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Was kann ich ausbilden?


Keksio

Empfohlene Beiträge

Also folgende Ausgangslage:

Fachinformatiker/Systemintegration

Selbständig(6 Jahre)(Herstellung von Weblösungen/Webseiten/Shops und Werbung im Allgemeinen)

Ausbilderschein

Ich dürfte jetzt auf jeden Fall Systemintegratoren ausbilden, das trifft aber schon lange nicht mehr den Kern meines Geschäftes.

Am ehesten würde es einen Anwendungsentwickler beschreiben bzw eher noch einen Mediendesigner.

Es gibt ja diese 75% Regel, also soviel Prozent müssen im Rahmenlehrplan gleich sein damit an das auch ausbilden darf.

Das wäre beim Anwendungsentwickler schon grenzwertig und beim Mediendesigner haut das gar nicht hin(ich lasse mich da gerne korrigieren).

Alternativ gibt es ja auch noch eine 5 Jahre Berufserfahrung regel mit der man als Fachkraft anerkannt wird. Problem dabei ist es das gegenüber der Ihk nachzuweisen. Ich hatte die Diskussion nämlich schonmal mit denen und sie meinten ohne Steuerberater der mir das bestätigen kann(WTF) geht das nicht. Allerdings war das eine andere Sache.

Wie sind eure Erfahrungen bei so etwas? Was darf euer Ausbilder alles ausbilden? Wisst ihr zufällig wie das genau gehandhabt wird?

Vielen Dank schon einmal für Eure Anregungen :)

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Das ist klar, ich habe meinen Ausbilderschein ja schon. Diesbezüglich sind auch keine Fragen offen ;)

Es geht mir einfach nur um eine Aussage ob jemand einen Ausbilder hat der FISI ist und auch FIAE oder Mediendesigner ausbildet. Bzw selber ein Ausbilder ist der das machen kann. Oder ob das generell ausgeschlossen ist.

Bei der letzten Sache die ich mit der IHK klären musste wurde mir auch gesagt das alles in Ordnung ist und alle Vorraussetzungen erfüllt sind aber als es dann soweit war haben sie ne kleine Fußnote hervorgezaubert die das alles wesentlich teurer gemacht hätte.

Deswegen würde ich mich einfach über Erfahrungswerte freuen ;)

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Die Erfahrungswerte anderer, vorausgesetzt nicht aus demselben IHK-Bereich und nicht auf irgendeinem Gesetz beruhend, werden Dir schlechterdings nicht helfen, da sich die IHKs als forderales System verstehen und leider auch auf ihrem Anspruch auf Selbstständigkeit teils auch in bundesweit geregelten Sachverhalten bestehen. Wer auch immer denen diesen Anspruch zugestanden hat.

Wenn Du also keine guten Gründe hast, zu denen natürlich auch eine für alle IHK geltenden Regeln gehören, dann wirst Du um deren Fußnote nicht herumkommen, insbesondere, wenn mit letzter Geld zu verdienen ist.

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Ich glaube langsam ich bin auf einen Troll reingefallen :(

Ich habe eine einfache Frage gestellt. Ich möchte keine Belehrungen von dir weil mich dein Geblubber nicht weiterbringt.

Dein Versuch mir die Grundzüge des Föderalen Systems nahezulegen wie auch die Grundzüge eines Ausbilderscheins führen vollkommen an meiner Frage vorbei(mal abgesehen davon das sie mir durchaus geläufig sind).

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Du scheinst es nicht zu verstehen.

Es nützt nichts, wenn andere Dir Ihre Erfahrungen schildern, solange die für Dich zuständige IHK das anders sieht und wie sie das tut, hat sie Dir schon mitgeteilt.

Von daher könnte man Dein zweifelhaftes Kompliment des Trollens auch an Dich zurückgeben. Du hast schon eine verbindliche Antwort bekommen und fragst dennoch andere.

Was wohl doch falsch, überhaupt darauf zu reagieren.

Damit belasse ich es aber auch.

Bearbeitet von WYSIFISI
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Es nützt nichts, wenn andere Dir Ihre Erfahrungen schildern, solange die für Dich zuständige IHK das anders sieht und wie sie das tut, hat sie Dir schon mitgeteilt.

Von daher könnte man Dein zweifelhaftes Kompliment des Trollens auch an Dich zurückgeben. Du hast schon eine verbindliche Antwort bekommen und fragst dennoch andere.

Letzter Versuch meinerseits. Nichts hat mir die IHK mitgeteilt zu diesem Thema, die brauchen Wochen um auf eine schriftliche Anfrage zu antworten (mündliche sind eh nichts wert). Deswegen dachte ich mir in meinem Wahn das ich hier einfach mal unverbindlich nach Erfahrungen frage.

