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Geschrieben

Hallo Forum,

das Thema programmierter Taschenrechner wird an allen Ecken utnerschiedlich beantwortet. Meistens läuft es darauf hinaus das jemand sagt "Die meinen damit das man einen nicht programmierbaren Taschenrechner nehmen darf."

Ich mag ja spitzfindig sein, aber denkt ihr nicht auch, dass diese Formulierung bewusst so gewählt wurde? Am Ende komme ich mit einem programmierbaren Taschenrechner und sage dann "Der ist nicht programmiert."

Riskiere ich damit Rauswurf? Ich würde ungern auf meinen TI-nSpire verzichten. :)

Geschrieben

Nein. Der Schriftsatz liegt mir vor und es steht deutlich da: "nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeiten mit Dritten".

Geschrieben (bearbeitet)

Die IHK Dresden. Die dort zuständige Beratungsstelle hat mir gerade bestätigt: Der Taschenrechner darf programmierbar sein, darf jedoch nicht programmiert sein. D.h. leer (reset)!

Unter diesen Umständen freue ich mich natürlich, meinen TI-nSpire verwenden zu dürfen:

post-93105-14430449821295_thumb.jpg

Bearbeitet von Peerori
Geschrieben
Der Taschenrechner darf programmierbar sein, darf jedoch nicht programmiert sein. D.h. leer (reset)!
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Prüfungsaufsicht das weiß, und auch kompetent ist, das für verschiedenste Modelle zu prüfen.

Eine einheitliche Regelung wäre schön.

Geschrieben

Habe ich mich auch gefragt, bei mir steht auch explizit "nicht programmiert". Macht ja auch Sinn. Wer noch innerhalb der 90 Minuten da mit Basic ein Script reinhackt... Hut ab, der sollte bestehen ;) Sonst können die ja nichts sinnvolles in dem Zusammenhang. Und bei den meisten TI Rechnern z.b., ist ja die Überprüfung, ob Programme gespeichert sind, simpel.

Und gar nicht programmierbare, aber wissenschaftliche Rechner können mitunter auch BIN/HEX/DEZ Umrechnung. Spart enorm Zeit (GA1, HS1) ^ ^

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