legrx Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Bei der Tarifverhandlung ist das m.M. nach Falsch. Weil wenn Arbeitgeber und Gewerkschaft sich einigen, dann ist das so - da wird kein Streik mehr kommen. Deswegen ist meiner Meinung nach deine Antwort falsch. Ich habe die - ob die besser ist, keine Ahnung Kündigung des Tarifvertrags erste Tarifverhandung arbeitgeber lassen sichh nicht drauf ein schlichtungstermin ist auch gescheitert urabstimmung Streik einnigung 2,4 Prozent streik ende Ich habs auch so. Die Kündigung ist der Auslöser für überahupt irgendwie was. Die 2.4 % offensichtlich das endliche Ziel. also letztes. Da ich mir aber nicht vorstellen konnte, dass direkt nach der Kündigung gestreikt wird, bevor nur irgendein Gespräch stattgefunden hat, blieb finde ich nur diese Abfolge. Zitieren
b3nder Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Du hast recht, habe gerade nochmal im Internet nachgelesen. Seit 2011 zahlt der Arbeitgeber einen kleineren Teil als der Arbeitnehmer. Naja okay . Lassen wir uns einfach überraschen Zitieren
Jcena116 Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Ich habe mal eine andere Frage. Angenommen man hat in dem Teil also WiSo eine 6 ist man ja durchgefallen. Besteht man gh1 und gh2 aber hat mir ein Kumpel gesagt das man in einem halben Jahr logischerweise nur den WiSo Teil wiederholen muss, stimmt das? Zitieren
legrx Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Ich habe mal eine andere Frage. Angenommen man hat in dem Teil also WiSo eine 6 ist man ja durchgefallen. Besteht man gh1 und gh2 aber hat mir ein Kumpel gesagt das man in einem halben Jahr logischerweise nur den WiSo Teil wiederholen muss, stimmt das? Achtung, gefährliches Halbwissen: da mein Prüfungssitznachbar, nur GA1 oder GA2 (hab nicht drauf geachtet), jedenfalls vor WISO gegangen ist, scheint es so zu sein, dass man bei Nachprüfung nur die entsprechenden Abschnitte macht. Zitieren
Sumon Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Wie viel % muss man in WiSo mindestens haben um nicht durchzufallen? Nach meiner bisherigen Einschätzung komme ich auf etwas über 50% Allgemein wie sieht es mit den % in GA1 und GA2 aus? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Auch hier die freundliche Bitte, im Sinne einer besseren Lesbarkeit die unnötigen Vollzitate des vorherigen Beitrags doch sein zu lassen. Danke. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Wie viel % muss man in WiSo mindestens haben um nicht durchzufallen? Alles Wissenswerte hat der Uli zusammengetragen - incl. Notenrechner zum Selberexperimentieren. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html Zitieren
Jcena116 Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Ja das ist mir bewusst das habe ich auch gerechnet heist wenn man gh1 55% hat gh2 55% und WiSo nur 30% hat man trotzdem bestanden da man ab 30 eine 5 bekommt und insgesamt eine 4 hat. Nur was wäre wenn Wirtschaft unter 30% ist dann hat man eine 6 und nicht bestanden. Muss ich dann in einem halben Jahr nur den WiSo Teil nachholen? Habe die anderen Aufgaben ja erfüllt Zitieren
legrx Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 (bearbeitet) Soll ik mich selber zitieren? http://www.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/159924-userloesungen-wiso-fachinformatiker-sommerpruefung-2014-a-2.html#post1438001 Ja, es scheint so zu sein. Bearbeitet 7. Mai 2014 von Chief Wiggum Zitieren
FakeLikeYou Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Meine WISO Lösungen: 2,3,4 1,5 4 3,4 21 6,5,2,1,4,3 3 1,4,8 1,6 2 5 1 3 2 3 4,3,2,1,3 50,250000,200 4,1,2 09,10,08,03,04 1 3,5,6,1 2/1,5 5 1,2 5 2 Zitieren
func87 Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Aufgabe 20 müsste a) 4 sein und nicht 2. Bei der KG ist der Komplementär VOLLHAFTER und der Kommanditist haftet nur mit der Einlage. Bei der GmbH haften doch alle nur mit der Einlage bzw. dem in der GmbH befindlichen Kapital. Ebenfalls Aufgabe 20 c) extrem blöd gestellt oder fehlt mir eine Information? Richtig sollte wohl e. K. (eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau) sein, jedoch sehe ich das anders. Es steht "Die Geschäftsführer müssen in das Handelsregister eingetragen werden (PLURAL). Ein e.K. ist aber SINGULAR und kann nur EINEN Geschäftsführer haben. ?!?!? Zitieren
FakeLikeYou Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Sorry, die ersten beiden Antworten fehlten. Daher hier nochmal neu: 5 4 2,3,4 1,5 4 3,4 21 6,5,2,1,4,3 3 1,4,8 1,6 2 5 1 3 2 3 4,3,2,1,3 50,250000,200 4,1,2 09,10,08,03,04 1 3,5,6,1 2/1,5 5 1,2 5 2 Zitieren
