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Geschrieben

Naabend,

nerv ik? ;)

GA2 Winter ebenfalls. Erläutern Sie den Begriff Datenschutz.

Im Satz davor: "Die IT-System GmbH soll für das Hotel ein Datensicherungskonzept erstellen."

Und die Ausgangssituation "Probleme der Datensicherheit und Datensicherung klären (Backupverfahren und Datensicherungskonzepte)

Ist hier denn wirklich Datenschutz gemeint? Ich sehe den Kontext nicht ganz. Datensicherheit zu erläutern würde für mich in dem Zusammenhang irgendwie mehr Sinn machen :confused:

Baba,

grx

Geschrieben

Huhu,

genau die Frage kam bei mir auch letztens im Vorbereitungskurs auf. Unser "Dozent" hat dann in der Musterlösung nachgesehen und ja, sie wollen tatsächlich wissen, was Datenschutz ist und die anderen Fragen beziehen sich auf Datensicherheit.

Fand ich auch irritierend, aber im Zweifelsfall immer das beantworten, was wirklich da steht, denn selbst wenn sie was anderes gemeint haben, müssen sie dir ggf. die Punkte geben(wenn das was da steht auch richtig beantwortet wurde).

Geschrieben

Das gehört doch alles zusammen.

  • die Daten müssen sicher aufbewahrt werden
  • es muss sichergestellt werden, dass die Daten auch wirlich richtig gesichert werden (Verifizierung der Sicherung)
  • die Datenübertragung muss sicher sein (wer will schon, dass jeder die Daten mitliest? Firmengeheimnisse u.s.w. ...)
  • es muss sichergestellt werden, dass nur die Personen physikalischen als auch accountmässig Zugang haben, die es auch dürfen
  • ...

Geschrieben

Na, den Zusammenhang sehe ich eher in der Tatsache, dass ein Hotel personenbezogene Daten, einerseits der Gäste andererseits der Mitarbeiter verarbeitet und damit auch den Datenschutz sicherstellen muss.

Geschrieben

Eben, wenn ich den Begriff Datenschutz erläutern müsste, käme so etwas raus wie: "Das Recht eines Individuums, dass seine persönliche Daten nicht ohne gesetzliche Grundlage erhoben, geändert, gespeichert oder gelöscht werden. Er also ein Recht auf Kontrolle über den Verbleibt seiner pers. Daten hat."

Soweit die graue Theorie. Im Zusammenhang mit dem Hotel, müsste man eher fragen: Welche Anforderungen werden durch das Bundesdatenschutzgesetz an IT-Systeme, welche pers. Daten verarbeiten gestellt?"

Und dann kommt sowas wie Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, im angemessenen Umfang die technische Integrität und Sicherheit des Systems gewährleisten... Angemessen deswegen, weil nicht jeder Betrieb mit > 9 Mitarbeitern, die Daten verarbeiten (die dann z.b. einen Datenschutzbeauftragten brauchen), nun gleich einen gekühlten Serverraum mit Irisscan etc. brauch ;)

Dennoch, meine Antwort auf die eigentlich formulierte Frage würde wie ganz oben aussehen.

Geschrieben

Du hast doch in der ersten "Antwort" genau beschrieben, was Datenschutz ist und genau den hat auch das Hotel zu erfüllen/sicherzustellen.

Deine nachfolgende Aufzählung beschreibt doch lediglich teilweise die Instrumente, die benötigt werden, um diese Schutz zu gewährleisten.

Wo soll da also ein Gegensatz oder ein Sichausschließen vorliegen?

Geschrieben

Ik war einfach verwirrt, ob dieser Formulierungen, das macht mir bei den IHK-Bögen oft zu schaffen.

Da steht halt in der Einleitung was von Datensicherungskonzepten. Und aufeinmal wird nach Datenschutz im allgemeinen gefragt, was doch bei nem Hotel schon viel vorher geklärt wäre (Datengeheimnis, Verfahrensverzeichnis etc.).

Dann fange ich an zu schwimmen und versuche was zu interpretieren, was da eben gar nicht steht. Gefährlich.. ;)

Geschrieben
Naabend,

nerv ik? ;)

GA2 Winter ebenfalls. Erläutern Sie den Begriff Datenschutz.

Im Satz davor: "Die IT-System GmbH soll für das Hotel ein Datensicherungskonzept erstellen."

Und die Ausgangssituation "Probleme der Datensicherheit und Datensicherung klären (Backupverfahren und Datensicherungskonzepte)

grx

Die Frage nach Datenschutz stellt sich in der Welt der postprivacy und des NSA-Skandals nicht mehr. Die Frage, sowie die Antwort sind irrelevant o_O

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