Nopp Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 Hi Leute, ich bin mir hier nicht ganz schlüssig und brauche Euren Rat. Ich habe mir von Mitschülern sagen lassen, dass man nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung fertig und somit ausgelernt ist. Infolge dessen "müsste" der abgeschlossene Vertrag mit meiner Firma zur Ausbildung doch beendet sein, da ich mich nicht mehr in der Ausbildung befinde. Sehe ich das richtig? Mein Vertrag geht nämlich bis zum 28.02.14, obwohl ich meine Prüfung in 2 Wochen habe. Ich weiß nur nicht, wie das nun von statten geht. Ob ich ab dem 01.02 einen neuen Vertrag brauche oder ob ich noch bis zum 28.02 nach Ausbildungsgehalt bezahlt werde etc. Könnte mir jemand weiterhelfen ?
Der Hans Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 Mit Bestehen der mündlichen Prüfung ist deine Ausbildung beendet, das stimmt. Es ist dabei egal, ob dein Arbeitsvertrag auf einen späteren Endtermin datiert ist oder nicht.
Nopp Geschrieben 13. Januar 2014 Autor Geschrieben 13. Januar 2014 Mit Bestehen der mündlichen Prüfung ist deine Ausbildung beendet, das stimmt. Es ist dabei egal, ob dein Arbeitsvertrag auf einen späteren Endtermin datiert ist oder nicht. Ich hätte das gerne irgendwie in einer Schriftform, damit ich das meinem AG vorlegen kann. Kennt jemand den dazugehörigen Auszug?
Der Hans Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 §21 (2) BBiG Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.pdf
Nopp Geschrieben 13. Januar 2014 Autor Geschrieben 13. Januar 2014 Vielen Dank, genau das was ich gesucht habe !
robotto7831a Geschrieben 13. Januar 2014 Geschrieben 13. Januar 2014 In der Regel steht auf dem Ausbildungsvertrag so ein Satz wie ....endet am xxx oder mit bestehen der Abschlussprüfung.
waldy Geschrieben 14. Januar 2014 Geschrieben 14. Januar 2014 "Schlimmer" noch. Wenn das im Vertrag nicht genau hervorgeht und es auch im Vorfeld nicht so genau mit der Frist genommen wurde, könntest du sogar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn du am Tag nach der bestandenen Prüfung bei der Arbeit erscheinst. Vorsicht, Falle zum Ausbildungsende - HRexperten24.de
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