Nopp Geschrieben 16. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Hatten nun das Gespräch. Habe 32k gesagt und bekomme morgen die Antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Da bin ich mir nichtmals sicher, ob solche Sachen im Vertrag nicht sogar sittenwidrig sind, wenn sie nicht in der normalen Arbeitszeit oder mit wenig Mehraufwand erreicht werden können - vor allem, wenn Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. 10 Stunden Arbeit täglich sind zumutbar laut Arbeitszeitgesetz, somit kann man also 40 Überstunden im Monat ansammeln, wenn man sich ans Arbeitszeitgesetz hält und zudem an 5 Tagen die Woche arbeitet. Mit WE geht natürlich noch einiges mehr. Aber selbst mit den Wochenenden hättest du vermutlich Probleme, die 160 Stunden für Kunden zusammenzubekommen, oder? Zudem darf man das nicht ewig so machen, da es einen Ausgleich dafür geben muss (leitender Angestellter bist du doch nicht, oder?). Du schriebst, dass ca. 50% der Arbeitszeit einem Kunden berechnet werden kann. Somit müsstest du also um die 300-320 Stunden / Monat arbeiten. Selbst wenn du jeden Tag des Monats (also auch am WE) 10 Stunden arbeiten würdest, würdest du an die 320 Stunden nicht drankommen können. Eventuell solltest du dich da mal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen und eventuell nachdem du etwas neues gefunden hast dann eine Klage gegen die aktuelle Firma führen. Könnte noch was nachträglich bei rumkommen und wenn du eine Rechtschutzversicherung (inklusive Arbeitsrecht) haben solltest, hättest du maximal das Risiko deiner Selbstbeteiligung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 16. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 10 Stunden Arbeit täglich sind zumutbar laut Arbeitszeitgesetz, somit kann man also 40 Überstunden im Monat ansammeln, wenn man sich ans Arbeitszeitgesetz hält und zudem an 5 Tagen die Woche arbeitet. Mit WE geht natürlich noch einiges mehr. Aber selbst mit den Wochenenden hättest du vermutlich Probleme, die 160 Stunden für Kunden zusammenzubekommen, oder? Zudem darf man das nicht ewig so machen, da es einen Ausgleich dafür geben muss (leitender Angestellter bist du doch nicht, oder?). Bei voller Auslastung ist es bestimmt möglich 160 Stunden komplett abzubuchen. Wenn Projekte richtig fließen, Neukunden dazukommen, dann ist das möglich. Es wäre ja theoretisch auch möglich, ohne Überstunden zu machen. Aus den vergangenen zwei Jahren kann ich aber sagen, dass ich die 160 Stunden NIE erreicht habe. Maximal 100 (Ohne Überstunden). Entweder mein Chef ist sehr optimistisch was den Vertrieb und die zukünftige Auslastung angeht, oder er erwartet und kalkuliert Überstunden mit in den Vertrag ein (Ich denke ein teil von beidem). Momentan kann ich ca. 50% der Arbeit an den Kunden abrechnen. Bei 80 Stunden fällt eine Provision von 5% auf mein monatliches Bruttoentgeld an, was bei 32k Brutto (monatlich ~2700 Brutto) 135 Euro ergibt. Somit läge mein Gehalt für diesen Monat bei Brutto 32135 Euro, wenn ich 80 Stunden wie gesagt erreiche und wenn er zu 32k ja sagt. Bei 2150 Brutto sieht das wieder ganz anders aus. Ich möchte nicht wissen was Vertriebler hier bekommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Bei voller Auslastung ist es bestimmt möglich 160 Stunden komplett abzubuchen... Es wäre ja theoretisch auch möglich, ohne Überstunden zu machen. Niemals. Da musst Du nur zufällig mal krank sein, mal Urlaub machen und schon killt Dir das die Statistik. Da kann er Dir auch 1.000.000 EUR pro Jahr versprechen wenn Du 160*12=1920 Stunden im Jahr fakturierst. Hat eine ähnliche Wahrscheinlichkeit. Der Chef ver*rscht dich ziemlich unverhohlen und setzt auf deine jugendliche Unerfahrenheit und Naivität. Nach dem Motto "Probieren kann man's doch mal". Schleunigst weg da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 16. