann bist Du bis um 23:59:59 Uhr arbeitslos und kannst nach Hause gehen, denn dein Arbeitsvertrag gilt erst ab übermorgen.

Soweit die Theorie.

Ich hoffe, er geht schon früher :D

Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung. Technisch gesehen arbeitslos ist er also früher.

Geschrieben

Selbst wenn er übernommen wird (oder am nächsten Tag arbeiten geht und damit automatisch fristlos übernommen wird, sofern man an Arbeitsplatz gelassen wird), ist man für den Tag der Prüfung freigestellt, muss also nach der Prüfung nicht mehr auf die Arbeit.

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