d0dg3 Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 (bearbeitet) Hallo zusammen, bin mir nicht sicher ob das Thema hier richtig ist. Ich hatte am Mittwoch Abschlussprüfung und mich hat eine Frage bzw. Antwort im WISO Teil stutzig gemacht: "Die Ecotec GmbH muss Herrn Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen." Die Antwort scheint richtig zu sein. Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob ich das richtige Fazit ziehe: Ich beende die Ausbildung voraussichtlich mit Bestehen der mündl. Prüfung Anfang Juli. In meinem Vertrag steht, die Ausbildung geht bis Ende August. Muss ich jetzt, sofern ich die Prüfung im Juli bestehe, bis einschließlich August bezahlt werden? Danke für eure Antworten! Bearbeitet 11. Mai 2014 von d0dg3 typo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saheeda Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Die Aussage ist meines Erachtens falsch. Die Ausbildung endet mit Bestehen der letzten Prüfung. Der Begriff "Ausbildungsvergütung" sagt ja aber schon, dass sie an ein Ausbildungsverhältnis gekoppelt ist. Ohne Ausbildung keine Ausbildungsvergütung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d0dg3 Geschrieben 11. Mai 2014 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 So ungefähr sehe ich das auch (deswegen habe ich die Frage auch falsch beantwortet und obiges als nicht richtig eingestuft). Andererseits kann ich ja nichts für das Datum der mündlichen Prüfung und somit auch nicht für das Ausscheiden und die eventuell daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Der Betrieb allerdings auch nicht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Andererseits kann ich ja nichts für das Datum der mündlichen Prüfung und somit auch nicht für das Ausscheiden und die eventuell daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Der Betrieb allerdings auch nicht.... Dein Ausbildungsverhaeltnis endet Punkt Haendedruck und Glueckwunsch des PA. Danach bist Du entweder arbeitslos oder aber eine "vollwertige" Fachkraft und benoetigst einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Dein Ausbildungsvertrag und die damit gueltige Verguetung ist nicht mehr von Bestand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d0dg3 Geschrieben 11. Mai 2014 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Dein Ausbildungsverhaeltnis endet Punkt Haendedruck und Glueckwunsch des PA. Danach bist Du entweder arbeitslos oder aber eine "vollwertige" Fachkraft und benoetigst einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Dein Ausbildungsvertrag und die damit gueltige Verguetung ist nicht mehr von Bestand. Ok, verstanden. Dankeschön. Was hat es dann mit der Antwort in der Prüfung auf sich bzw. wie ist das zu verstehen? Oder ist das ein (ach so seltenes) Paradebeispiel für fehlerhafte IHK Prüfungsaufgaben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Na, eine falsche Antwortmöglichkeit, was sonst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 11. Mai 2014 Teilen Geschrieben 11. Mai 2014 Ich habe die Pruefung leider nicht geschrieben. Kannst Du die vollstaendige Frage und alle Antworten hier kurz umschreiben? (Wir wollen ja das Urheberrecht wahren!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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