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Zweitname/Rufname als offizieller Vorname


larsson

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Hey,

in meiner Geburtsurkunde stehen drei Vornamen. Ich habe lange Zeit den Erstnamen davon getragen, seit einigen Jahren ist mein Rufname aber der zweite der drei eingetragenen Vornamen.

Ich wollte jetzt endlich den Wechsel vollziehen und so langsam alle offiziellen Angelegenheiten unter diesem Rufnamen führen. Nachdem ich mich aber ein wenig informiert habe, scheint das zu allerhand Problemen zu führen, zumindest überall dort, wo angenommen wird, dass der erste im Personalausweis aufgeführte Vorname auch tatsächlich der Rufname ist. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu Situationen, in denen die Unterschrift auf der (Kreditkarten-)rechnung nicht übereinstimmt oder das Flugzeugticket nicht anerkannt wird, weil die entsprechende Software eben nur diesen ersten Vornamen im System führt.

Die Reihenfolge der Vornamen ändern zu lassen ist offenbar nicht möglich.

Bevor ich jetzt mein Leben lang Verwirrung stifte, wenn es um meinem Vornamen geht, wollte ich mal eure Erfahrungen einholen, falls ihr diesbezüglich welche habt. Vielleicht ist das ja auch gar nicht so ein Problem, wie ich mir das grade vorstelle!

Gruß,

Larsson

Bearbeitet von larsson
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  • 2 Monate später...

Moin,

Vornamen ändern kenne ich nur aus dem Bereich der Transexualität. Dabei ist es wohl so das man gegen den Staat klagen muss. Hört sich zwar total bescheuert an, ist aber so.

Allerdings weiss ich nicht genau ob das generell so ist bei Vornamen. würde an deiner Stelle mal zu deinem zuständigen Rathaus gehen und nachfragen.

MfG

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a) Man klagt nicht gegen den Staat, wenn man seinen Vornamen ändern will. Nicht im "Regelfall" und auch nicht bei TS.

B) Der TE will seinen Namen nicht ändern, sondern einen seiner vorhandenen Namen zum neuen Rufnamen machen.

OnTopic:

Schwierig ist es wirklich, in Unternehmen mit denen man Verträge hat, seinen Vornamen ändern zu lassen. Aus welchem Grund auch immer sind sie da penibel bis zum Gehtnichtmehr. Oft wollen sie dann eine Kopie des Personalausweises haben, um zweifelsfrei festzustellen dass das einer Deiner Namen ist. Für Adressänderungen und Nachnamensänderungen haben sie eigene Formulare, bzw. da ist das problemlos. Aber wehe Du änderst Deinen Vornamen!

Keine Ahnung wo der Beißreflex da her kommt, aber er ist nunmal da.

Ich würde mit gültigen Dokumenten, die zweifelsfrei belegen dass das einer Deiner Namen ist, die Namensänderung in den Dokumenten beantragen und bei Neueinträgen darauf hinweisen, dass Name x Dein Rufname ist und nicht der erste.

Eine Änderung der Reihenfolge ist afaik nicht möglich.

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Rufnamen ändern lassen hat mein Vater vor einigen Jahren machen lassen.

War jede Menge Lauferei, man muss schriftlich beschwören, dass man mit dem bisherigen Namen nciht weiter leben kann (oder so was in der Art).

Wenns dann auch noch irgendwelche Verträge oder Immobilien gibt, wo eine notarielle Beglaubigung benötigt wird, wirds dann auch direkt nochmal was teurer.

Ansonsten ist das aber problemlos machbar. Er hatte afaik nirgends größere Probleme damit.

Ist aber halt immer die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, oder nicht.

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@Crash Damit ich das nicht falsch verstehe: "Rufnamen ändern" im Sinne von "Er heisst jetzt nicht mehr Franz Peter Müller sondern Karl Peter Müller" oder im Sinne von "Er heisst Franz Peter Müller, sein Rufname ist bisher Franz, aber jetzt möchte er eher Peter genannt werden"? Denn bei letzterem weiss ich nicht, ob es von Nöten ist, da überhaupt behördlich etwas anzustoßen oder ob das die freie Entscheidung dessen ist, der Träger der entsprechenden Namen ist. An den Namen selber wird ja nichts geändert, es wird nur festgelegt, mit welchen davon man stattdessen gerufen werden will. Also was der "Hauptname" ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man beim Ändern des Rufnamens psychologische Gutachten oder einen anderen Nachweis über einen irgendwie gerarteten Leidensdruck als Begründung vorlegen muss. Aber in dieser Bürokratie-Welt würde mich wiederum nichts wirklich überraschen.

