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Geschrieben

Hallo Leute !

Nachdem ich im Januar meine Ausbildung als FA/AE absolviert hatte, habe ich umgehend das Unternehmen gewechselt. Heute ist mein betriebliches Ausbildungszeugnis bei mir angekommen.

[Zitat]

Herr XXX absolvierte in der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 23.01.2014 seine Ausbildung zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Unser Unternehmen entwickelt als Software- und Beratungshaus Lösungen im Bereich entscheidungsorientierter Geschäftsprozesse.

Herr XXX hat alle übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Darüber hinaus zeichnen ihn Kreativität, Zuverlässigkeit, hohe Belastbarkeit, Teamorientiertheit und Freundlichkeit gegenüber Kunden und Kollegen sowie seine schnelle und hohe Auffassungsgabe aus.

[/Zitat]

Meiner Meinung nach ein Witz .... Ich würde gerne eurere Meinung dazu hören und was ich dagegen machen kann.

Ich danke euch für euere Mühe !

Viele Grüße

Geschrieben

Morgen der_bier_baron!

Ist... das alles?.. :confused:

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Siehe GewO - Einzelnorm.

Die Formulierung ist mir viel zu schwammig. Als potentieller neuer AG kann ich daraus nicht erkennen, was du wo wie und wie gut gemacht hast. Würde um Überarbeitung anhand der o.g. Gesichtspunkte bitten und ggfs. schon mal ein eigenes Zeugnis zum Abzeichnen aufsetzen.

Gruß, Goulasz

Geschrieben

Es gibt ein "einfaches Arbeitszeugnis" und ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis". Wir haben in der Schule gelernt, dass man auf jeden Fall ein qualifiziertes verlangen soll, da es bei Arbeitgebern besser ankommt (ein einfaches ist eher gleichbedeutend wie ein schlechtes). Man hat soweit ich weiß einen Anspruch auf ein qualifiziertes (auch nachträglich, selbst wenn schon ein einfaches ausgestellt wurde).

Geschrieben
Hey danke für die Antworten. Leider ist das alles..... :(

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(Quelle: § 109 GewO)

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