255.255.255.255 Geschrieben 7. Mai 2014 Geschrieben 7. Mai 2014 Nr 19: sinds nun 400 oder 200 Stück Angebotsüberhang? Zitieren
Rehmus Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 hier steht alles was wissen musst =) Prüfungsordnung - IHK Schwaben Zitieren
Rehmus Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Ebenfalls Aufgabe 20 c) extrem blöd gestellt oder fehlt mir eine Information? Richtig sollte wohl e. K. (eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau) sein, jedoch sehe ich das anders. Es steht "Die Geschäftsführer müssen in das Handelsregister eingetragen werden (PLURAL). Ein e.K. ist aber SINGULAR und kann nur EINEN Geschäftsführer haben. ?!?!? dachte ich mir auch, daher hab ich einfach GmbH genommen, da ja Plural und nicht Singular stand ... aber wenn es so ist, das da der druckfehler ausschlaggebend war, wird wohl diese aufgabe bei jedem mit vollen Punkten bewertet Zitieren
Mullemaus Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Müssten es bei der Nr 7 nicht 18 statt 21 sein? In der Aufgabe stand nämlich, dass ARBEITNEHMER die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur berücksichtigt werden wenn es mindestens 5 sind! Es waren aber nur 3 die als jugendliche Arbeitnehmer aufgezählt wurden. Der Rest waren die insgesamt 18 Azubis unter 25. Oder bin ich da verwirrt? Bis ich das gesehen hab hatte ich nämlich auch 21 stehen und habs dadurch dann auf 18 umgeändert. Zitieren
Pasch Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Müssten es bei der Nr 7 nicht 18 statt 21 sein? In der Aufgabe stand nämlich, dass ARBEITNEHMER die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur berücksichtigt werden wenn es mindestens 5 sind! Es waren aber nur 3 die als jugendliche Arbeitnehmer aufgezählt wurden. Der Rest waren die insgesamt 18 Azubis unter 25. Oder bin ich da verwirrt? Bis ich das gesehen hab hatte ich nämlich auch 21 stehen und habs dadurch dann auf 18 umgeändert. Hmm. Das hab ich dann überlesen >.< Zitieren
b3nder Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 So wie ich das hier lese, betrifft das nur die Errichtung und Aufgabe §60 Errichtung und Aufgabe (1) In Betrieben mit in der der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zur Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Zitieren
b3nder Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 FakeLikeYou bei der Aufgabe 5 ist es die 3 und nicht die 4. Ein Prokurist unterschreibt mit ppa. "Der Zusatz wird üblicherweise mit ppa. (lateinisch per procura autoritate, deutsch ‚mit der Macht einer Prokura‘) abgekürzt" Zitieren
Rehmus Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Müssten es bei der Nr 7 nicht 18 statt 21 sein? In der Aufgabe stand nämlich, dass ARBEITNEHMER die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur berücksichtigt werden wenn es mindestens 5 sind! Es waren aber nur 3 die als jugendliche Arbeitnehmer aufgezählt wurden. Der Rest waren die insgesamt 18 Azubis unter 25. Oder bin ich da verwirrt? Bis ich das gesehen hab hatte ich nämlich auch 21 stehen und habs dadurch dann auf 18 umgeändert. Da stand, dass in Betrieben mit mindestens 5 Jugendlichen beschäftigt sein müssen(Beschäftigte oder Auszubildende) um insgesamt eine Wahl durchführen zu können. Wenns zur Wahl kommt, dann sind alle unter 25 Jahren wahlberechtigt. 3 sind Technische jugendliche Mitarbeiter der Ecotec GmbH 6 sind jugendliche Auszubildende der Ecotec GmbH 12 unter 25 Jahren = 9 Jugendliche beschäftigte, da Auszubildende auch mitzählen 9 + 12 = 21 Zitieren
Mullemaus Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Na toll, dann hatte ich es erst richtig und hab mich dann verwirren lassen! Ausgezeichnet Zitieren
FakeLikeYou Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 FakeLikeYou bei der Aufgabe 5 ist es die 3 und nicht die 4. Ein Prokurist unterschreibt mit ppa. "Der Zusatz wird üblicherweise mit ppa. (lateinisch per procura autoritate, deutsch ‚mit der Macht einer Prokura‘) abgekürzt" Die Frage war aber nicht, wie ein Prokurist unterschreibt, sondern wie man bei einer allgemeinen Handlungsvollmacht unterschreibt.. Zitieren
AboutRiot Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Hat schon jemand ein Thread zu den GH1/GH2 ? Zitieren
b3nder Geschrieben 8. Mai 2014 Geschrieben 8. Mai 2014 Die Frage war aber nicht, wie ein Prokurist unterschreibt, sondern wie man bei einer allgemeinen Handlungsvollmacht unterschreibt.. :upps :upps Habe mir die Prüfung gerade nochmal angeschaut . Steht ja wirklich nur allgemeine Handlungsvollmacht :upps :D Zitieren
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