blackhtc Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Hallo, meine Prüfungsergebnis GA1 25 Pkt Note 6 GA2 55 Pkt Note 4 Wiso 68 Pkt Note 3 Teil B 46 PKT Wie schaut es aus gibt es eine Nachprüfung oder einfach in 6 Monaten Noch mal schreiben. Wie schaut es aus wegen dem Betrieb was muss ich schreiben das er mich Behält oder muss das an die IHK schreiben. Gruß Blackhtc Zitieren
Coris Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Moin, ich hab zu meiner Einladung zur Ergänzungsprüfung (IHK Mittlerer-Niederrhein) ein Merkblatt bekommen und dort steht folgendes: 3. Mündliche Ergänzungsprüfung Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist grundsätzlich nur in einem Prüfungsbereich, unter folgender Voraussetzung möglich bzw. notwendig. 3.1 Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung liegt insgesamt unter 50 Punkten. In mindestens einem Prüfungsbereich müssen "ausreichende" Leistungen vorliegen. In maximal zwei Prüfungsbereichen dürfen "mangelhafte" Lestungen vorliegen. Bei einer "ungenügenden" Leistung ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich. Wegen GA1 würde ich also sagen, dass keine mündliche Nachprüfung möglich ist. Weiß aber nicht, ob sich das je nach IHK unterscheidet. Im Zweifelsfalle einfach mal da anrufen ...? Zitieren
DarkPenguin Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Glaube nicht dass das abhängig von der IHK ist. Wie bereits gesagt wurde: Mit einer 6 ist man durchgefallen. Dadurch verlängert sich dein Auszubildendenvertrag automatisch um ein halbes Jahr (also bis du die nächste Prüfung ablegen kannst). Diese kannst du maximal 2 mal wiederholen. Viel Erfolg dabei. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Dadurch verlängert sich dein Auszubildendenvertrag automatisch um ein halbes Jahr (also bis du die nächste Prüfung ablegen kannst). Nein, die Verlängerung muss vom Azubi gegenüber dem Betrieb beantragt werden. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Zitieren
Kosmo Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 der betireb darf dir nicht kündigen du darfst aber kündigen und die Prüfung selber nochmal machen. Musst dich aber selber für die prüfung anmelden und das prüfungsgeld zahlen. Hab mich erkundigt. Mich würd interessieren ob man in der Zeit studieren gehen darf? Zitieren
Adrian3591 Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 Hallelulja, was ist denn da bei den Prüfungen schief gelaufen, da hast du ja alles in den Sand gesetzt wo geht? Also imho musst du in 6 Monaten GA1, sowie die Mündliche wiederholen, da du in den beiden durchgefallen bist. GA2 und WISO hast du ja bestanden Zitieren
deaf Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 @Adrian3591: Wieso soll er die mündliche Püfung in einem halben Jahr wiederholen? Nirgendwo steht es in seinem Post, dass er sie schon gemacht hat. @blackhtc: Wenn du die mündliche Prüfung bestehst, dann musst du in einem halben Jahr nur noch für GA1 mindestens 36 Punkte holen, um den Teil B sicher zu bestehen. Zitieren
Adrian3591 Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 @deaf: ah ich habe TEIL B mit der mündlichen verwechselt, sorry mein Fehler Zitieren
bimei Geschrieben 14. Juni 2014 Geschrieben 14. Juni 2014 der betireb darf dir nicht kündigen .... Muss der Bezrieb ja auch nicht, Ausbildungsverträge sind von vornherein befristet. Möchte man bis zur erneuten Prüfung den Vertrag verlängern, siehe Chiefs Posting. Zitieren
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