CubaXX Geschrieben 3. März 2014 Teilen Geschrieben 3. März 2014 (bearbeitet) Hallo, mein derzeitiger befristeter Arbeitsvertrag endet in wenigen Monaten. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir nun einen neuen Vertrag vorgelegt, welcher zum 01.08 beginnt und unbefristet ist. Kündigungsfrist von dem neuen Vertrag beträgt 3 Monate und enthält keine Probezeit. Mein aktueller Arbeitsvertrag hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ich habe derzeit noch andere Bewerbungen am laufen, da ich mit meinem Arbeitgeber mit der Gehaltsvorstellungen auseinander liege. Kann mir jemand sagen, wie der rechtliche Sachverhalt ist, wenn ich den neuen Vertrag unterzeichne (welcher ab 01.08 gültig ist) und mich nun doch in den nächsten Wochen für ein anderes Unternehme entscheide und meinen aktuellen Vertrag fristgemäß (4 Wochen) kündige. Sehe ich es richtig, dass wenn ich bis zum 30.04. meinen derzeitigen Arbeitsvertrag kündige, ich zum 01.06. ohne rechtlich belangt werden zu können den AG wechseln kann und mein neuer Vertrag der ab 01.08. gilt ebenfalls ordentlic gekündigt wurde, da die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wurde Bearbeitet 3. März 2014 von malason Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CubaXX Geschrieben 3. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2014 kurzer Nachtrag... ich glaube das ganze hat sich erledigt. Ich habe noch etwas recherchiert und daher sind meine Gedanken die ich oben im ersten Post geschrieben habe richtig, jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag explizit beschrieben, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist. Daher hat sich mein AG abgesichert und ich könnte mich mit einer Vertragsstrafe belangt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Azucena Geschrieben 3. März 2014 Teilen Geschrieben 3. März 2014 Die einzige Lösung wäre wahrscheinlich, mit der Unterzeichnung des neuen Vertrages noch zu warten? Zumindest eine gewisse Bedenkfrist sollte man dir ja zugestehen, bevor man sagt: dann gar nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CubaXX Geschrieben 3. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2014 Richtig. Ich habe den Vertrag unterschrieben vom AG vorliegen. Werde jetzt einfach abwarten bis sich jemand meldet und werde dann ganz offen sagen, dass ich mich in den nächsten Wochen anderweitig umschaue. Vielleicht wird der AG dann etwas "spendabler" sein. Was kann mir schon passieren? Der Vertrag liegt mir ja unterschrieben vor, ich muss Ihn ja nicht rausrücken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 3. März 2014 Teilen Geschrieben 3. März 2014 ... in den nächsten Wochen ... Der Vertrag liegt mir ja unterschrieben vor, ich muss Ihn ja nicht rausrücken Naja, man kann das Angebot zum Vertrag auch zurückziehen, sofern du dich nicht nach angemessener Zeit entscheidest. Wenn du jetzt in den nächsten Wochen keine Antwort gibst, werden Sie sicher jemanden anderes suchen dürfen. Wenn also eine Nachfrage kommt, kannst du dir nicht mehr so viel Zeit nehmen und sie um Monate vertrösten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CubaXX Geschrieben 3. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2014 Naja, man kann das Angebot zum Vertrag auch zurückziehen, sofern du dich nicht nach angemessener Zeit entscheidest. Wenn du jetzt in den nächsten Wochen keine Antwort gibst, werden Sie sicher jemanden anderes suchen dürfen. Wenn also eine Nachfrage kommt, kannst du dir nicht mehr so viel Zeit nehmen und sie um Monate vertrösten. ich möchte sie ja nicht um monate vertrösten. falls eine anfrage vom ag kommt werde ich offen und ehrlich sein und um bedenkzeit bis april bitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 4. März 2014 Teilen Geschrieben 4. März 2014 kurzer Nachtrag... ich glaube das ganze hat sich erledigt. Ich habe noch etwas recherchiert und daher sind meine Gedanken die ich oben im ersten Post geschrieben habe richtig, jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag explizit beschrieben, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist. Daher hat sich mein AG abgesichert und ich könnte mich mit einer Vertragsstrafe belangt werden. Ist denn die "Vertragsstrafe" im Arbeitsvertrag ausdrücklich und erkennbar bezeichnet? Eine Vertragsstrafe kann nicht einfach auferlegt werden, die muß unter den beteiligten Parteien verhandelt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CubaXX Geschrieben 4. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2014 Ja es gibt explizit einen Punkt im Arbeitsvertrag wo das Thema aufgegriffen wird. Falls ich das Arbeitsverhätniss nicht antrete bzw. Kündigungsfristen nicht einhalte, dann droht mir eine Strafe von einem Bruttogehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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