meister_racer Geschrieben 31. März 2014 Geschrieben 31. März 2014 Hallo, ich bin zur Zeit über ein IT-Consulting Unternehmen bei einer großen Firma am programmieren. Mein Problem ist, dass hier Freitags Mittags schon gegangen wird und ich eine 40 Stunden Woche habe. Das heißt um auf die 40 Stunden zu kommen müsste ich ja 4 Tage 9 Stunden arbeiten ist das überhaupt erlaubt? Gibt es die Möglichkeit die Arbeitszeit auf 35 Stunden zu kürzen? Natürlich mit entsprechend weniger Lohn wäre mir egal wohne zuhause und bekomme eh genug Vg Meister_Racer
bigvic Geschrieben 31. März 2014 Geschrieben 31. März 2014 (bearbeitet) Hier das Gesetz zur Arbeitszeit: ArbZG - Einzelnorm => also ja, kein Problem mit 4 Tage je 9 Stunden. Weniger Stunden kann man immer vereinbaren mit dem AG (wenn der denn will). Bearbeitet 31. März 2014 von bigvic
Carwyn Geschrieben 31. März 2014 Geschrieben 31. März 2014 (bearbeitet) Arbeitszeitgesetz: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. ...und wäre ich Deine Mutter, hätte ich Dich nach dem Kommentar mal gefragt wie denn die Wohnungssuche so läuft. Bearbeitet 31. März 2014 von Carwyn
pr0gg3r Geschrieben 31. März 2014 Geschrieben 31. März 2014 Hallo, Mein Problem ist, dass hier Freitags Mittags schon gegangen wird und ich eine 40 Stunden Woche habe. Deine Kollegen haben vermutlich auch eine 40-Stunden-Woche, frag sie (oder die Personalabteilung) doch mal, wie es bei euch geregelt ist. Bei uns ist es zB so, dass wir ein Gleitzeitmodell haben. Man muss auf seine 40 Stunden kommen, aber da man eh unter der Woche ein paar Stunden mehr arbeitet, kann man dann auch Freitags ohne Probleme früher gehen (oder mal auch an nem anderen Tag bzw. später anfangen).
meister_racer Geschrieben 31. März 2014 Autor Geschrieben 31. März 2014 Arbeitszeitgesetz: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. ...und wäre ich Deine Mutter, hätte ich Dich nach dem Kommentar mal gefragt wie denn die Wohnungssuche so läuft. Danke für deine Antwort Ist bei meiner Mutter genau umgekehrt die will unbedingt das ich hier in der Umgebung weiterarbeite Aber ich werd demnächst ne eigene Wohnung suchen aber ich hab trotzdem lieber mehr Freizeit und etwas weniger Geld bin eben nicht so Geld gesteuert
Gast UnknownX Geschrieben 31. März 2014 Geschrieben 31. März 2014 aber ich hab trotzdem lieber mehr Freizeit und etwas weniger Geld bin eben nicht so Geld gesteuert Sagt der User, der nicht mal auf eigenen Füßen steht....aeh genau.
meister_racer Geschrieben 1. April 2014 Autor Geschrieben 1. April 2014 Sagt der User, der nicht mal auf eigenen Füßen steht....aeh genau. Aeh warum regst du dich auf wenn andere Leute keine finanziellen Probleme haben ? @Admin: Thema gelöst bitte Thread schließen bevor noch mehr finanziell frustrierte Posten Danke
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. April 2014 Geschrieben 1. April 2014 bitte Thread schließen bevor noch mehr finanziell frustrierte Posten Danke Thread aufgrund dessen, dass du meinst, hier Beleidigungen hinterlassen zu müssen geschlossen.
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