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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich werde ab August (18.08.) eine neue Arbeitsstelle antreten, das Problem sieht folgermaßend aus.

- Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende (lt. Vertrag)- könnte ich trotzdem zum 15.08. kündigen?

- D.h. Anfang Juni muss spätestens gekündigt werden d.h. Ende Juli wäre dann eig. schluss beim alten AG.

- Ich schlimmsten Fall wäre es so, dass ich für die 2 Wochen Differenz sozusagen Arbeitslos wäre.

Wenn es nach mir geht würde ich bis einschließlich 15.08. beim jetzigen AG arbeiten (Glaube aber das wird nicht so klappen, wie ich mir das vorstelle).

Mit neuen AG wurde 15.08 vereinbart (Passt eigentlich für beide Parteien - lässt sich nichts mehr ändern)

Ich wollte gerne folgendes wissen, ob jmd. vielleicht eine ähnliche Erfahrung bereits gemacht hat oder evtl. Tipps parat hätte?

Ich nehme an Krankenversicherungbeträge etc. müsste ich aus eigener Tasche zahlen.

Vielen Dank im voraus für eure Anregungen und Antworten.

MfG

socrates

Geschrieben
Ohne das jetzt wirklich zu wissen würde ich vermuten das du dich für die 2 Wochen arbeitslos melden musst und das dann Agentur für Arbeit übernimmt

Hi Guybrush Threepwood,

merci für deine Anregung, denke evtl. auch, dass es eher in die Richtung gehen wird.

MfG

socrates

Geschrieben

Hmmm.... als ich jetzt im März 2 Wochen arbeitslos war, habe ich letztlich keine Leistungen vom Amt beantragt (war mir zu blöd für das wenige Geld 1 Tonne Papier auszufüllen...), die Krankenkasse hat aber nicht verlangt, dass ich für die 2 Wochen selbst zahle. Ich kenne mich da nicht wirklich mit aus, aber ich glaube es gibt da auch Übergangsregeln, gerade wenn es nur um ein oder zwei Wochen geht. Läßt sich aber ja im Zweifelsfall schnell telefonisch oder so mit der Kasse klären.

Geschrieben
Ohne das jetzt wirklich zu wissen würde ich vermuten das du dich für die 2 Wochen arbeitslos melden musst und das dann Agentur für Arbeit übernimmt

AFAIK zahlt die Arbeitsagentur erstmal nix, wenn er selbst kündigt. Deshalb ergibt auch eine Meldung keinen Sinn, sondern bringt nur Arbeit und Scherereien.

Zum Op:

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag oder in einem für dich gültigem Tarifvertrag?

Ansonsten gilt IMHO §622 BGB.

Geschrieben

Ich habe mal genau so einen Wechsel vollzogen - mein neuer Job sollte am 17.11. beginnen. Ich bin kurz vor Küdigungsfrist zum Ende Oktober zu meiner Chefin gegangen, habe meine Situation geschildert und wir haben uns auf ein, vom Vertrag abweichendes, Ende meiner Tätigkeit zum 15.11. geeinigt.

Wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber nicht verstehst, oder er so eine Ausnahme ablehnt, dann bleibt Dir immer noch die Möglichkeit fristgerecht zum Ende Juli zu kündigen und im August nur halbes Gehalt zu haben (aber hey, das wären zwei Wochen mehr Urlaub ;) )

Geschrieben

Wegen der Krankenversicherung muss man sich keine Sorgen machen. Unabhängig von aktuellen Urteilen haben die Gesetzlichen Kassen die Regelung, dass man keine Beiträge für beitragsfreie Zeiten unter einem Monat zahlen muss. Ein paar Tage arbeitslos ohne Arbeitslosengeld, da muss man garnichts machen. Der Versicherungsschutz läuft zur Überbrückung einfach so weiter.

Ansonsten kannst du zum 15. eines Monats kündigen, es sei denn

- im Arbeitsvertrag wurde eine andere (längere) Kündigungsfrist vereinbart, falls garnichts oder etwas Falsches vereinbart ist, gilt die gesetzliche Regelung.

- es gilt ein Tarifvertrag, der eine andere Kündigungsregel vorsieht.

Geschrieben
AFAIK zahlt die Arbeitsagentur erstmal nix, wenn er selbst kündigt. Deshalb ergibt auch eine Meldung keinen Sinn, sondern bringt nur Arbeit und Scherereien.[...]
Da bin ich mir nicht sicher, ob das auch gilt, wenn man den Arbeitsplatz wechselt und aufgrund dessen dann Wartezeiten auftreten. Solange gesichert ist, dass er danach nicht arbeitslos ist, könnten das andere Voraussetzungen sein.

Ich würde erst einmal mit dem für dich verantwortlichen (Chef, Vorgesetzter, keine Ahnung wie groß das Unternehmen ist) reden, ob ein Arbeitsende zum 15.08. möglich ist, oder ob auf das schriftlich vereinbarte bestanden wird. Wird drauf bestanden, kannst du höchstens noch anbieten, dass du dazu bereit wärst, nach der Kündigung deines normalen Vertrages eventuell noch einen 2-Wochen-Vertrag zu unterzeichnen und Übergaben z.B. in diesem Zeitraum gemacht werden könnten.

Je nachdem was das für eine Branche / Firma ist, wirst du aber eh schon ab Bekanntwerden deiner Kündigung beurlaubt werden.

Geschrieben
Da bin ich mir nicht sicher, ob das auch gilt, wenn man den Arbeitsplatz wechselt und aufgrund dessen dann Wartezeiten auftreten. Solange gesichert ist, dass er danach nicht arbeitslos ist, könnten das andere Voraussetzungen sein.

Ich würde erst einmal mit dem für dich verantwortlichen (Chef, Vorgesetzter, keine Ahnung wie groß das Unternehmen ist) reden, ob ein Arbeitsende zum 15.08. möglich ist, oder ob auf das schriftlich vereinbarte bestanden wird. Wird drauf bestanden, kannst du höchstens noch anbieten, dass du dazu bereit wärst, nach der Kündigung deines normalen Vertrages eventuell noch einen 2-Wochen-Vertrag zu unterzeichnen und Übergaben z.B. in diesem Zeitraum gemacht werden könnten.

Je nachdem was das für eine Branche / Firma ist, wirst du aber eh schon ab Bekanntwerden deiner Kündigung beurlaubt werden.

Morgen Crash2001,

mir persönlich wäre der 15.08. ebenfalls angenehmer zum kündigen. Ich glaube dennoch das mein Chef mich wahrscheinlich nach der Kündigung so schnell wie möglich loswerden möchte (Nehme ich mal an :-)). Ich arbeite in einem 30 Mann Betrieb deswegen haben wir keine allzu großen Hierarchien.

Wenn das aber nicht bis zum 15.08 klappen sollte, muss ich leider zum 31.07. kündigen. Dann hätte ich allerdings das Problem, dass ich 2 Wochen als "arbeitslos" stehe. Finanziell kein Thema.

Im schlimmsten Fall muss ich wohl oder übelst den AA über den Stand informieren, damit die ganze Papierbürokratie nicht ins schwanken kommt.

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