Wo soll die Antwort sein die du gegeben hast? Du hast ein haufen Blublub gemacht. Aber weder "Ja, das gibt es" oder "nein das ist völlig unmöglich" geschrieben.

Wenn dich jemand nach nem Apfel fragt fängst du sicherlich immer eine Grundsatzdiskussion um Bauxitabbau in Südamerika an oder?

Bearbeitet von Keksio
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Rote Karte.

Sicher kann man hier rumfragen, welche Erfahrungen die User hier haben. Leider kümmern sich die lokalen Kammern aber nicht um die Aussagen der hiesigen User und haben durchaus ausgeprägt ihre eigenen lokalen Besonderheiten.

Sich deshalb gegenseitig Trollerei zu unterstellen ist kontraproduktiv und sollte hiermit unterlassen werden.

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...

Wo soll die Antwort sein die du gegeben hast? Du hast ein haufen Blublub gemacht. Aber weder "Ja, das gibt es" oder "nein das ist völlig unmöglich" geschrieben.

...

Ich hatte Deinen Hinweis auf die "Fußnote" im Post #5 so verstanden, dass Du bereits in der Sache einen Hinweis von der zuständigen IHK (darauf bezog sich die "verbindliche Antwort") erhalten hast.

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Nichts hat mir die IHK mitgeteilt zu diesem Thema, die brauchen Wochen um auf eine schriftliche Anfrage zu antworten (mündliche sind eh nichts wert).

Aussagen in einem Forum dürften aber in etwa genauso wenig Wert sein und manchmal geht auch der Schriftweg schneller als man denkt.

Das Zauberwort hierbei ist ja die sog. fachliche Eignung, die ein Ausbilder besitzen muss. Die fachliche Eignung ist in § 30 BBiG definiert. Wie du selbst sagt, wird für dich Absatz 2 Nr. 1 gelten und damit ist der Rechtsanspruch auf Ausbildertätigkeiten in anderen Berufen ziemlich gering. Aber es gibt ja noch einige Ausnahmen, insbesondere für Menschen die ihre fachliche Eignung nicht im dualen System erworben haben, sondern z.B. an einer Hochschule oder im Ausland.

(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder

4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Letztlich denke ich, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters handelt wird. Die IHK dürfte in Fällen, bei denen zumindest eine fachliche Nähe zu erkennen ist, nachsichtig agieren, denn schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn jemand nicht ausbilden kann. Wenn du nicht extra eine externe Prüfung zur Anerkennung einer anderen Fachrichtung absolvieren willst, dann käme es wohl schlichtweg auf einen Versuch an! Ein weiterer Pluspunkt könnte es natürlich sein, wenn das Unternehmen bereits Mediendesigner beschäftigt, denn so könnte die fehlende fachliche Eignung des eigentlichen Ausbilders von anderen Mitarbeitern kompensiert werden.

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Ich kann dir erzählen, wie es in meinem Fall war. Ich bin zuständige Ausbilderin für FISI's & FIAE's. Obwohl ich selbst "nur" gelernte FISI bin. Ich habe bei meiner zuständigen IHK angerufen und den Sachverhalt erklärt. Die Dame hat mich ohne große Nachfragen auch für die Fachrichtung Anwendungsentwicklung eingetragen. Wichtig ist nur, dass der Ausbildende (= der Ausbildungsbetrieb) einen fachlich kompetenden Ausbildungsbeauftragten vorweisen kann. Das ist einfach jemand, der die Inhalte der Ausbildung vermitteln kann.

Rein praktisch vermittel ich auch keine FIAE Inhalte (mal abgesehen von den meisten Punkten im 1. Ausbildungsjahr die in den beiden Fachrichtungen identisch sind). Das übernehmen zwei Softwareentwickler mit denen ich die Themen in Anlehnung des Ausbildungsrahmenplanes gemeinsam ausarbeite.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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So wie ich rausgelesen hab, ist er ein Einzelunternehmer... Also ohne Angestellte... Oder täusch ich mich da @keksio...???

Wenn du Einzelunternehmer bist, find ich es toll das du jemanden ausbilden willst... Das ist aller Ehren wert... Is ja auch stressig, sein Geschäft so gut es geht voranzubringen und nebenbei extra noch jemanden auszubilden.

In meiner Ausbildung zum Mediengestalter, war der Chefausbilder auch Informatiker und hatte mit Mediengestaltung wenig zu tun. Er war zwar der Ansprechpartner für der Azubis und für die Organisation der Ausbildung und der Kommunikation zwischen Betrieb & IHK/Berufsschule zuständig. Aber ausgebildet selber, hat er nicht wirklich. Das haben die Fachleute gemacht... Und davon hatte kaum einer einen Ausbilderschein.

Für die IHK war das nie ein Problem...

Was ja bei nem Einzelunternehmer nich so einfach is...

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