GCRACK Geschrieben 14. Januar 2002 Teilen Geschrieben 14. Januar 2002 Aloah, ich hab ein kleines Problem! Der Ausbildungvertrag läuft bis Ende August, folglich bekomme ich auch bis Ende August Urlaubstage (17Tage) angerechnet! Wie schaut das jetzt aber aus wenn ich im Juni schon die Prüfung bestehe?? Da mit bestehen der Prüfung ja das Ausbildungsverhältnis endet hätte ich rein rechnerisch nur anspruch auf 13 Tage! Wenn ich aber bis zur Prüfung schon die vollen 17Tage genommen habe, hat die Firma dann ein recht ein teil des Lohn einzubehalten etc?? Gibt es irgend ein gesetz/Verordnung vo so etwas geregelt ist und wo kann man so was nachlesen?? Schon mal thx für eure Hilfe CU GCRACK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GBW Geschrieben 14. Januar 2002 Teilen Geschrieben 14. Januar 2002 hm...wieso endet der vertrag denn mit bestehen der prüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GCRACK Geschrieben 14. Januar 2002 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2002 Auszug aus Berufsbildungsgesetz: § 14. (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. So, und jetzt bitte wieder zu meinem Problem! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kristian Geschrieben 15. Januar 2002 Teilen Geschrieben 15. Januar 2002 Ich würde einfach mal in der Firma fragen, wie das bei euch geregelt ist. denn eigentlich hast du dann tatsächlich nur anspruch auf die 13 Tage. Ist die Chance denn da, daß du übernommen wirst, bzw hast du daran interesse? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loeti Geschrieben 15. Januar 2002 Teilen Geschrieben 15. Januar 2002 Das Bundesurlaubsgesetz (Stand 2000) besagt: $ 4 Wartezeit. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nachs echsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. $ 5 Teilurlaub. (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. $ 6 Ausschluss von Doppelansprüchen. (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alfomio Geschrieben 15. Januar 2002 Teilen Geschrieben 15. Januar 2002 wie o.g. das Gesetz schon aussagt.... Du kannst die vollen 17 Tage Urlaub nehmen... wenn du nach deiner bestandener Prüfung den Betrieb verläßt, bekommst du ne Bescheinigung in der steht, das du schon 4 Tage Urlaub vom 2. HJ bekommen hast und der neue Betrieb diese für den neuen Anspruch mit einberechnen... Bleibst du im Betrieb, ist es eh egal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GCRACK Geschrieben 16. Januar 2002 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2002 OK, danke für eure Antworten! So wie es momentan aussieht werd ich nicht übernommen und es besteht auch meinerseits kein Interesse weiter in dieser Firma zu arbeiten! Da mein nächster Arbeitgeber wohl die Bundeswehr ist (Wehrpflicht), glaub ich kaum dass die mir die zuviel genommenen Urlaubstage in rechnung stellen! thx&CU GCRACK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alfomio Geschrieben 16. Januar 2002 Teilen Geschrieben 16. Januar 2002 Original geschrieben von GCRACK OK, danke für eure Antworten! So wie es momentan aussieht werd ich nicht übernommen und es besteht auch meinerseits kein Interesse weiter in dieser Firma zu arbeiten! Da mein nächster Arbeitgeber wohl die Bundeswehr ist (Wehrpflicht), glaub ich kaum dass die mir die zuviel genommenen Urlaubstage in rechnung stellen! thx&CU GCRACK ...dat fällt dann in die Kategorie Glück gehabt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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