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Niemals. Da musst Du nur zufällig mal krank sein, mal Urlaub machen und schon killt Dir das die Statistik. Da kann er Dir auch 1.000.000 EUR pro Jahr versprechen wenn Du 160*12=1920 Stunden im Jahr fakturierst. Hat eine ähnliche Wahrscheinlichkeit. Der Chef ver*rscht dich ziemlich unverhohlen und setzt auf deine jugendliche Unerfahrenheit und Naivität. Nach dem Motto "Probieren kann man's doch mal". Schleunigst weg da. Ja, also annehmen werde ich das schon, aber mir zum 01.08 etwas neues suchen, sodass ich wenigstens ein halbes Jahr Erfahrung sammeln konnte. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Was die Kündigungsfrist betrifft: Meines Wissens nach ist es so, dass ein Arbeitnehmer immer vier Wochen im Voraus zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte kündigen darf, auch wenn im Vertrag etwas Länderes vereinbart ist. Vertraglich ist nur regelbar, dass ein Arbeitnehmer schneller aufhören kann, als gesetzlich vorgesehen. Arbeitgeberseitig ist es umgekehrt. Der Arbeitgeber muss mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, im Arbeitsvertrag hat man sich auf eine Längere geeinigt. Steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber nach einer Woche kündigen kann, dann gilt die gesetzliche Regelung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Januar 2014 Teilen Geschrieben 16. Januar 2014 Was die Kündigungsfrist betrifft: Meines Wissens nach ist es so, dass ein Arbeitnehmer immer vier Wochen im Voraus zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte kündigen darf, auch wenn im Vertrag etwas Länderes vereinbart ist. Vertraglich ist nur regelbar, dass ein Arbeitnehmer schneller aufhören kann, als gesetzlich vorgesehen. Das stimmt nicht. Siehe: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/156904-6-monate-kuendigungsfrist-2.html#post1429782 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 19. Januar 2014 Teilen Geschrieben 19. Januar 2014 Wichtig: es ist ein Unterschied, ob du "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst" oder dich aus einer ungekündigten Stellung heraus bewirbst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 26. Januar 2014 Teilen Geschrieben 26. Januar 2014 Im Arbeitsrecht gilt doch die Günstigkeitsklausel. Als Arbeitnehmer hast du per Gesetz 1 Monat Kündigungsfrist. In dem Vertrat stehen zwar 2 Monate, aber die gelten nur für den Arbeitgeber und nicht für den Arbeitnehmer, da die 1 Monat Kündigungsfrist günstiger ist. Zu der Frage wegen der Probezeit: Gibt es genauso wie eine erneute Befristung ja nicht, da du schon bei ihm gearbeitet hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 26. Januar 2014 Teilen Geschrieben 26. Januar 2014 Hab erst jetzt gesehen, dass meine antwort falsch ist. Aber auch dass das schon geklärt war. Sah das nicht über mobilen Browser. Hab jetzt tapatalk... Sent from my Windows Phone 8X by HTC using Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nightmar Geschrieben 26. Februar 2014 Teilen Geschrieben 26. Februar 2014 @nopp: Was ist denn nun dabei rausgekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 26. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2014 Ach, hab ich ganz vergessen zu posten. Ich komme nun auf meine 1,7 Netto, ohne die Miteinberechnung von fakturierten Stunden. Könnten somit oben drauf kommen, bei einem guten Monat. Überstunden können "nur" abgefeiert werden, sind ansonsten mit dem Gehalt abgegolten. Falls du noch weitere fragen hast, frag ruhig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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