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@Carwyn: zweiteres. Einen seiner bereits vorhandenen Namen als Rufnamen einsetzen.

Man muss kein Gutachten machen lassen, muss jedoch versichern, dass einen das so belasten / beeinträchtigen würde, damit man sich umbenennen darf. Das war zumindest damals so. Ob sich daran seitdem (in den letzten 10-20 Jahren) etwas geändert hat, weiß ich auch nicht.

Es geht dabei dann darum, dass man z.B. mit Rufname + Nachname unterschreibt bzw. darunter bei den ganzen Ämtern u.s.w. läuft.

Wenn mann z.B. von einem Amt angeschrieben wird, wird man als Herr/Frau [Rufname] [Nachname] angesprochen und nciht als Herr/Frau [erster Name] [zweiter Name] [dritter Name] [Nachname].

Teilweise hatte mein Vater das schon vorher ändern lassen, da wo es ging, nur bei bestimmten Sachen muss das halt gerichtlich entschieden werden, dass der Name offiziell geändert wird / werden darf.

Ich finde es auch Schwachsinn und Geldmacherei, aber so ist das halt in Deutschland.

Namen dazu nehmen wäre afaik einiges einfacher gewesen, solange das dann nicht der Rufname sein soll.

Bearbeitet von Crash2001
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Ich habe mal kurz gegooled:

"Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung."

(Quelle: Gründe für die Zulässigkeit einer Namensänderung)

"Hat eine Person gleich mehrere Vornahmen, wird unter diesen Namen von den Eltern ein Rufname festgelegt. Der Rufname ist normalerweise der Name, mit dem das Kind angesprochen wird. Allerdings ist der Rufname nicht unveränderlich festgelegt, möchte man als Erwachsener seinen Rufnamen ändern, so ist dies kein Problem."

(Quelle: Das deutsche Vornamensrecht)

"Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

[...]

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen."

(Quelle: Vorname (Deutschland))

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Danke für die Rückmeldungen. Habe mich nach Erstellen des Threads relativ schnell ans zuständige Standesamt gewandt und diese Antwort bekommen:

"Einem Antrag auf Änderung Ihres Vornamens würde nicht stattgegeben werden, da es sich bei dieser Art der "Änderung" nicht um einen schwerwiegenden Grund handelt, der das öffentliche Interesse übersteigt."

Gemäß NamÄndVwV reicht wohl schon ein "wichtiger Grund":

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers (Nummer 29) an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter (Nummer 29) und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören (Nummer 30).

Mir persönlich ist es den Aufwand erstmal nicht wert aber interessant war es dennoch.

Gruß

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Aber Du änderst doch Deinen Namen gar nicht. Du nimmst nur einen anderen als Rufnamen. Dass auf offiziellen Dokumenten Dein voller Name (Also alle Vornamen plus Nachname) steht sollte doch wohl selbstverständlich sein. Einen offiziellen "Rufnamen" gibt's ja auch gar nicht mehr, wie oben geschrieben. Alle Namen sind gleichberechtigt. Von daher wäre selbst die Reihenfolge im Grunde willkürlich.

Steh ich auf dem Schlauch und verstehe da etwas nicht?

EDIT: Der von Dir zitierte Teil gehört zu Punkt 28 Abschnitt 5 der NamÄndVwV.

Dort steht aber vorangestellt: "Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt."

Es geht aber nicht um Deinen Familiennamen, sondern um Deinen Vornamen - und nicht um eine Änderung Deines Namens. Denn Du änderst Deinen Namen nicht. Du behälst alle Namensanteile bei. Sowohl Vornamen wie auch den Nachnamen. Du willst nur mit einem anderen Deiner bereits vorhandenen Vornamen angesprochen werden als dem ersten und diesen auch im Schriftverkehr verwenden und verwendet sehen.

EDIT2: Okay, Abschnitt 62 sagt, dass die Angaben für Familiennamen bei wichtigen Gründen auch hier gelten:

"Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt. Die Nummern 28 bis 32 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist. Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden."

