mbohlaender Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 Hallo, morgen muss ich meine Abschlusspräsentation um 11:40 Uhr (bis 12:30) halten. Gibt das da ein "Gesetz", was das Thema Freistellung für diesen Tag betrifft? Sprich, bin ich nur für die Zeit der Prüfung (+ Fahrtzeiten) von der Arbeit befreit oder kann ich danach bedenkenlos nach hause fahren? MfG mbo Zitieren
Nopp Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 Danach bist du meines Wissen "fertig". Und wenn du danach arbeitest, muss dein chef dir einen Vertrag auf den Tisch legen. Zitieren
mbohlaender Geschrieben 13. Januar 2014 Autor Geschrieben 13. Januar 2014 Okay, habe einen Arbeitsvertrag vorliegen, aber der gilt erst ab übermorgen, sprich dem 15. Gut, danke :-P Zitieren
robotto7831a Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 Morgens gehst Du zur Arbeit und dann fährst Du zur Prüfung. Wenn Du bestanden hast, dann bist Du bis um 23:59:59 Uhr arbeitslos und kannst nach Hause gehen, denn dein Arbeitsvertrag gilt erst ab übermorgen. Soweit die Theorie. Zitieren
h.frank Geschrieben 14. Januar 2014 Geschrieben 14. Januar 2014 Unabhängig von gesetzlichen Regelungen ist das ein Thema, dass du einfach mit deinem Arbeitgeber besprechen solltest. Zitieren
tennessee Geschrieben 14. Januar 2014 Geschrieben 14. Januar 2014 @ mbohlaender wie ist es denn gelaufen? Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 14. Januar 2014 Geschrieben 14. Januar 2014 Morgens gehst Du zur Arbeit und dann fährst Du zur Prüfung. Wenn Du bestanden hast, dann bist Du bis um 23:59:59 Uhr arbeitslos und kannst nach Hause gehen, denn dein Arbeitsvertrag gilt erst ab übermorgen. Soweit die Theorie. Ich hoffe, er geht schon früher Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung. Technisch gesehen arbeitslos ist er also früher. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 15. Januar 2014 Geschrieben 15. Januar 2014 Ich habe doch geschrieben, dass er nach bestandener Prüfung arbeitslos ist. Zitieren
pr0gg3r Geschrieben 15. Januar 2014 Geschrieben 15. Januar 2014 Selbst wenn er übernommen wird (oder am nächsten Tag arbeiten geht und damit automatisch fristlos übernommen wird, sofern man an Arbeitsplatz gelassen wird), ist man für den Tag der Prüfung freigestellt, muss also nach der Prüfung nicht mehr auf die Arbeit. Zitieren
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