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Nr. 347 - Frierende Soapies im Lazarett und die fehlende 500er Grenze


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Geschrieben

Moin!

@Dark: Wasn los? Kein Urlaub mehr? Arzt schon konsultiert?

Jetzt kann ich ja gar nicht mehr mit voller Eurphorie verkünden, dass heute schon Freitag für mich ist. Obwohl... \o/ TGIF!!! :bimei

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Geschrieben

Ich hab zwar fast 12h geschlafen, fühl mich immer noch als wenn mich nen lkw überfahren hätte. Arbeit frustriert gerade nur, weil keiner mitziehen will und mein counterpart für noch 3 wochen im urlaub is. Heißt für die nächsten 3 wochen mach is seine arbeit auch noch mit. Bin hier ne eierlegende wollmichsau.

Geschrieben

Doppelpost: Weis einer von euch, wie lange der AG zeit hat einem das Arbeitszeugniss zu geben bei betriebswechsel? Da wir ja zum 01.07. ausgegründet wurden, hätte ich doch langsam mal gern mein arbeitszeugnis.

Geschrieben

Da gibts leider keine festen Fristen.

von cosmiq

14 Tage ist allerdings eher ein Richtwert.

Vom Gesetzt vorgeschriebene Fristen gibt es hier nicht, der Gesetzgeber drückt sich hier sehr schwammig (angemessener Zeitraum) aus.

Die Beweislast, ob die späte Erstellung zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führt, liegt beim Arbeitnehmer.

Folgendes kannst du dazu auch bei Arbeitszeugnis.com: Arbeitszeugnis, Musterzeugnis, Zeugnis-Muster, Zeugnis-Analyse, Bewerbung, Zeugnis nachlesen:

Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, daß das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt wurde, daß dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und daß der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist.

- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß bei leitenden Angestellten allein das Fehlen eines Zeugnisses für erfolglose Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz ursächlich gewesen sei. Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muß er darlegen und ggf. beweisen, daß ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Dem Arbeitnehmer kommen dabe die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute.

- BAG 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

Geschrieben

Moinmoin zusammen.

So, endlich auch mal wieder Zeit, hier reinzuschauen.

Ich fühle mich auch so, als ob ich seit der Hochzeit die Ardings von noch irgendwem mitmachen würde hier @work.

Meine Kollegen lassen es momentan etwas schleifen und NOCH bin ich zu motiviert, um Sachen dauernd auflaufen zu lassen, bis es eskaliert wird. :rolleyes:

Geschrieben

Ach ja, zum Thema ALS / Ice Bucket Challenge habe ich übrigens mal einen interessanten Beitrag gefunden, in dem verglichen wird, was uns umbringt (DAten vom CDC von 2011) und für die Erforschung welcher Krankheiten wieviel gespendet wird. Demnach müssten 90% der Leute an Brust- oder Prostatakrebs erkranken, damit es die richtige Relation hätte... :rolleyes:

Klick mich

Geschrieben
Freitag :) :)

Jup!

Und morgen geht es auf in die Heimat! Für 2 Wochen Heimaturlaub mit 3 kleinen Rackern die sich schon auf ihren Onkel freuen. Die ersten Tage werden hart... :beagolisc :D

Geschrieben

Das schon, aber ich war seit Ostern nicht mehr da, sprich: Alle drei wollen dann unbedingt mit mir was machen.

Man könnte sagen das wird fast eine Vierteilung... :D

Geschrieben

Was meinst Du wie das vor mehr als drei Jahren beim Kindergeburtstag der kleinen war? Da wollten 8 Mädels mit mir was machen. Gleichzeitig. Und alle was anderes. :D

Geschrieben

@Hexagon

Ja natürlich. Oder geht das auch anders? :D

@Crash

Ja. Aber nur solange bis sie das Eis haben, bzw. spätestens wenn sie fertig sind und fragen was man als nächstes macht. *G*

Geschrieben
Also ich denke mal mit "Eis essen gehen" würden sich aber alle drei anfreunden können, oder? ;)

Und danach hab ich zwei (eines ist schon größer) völlig mit geschmolzenem Eis überdeckte Kinder... :beagolisc

@Hexagon

Ja natürlich. Oder geht das auch anders? :D

Hm... laß mich mal kurz Überlegen bevor ich nein sage.... :D

Geschrieben

Wobei ich es bei den beiden durchaus schon gemanaget habe, dass die beide zufrieden waren und ich einen Tag wunderbar mit denen gemacht habe was sie wollten - und zwar das gleiche.

...aber jeden Tag Phantasialand ist halt auch teuer... :D

Geschrieben

Es ist so toll in der Wohnung was zum Puzzlen zu haben und Pläne zu schmieden und wieder zu verwerfen :D

Stelle ich grad ma so fest.

Außerdem gehts dem Kater ein wenig besser. Da trägt definitiv dazu bei, dass ich in der Bude nicht mehr rauche, aber auch insgesamt scheint er sich gaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam zu verbessern. AB frei seit seiner LungenOP ist er zum Glück weiterhin :)

Geschrieben
Außerdem gehts dem Kater ein wenig besser. Da trägt definitiv dazu bei, dass ich in der Bude nicht mehr rauche

Moment.. Lungenkrankes Familienmitglied und du rauchst in der Bude? Tztztz

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