Nichtsdestotrotz: Es erfolgt an keiner Stelle eine Namensänderung, wenn Du einen anderen Namen als Rufnamen (den es offiziell nicht (mehr) gibt) verwendest.

Einzig die Änderung in der Reihenfolge könnte man ggf. als "Namensänderung" auslegen.

Ganz laienhaft von mir gedacht und ohne jegliche Rechtsberatungskompetenz. Nur gelesen aus den Vorschriften.

Bearbeitet von Carwyn
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@Carwyn:

Wieso ist das selbstverständlich, dass ich im privaten Rechtsverkehr meinen Rufnamen benutzen kann aber bei öffentlich-rechtlichen meinen Erstnamen nehmen muss? Ich fände das schizophren. Entweder ganz oder gar nicht.

Deswegen muss man das Ändern lassen, wenn man es wirklich möchte. Dass das geht hat ja Crash2001 oben schon beschrieben.

Sonst hab ich irgendwann einen Mietvertrag auf meinen Rufnamen und bei Post vom Amt (oder IHK, oder Krankenkasse, oder oder oder) guckt der Briefträger erstmal doof. Da stehe ich schlechter da als vorher.

Gruß

P.S.:

@Carwyn: Ich habe das Gesetz gelesen. Wichtiger Grund ist eine Legaldefinition, die im ganzen Dokument gleich verwendet wird.

Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt. Die Nummern 28 bis 32 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist. Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.
Bearbeitet von larsson
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@larsson

Wenn Du etwas notariell beglaubigst oder ein Konto eröffnest usw. dann wird Dein voller Name dort stehen. Mit Vornamen, Zweitnamen, Drittnamen, usw. Egal wie Du dann unterschreibst.

Bei der Krankenkasse wirst Du auch mit allen Namen eingetragen sein. Ebenso bei der Rentenversicherung.

Du könntest aber durchaus Geschäfte mit Deinem Zweitnamen ohne Angabe des Erstnamens machen, weil auch dies Dein korrekter Name ist. Also kann die Stromrechnung durchaus auf "Stieg Larsson" (haha!) laufen, das Telefon aber auf "Markus Larsson". Dass Du damit verwirrst ist richtig, aber es ist an keiner Stelle falsch - würde ich laeinhaft sagen.

In meinem konkreten Fall ist auch mein Bachelor-Zeugnis ein korrektes Formular, auch wenn der falsche Name drauf steht. Weil es zu dem Zeitpunkt ein zweifelsfrei urkundliches Dokument war, das auf den behördlich gemeldeten Namen ausgestellt wurde. Es verliert durch die Änderung nicht seine Gültigkeit (sonst hätte ich auf einmal keinen Abschluss mehr *g*). Dass ich es (um Verwirrungen zu vermeiden) ändern sollte, ist eine andere Sache.

Dass sich die Namen unterscheiden ist in Deinem Beispiel m.E. egal, solange Du am Ende für haftbar gemacht werden kannst. Da beide Namen Deine Namen sind...wird das wohl auch gehen. ;)

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P.S.:

@Carwyn: Ich habe das Gesetz gelesen. Wichtiger Grund ist eine Legaldefinition, die im ganzen Dokument gleich verwendet wird.

Nochmal: Inwiefern änderst Deinen Namen? Du heisst doch weiterhin - bleiben wir bei meinem dämlichen Beispiel - "Stieg Markus Larsson" und willst nicht mehr mit "Stieg Larsson" unterschreiben und Geschäfte machen, sondern mit "Markus Larsson", richtig?

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Nochmal: Inwiefern änderst Deinen Namen? Du heisst doch weiterhin - bleiben wir bei meinem dämlichen Beispiel - "Stieg Markus Larsson" und willst nicht mehr mit "Stieg Larsson" unterschreiben und Geschäfte machen, sondern mit "Markus Larsson", richtig?

Hey,

eben nicht. Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber du hast den Thread nicht wirklich verstanden. Wie bereits richtig erwähnt wurde, gibt es im deutschen Recht keine Rufnamen mehr. Früher gab es die Möglichkeit, diesen auf dem Personalausweis hervorheben zu lassen und alle Probleme waren gelöst.

Heutzutage sind zwar alle Vornamen gleichberechtigt, bei nicht-privaten Rechtsgeschäften ist man aber verpflichtet, den Namen so anzugeben, wie er in der Geburtsurkunde steht. Bei mehreren Vornamen reicht zwar der Erstname aber eben nicht der Rufname, solange dieser nicht identisch mit dem Erstnamen ist.

