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Geschrieben

Hallo,

Ich bin ein 19 Jähriger Auszubildender Fachinformatiker , der im öffentlichem Dienst lernt.

In einem Monat fahren wir ( meine berufsschulklasse , der Lehrer und ich ) auf eine Klassenfahrt für 5 Tage.

Manche meiner Klassenkameraden haben für diesen Anlass Sonderurlaub bekommen ohne eine Begründung liefern zu müssen.( 2 tage sind sowieso Schultage, demnach handelt es sich um 3 Tage ).

Nun habe ich ebenfalls einen Antrag gestellt, allerdings benötigen diese eine sinnvolle Begründung..

Mein Ausbilder ist einverstanden damit und würde unterschreiben, allerdings weiß ich nicht wie ich mich Formulieren soll bzw. ob es ein Gesetz gibt in dem steht, dass ich den Urlaub genehmigt bekomme. ( Der Personalrat / Verwaltung benötigt etwas schriftliches )

Es wäre sehr freundlich wenn mir jemand bei dieser Problematik helfen könnte.

Freundlicher Gruß,

YTMFB

Geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Schulveranstaltung (Klassenfahrt nach XY), die vom - bis stattfindet, benötige ich am XY Sonderurlaub.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

Geschrieben

@Akku

Da wir unseren Urlaub schon im Oktober des letzten Jahres verplanen mussten, und von der Klassenfahrt noch keine Rede war.

Nun ist nicht mehr genügend Resturlaub vorhanden um noch 5 Tage zwischenzuschieben. Natürlich könnte man dann sagen "Ich fahre nicht mit", aber da es bei den anderen Klassenkameraden ebenfalls genehmigt wurde würde ich diesen weg bevorzugen.

@Polar

Wessen Einverständnis benötigt dieser Antrag? Ausbilder? Klassenlehrer?

Geschrieben

Moment, du brauchst nichtmal Sonderurlaub beantragen, denn zur Bildungsarbeit der Berufsschule gehören auch Veranstaltungen mit berufsbezogenem Schwerpunkt (z.B. Betriebsbesichtigungen, Studienfahrten) oder mehrtägige Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt sowie Projekttage.

Der Erlass über Schulwanderungen, Wanderfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten usw. sieht vor, dass in der Berufsschule 2 eintägige oder eine zweitägige allgemein bildende oder berufsbezogene Veranstaltung je Schuljahr und Klasse durchgeführt werden kann. Ferner kann eine Studienfahrt mit berufsbezogenem Schwerpunkt oder eine Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt (z.B. Skifreizeit) bis zur Dauer von 6 Unterrichtstagen je Schülerjahrgang durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Unterrichtsveranstaltungen besonderer Art. Die Auszubildenden sind zur Teilnahme verpflichtet, soweit nicht triftige Gründe im Einzelfall dagegen sprechen. Daraus folgt, dass auch der Betrieb verpflichtet ist, die Auszubildenden für diese schulischen Veranstaltungen freizustellen. Wenn diese Veranstaltungen länger als 2 Unterrichtstage dauern, wird dies mit dem Berufsschulunterricht an jeweils abzustimmenden Schultagen verrechnet.

Dein Klassenlehrer soll dir schriftlich geben das Ihr vom bis auf eine Studienfahrt mit berufsbezogenem Schwerpunkt geht.

Das legst du deinem Ausbilder mit und teilst Ihm somit mit, das du an den Tagen eben "Schule" hast.

Geschrieben
Gibt es ein Gesetz / Gesetzesabschnitt in dem das in der Art vorweisbar ist?

Klingt plausibel hoffe die Geschichte ist so simpel.

Kommt vermutlich auf das Bundesland an.

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