larsson Geschrieben 17. März 2014 Teilen Geschrieben 17. März 2014 Hey, während drei Monaten des letzten Jahres hatte ich eine Wohnung, die in der Zeit aber nicht bewohnt wurde. Als ich "ausgezogen" bin, wurde mir die Kaution bis auf etwa 200€ ausgezahlt. Dieser Betrag wurde behalten um eventuell anfallende Nachzahlungen bei der diesjährigen Betriebskostenabrechnung zu vergelten. Der Grund weshalb ich hier poste, ist, dass ich von der Praxis einer Betriebskostenabrechnung keine Ahnung habe, die Wohnung musste ich als Erbe übernehmen. Vielleicht kann mir deshalb jemand von euch bei folgender Frage helfen: Da die Wohnung leer stand und eigentlich keine Kosten angefallen sein dürften, bedeutet das, dass ich die 200€ plus einen Überschuss zurückbekomme? Oder sind die 200€ der Maximalbetrag, den ich bekomme und wahrscheinlicher ist, dass davon etwas abgezogen oder ich noch nachzahlen muss? Eine grobe Einschätzung aus der Praxis wäre prima! Gruß, larsson Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 17. März 2014 Teilen Geschrieben 17. März 2014 Das hängt davon ab, ob du Betriebskostenvorauszahlungen getätigt hast, ob diese realistisch waren etc. Betriebskosten fallen für die Pflege und Wartung rund um das Grundstück und Eigentum an und wird entsprechend verschiedener Schlüssel auf die Mieter umgelegt. Da gehört also auch Flurlicht, Hausmeister und Gärtner etc. dazu. Die 200 Euro sind eine Absicherung des Vermieters, falls die auf dich anfallenden Kosten höher als die bereits getätigten Vorauszahlungen sind. Es kann sein, dass du auch noch mehr nachzahlen musst. Ebenso kann es sein, dass du anteilmäßig etwas zurückbekommst oder sogar mehr als die 200 Euro, sofern deine Vorauszahlungen zu hoch waren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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