Möchte man also universal mit seinem Zweitnamen addressiert werden, muss man den Erstnamen löschen lassen, was eine Änderung i.S.d. NamÄndVwV ist, um deine Frage zu beantworten.

Gruß

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Entweder den Erstnamen komplett löschen lassen, oder aber die Reihenfolge der Namen ändern lassen, so dass der "Rufname" an erster Stelle steht.

Kenne ich auch so, dass bei nicht privaten rechtsangelegenheiten Entweder entweder der volle Name, oder aber der Erstname genannt sein muss.

Wo das steht, weiß ich allerdings nicht. Ich habe solchen Ärger auch nicht zu befürchten, da ich nur einen Vornamen habe. :rolleyes:

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*g* Ich habe nicht umsonst schon vorher mal nachgefragt, inwiefern Du änderst, weswegen die Verordnung dann relevant wäre und ob ich auf dem Schlauch stünde. Eine solche Information hätte durchaus das eine oder andere hier abkürzen können. ;)

Also es stört Dich, dass dann bei nicht-privaten Rechtsgeschäften auf dem Brief dann Dein voller Name in der in der Geburtsurkunde angegebenen Reihenfolge stünde, obwohl Du Dich sonst mit Deinem Zweitnamen als Rufnamen vorstellst oder damit private Korrespondenzen oder Geschäfte führst, korrekt?

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Hast du irgendeinen Beleg für deine Aussagen?

In diesem Fall war es der Standesbeamte, der mir gesagt hat, dass "bei Behörden und Institutionen [...] Namen in der Reihenfolge anzugeben [sind], wie diese aus der Geburtsurkunde zu entnehmen ist".

Bei meiner Krankenkasse und der IHK war ich zum Beispiel mit meinem Rufnamen eingetragen, was ich nachträglich auf meinen Erstnamen korrigieren lassen musste.

Unter den Formvorschriften für öffentlich-rechtliche Verträge wird sich womöglich etwas dazu finden. Es ist jedenfalls kein Zufall dass amtliche Post in aller Regel auf den vollen Namen ausgestellt wird, wie er in der Geburtsurkunde steht (Namensänderungen ausgenommen).

Könnte mir gut vorstellen, dass es sogar eine Ordnungswidrigkeit ist, gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen vermeintlich willkürlich seinen Vornamen auszusuchen, aber ohne eine Rechtsgrundlage gefunden zu haben, will ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Fragestunde beendet.

Gruß,

Larsson

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Im Praxishandbuch für Familienrecht steht dazu im Kapitel 4 Rufname

Die Verwaltungsbehörden gehen jedoch von einem als „Rufnamen“ bezeichneten Vornamen als einem Ordnungsmerkmal aus, das der Namensträger frei bestimmen und auswechseln kann; ebenso kann er auf eine entsprechende Festlegung verzichten.

Desweiteren gibt es wohl in der Zeischrift Die öffentliche Verwaltung einen Artikel von Professor Dr. Wuttke über die evtl. verfassungswidrigkeit des neuen Personalausweises ohne Rufnamen, da dies gegen das Namens- und Persönlichkeitsrecht verstoßen würde.

Von daher bleibe ich dabei das es da eigentlich kein Problem gibt, bis auf anscheinend Behörden die entweder die Rechtslage nicht kennen oder einfach keine Lust haben.

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Von daher bleibe ich dabei das es da eigentlich kein Problem gibt, bis auf anscheinend Behörden die entweder die Rechtslage nicht kennen oder einfach keine Lust haben.

Verstehe das Problem auch nicht ganz.

Habe selbst zwei Vorname, wobei der zweite der Rufname ist. In den allermeisten Fällen/Verträgen verwende ich auch nur den Rufnamen. Unterschrieben mit dem ersten Vornamen habe ich noch nie (auch nicht bei staatlichen Stellen wie Perso/Standesamt).

Gab nur einmal Probleme, da das BS-Zeugnis nur auf den Rufnamen ausgestellt war. Da gab es bei der Anerkennung für die Weiterbildung kurze Irritationen, weil alle anderen Zeugnis mit vollem Namen ausgestellt wurden.

Das Steuerbescheide oder auch meine Bankkonten beide Vornamen verwenden ist mir persöhnlich aber auch egal.

Gruß Pönk

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