Z3r0 Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Hallo zusammen, eventuell bin ich ja nicht der einzigste der aus dem letzten Punkt aus der IHK PDF (http://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/fileadmin/IHK_root/Berufliche_Ausbildung/2009/Formulare/Formulare_Downloads/Pruefungswesen/Hinweise_zum_Projektantrag_IT-Berufe.pdf) nicht ganz schlau wird... Was für Dokumentationsarten kommen denn so in Frage? Und wie müsste man diese für den Auftrag gliedern/formulieren? Ich bin jetzt mit allen Punkten soweit fertig außer dem Punkt mit der Dokumentation. :confused:
Akku Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Neben der obligatorischen Projektdokumentation erwarten manche PA eine Kunden- (Handbuch für den Kunden) und/oder eine Systemdokumentation(Installations- und/oder Konfigurationsanleitung für den Techniker/Programmierer).
Z3r0 Geschrieben 4. März 2014 Autor Geschrieben 4. März 2014 Neben der obligatorischen Projektdokumentation erwarten manche PA eine Kunden- (Handbuch für den Kunden) und/oder eine Systemdokumentation(Installations- und/oder Konfigurationsanleitung für den Techniker/Programmierer). Ist das zwingend notwendig?
Akku Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Das kann dir nur deine IHK beantwoten. Bei uns ist es zwingend notwendig.
Z3r0 Geschrieben 4. März 2014 Autor Geschrieben 4. März 2014 Dann hab ich nochmal eine Frage. Du schreibst oben es wird noch eine Kunden/Programmierdoku erwartet. Reicht das aus wenn ich da kurz nen 2 Zeiler hinklatsche oder wirklich schon mit Konzept sprich. Inhaltsverzeichnis etc ausarbeiten?
Akku Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Ich bin mal so unhöflich und beantworte deine Frage mit einer Gegenfrage. Du kaufst dir ein komplexes Gerät und um dieses zu bedienen und zu verstehen, liegt neben dir eine Bedienungsanleitung bestehend aus hingeklatschen zwei Zeilen. Was würdest du denken? Ich glaube, deine Frage ist damit beantwortet.
Z3r0 Geschrieben 4. März 2014 Autor Geschrieben 4. März 2014 Ich bin mal so unhöflich und beantworte deine Frage mit einer Gegenfrage. Du kaufst dir ein komplexes Gerät und um dieses zu bedienen und zu verstehen, liegt neben dir eine Bedienungsanleitung bestehend aus hingeklatschen zwei Zeilen. Was würdest du denken? Ich glaube, deine Frage ist damit beantwortet. Es geht hier ja aber immernoch um den Antrag...Ich bezweifel, dass das Handbuch schon fertig sein muss bevor ich überhaupt 1 Zeile programmiert habe...
Akku Geschrieben 4. März 2014 Geschrieben 4. März 2014 Natürlich. Im Antrag sollst du ja lediglich erwähnen, welche Dokus du gedenkst beizulegen.
Z3r0 Geschrieben 4. März 2014 Autor Geschrieben 4. März 2014 Natürlich. Im Antrag sollst du ja lediglich erwähnen, welche Dokus du gedenkst beizulegen. Gut, das war die Information nach der ich gefragt hatte. Danke
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