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Dumme Frage, aber rechtlich von Relevanz


lummi

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Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker komplett abgeschlossen, dieses wurde mir auch per Zertifikat mit sämtlichen Ausbildungsinhalten und Noten aus den Klausuren bestätigt, dass ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung absolviert habe. Kann also jederzeit eingesehen, bzw ich kann es vorlegen, werden was ich während der Ausbildung gelernt habe und die entsprechenen Noten dazu.

Nun gibt es ein Problem, ich bin zwar jetzt ausgebildeter Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung, allerdings ohne IHK Abschluss, da ich nicht alle Prüfungen geschafft habe. Aus gesundheitlichen Gründen die Prüfungswiederholungen aber erst nächstes Jahr absolvieren werde.

Nun möchte ich als Programmierer mir etwas nebenbei dazu verdienen und stelle mich als Freelancer als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vor, ist das rechtlich ok, verletzte ich da irgendwelche Rechte? Denn die beiden IHK-Berufe nennen sich wie folgend:

Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration & Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung

Darf ich mich als Freelancer bei potentiellen Auftragsgebern als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vorstellen, oder komme ich dabei in Schwulitäten?

denn rechtlich gesehen bin ich ausgebildeter Fachinformatiker nur eben ohne IHK-Abschluss

Bearbeitet von lummi
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Nun, der Begriff Fachinformatiker als solches ist rechtlich nicht geschützt, so dass Dir die Verwendung desselben keiner verbieten kann. Bei der Verwendung staatlich geprüfter Fachinformatiker ist das anders.

Sobald es aber in Zusammenhang mit dem Wort "ausgebildet" tatsächlich ein Irrtum erregt wird, könnte das bei abhängiger Beschäftigung, sprich bei einem Arbeitsvertrag, zu einer Täuschung des Arbeitgebers führen, die sich dann eben auf den Arbeitsvertrag nachteilig auswirken kann, in dem dieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kann.

Als Freelancer bietest Du in erster Linie aber keine Qualifikation, sondern eine Arbeitsleistung bzw. -ergebnis an. Wenn Du dann angibst, ausgebildeter Fachinformatiker zu sein und durch Vertragsgestaltung eben eine Arbeitsleistung/-ergebnis geschuldet wird und nicht explizit das Vorhandensein eines IHK Abschlusses notwendig ist, fragt da keiner nach.

Letztlich wird Dir diese Bezeichnung aber kaum weiterhelfen, da Sie für die Erledigung von Aufträgen keine Bedeutung hat. Man wird evtl. Referenzen fordern.

Wenn Du unbedingt eine Bezeichnung verwenden willst, dann bietet sich eher der Informatiker an.

Statt der Frage nach einer Bezeichnung solltest Du Dir allerdings vielmehr Gedanken machen, ob Du tatsächlich die geforderten Leistungen erbringen kannst, die in einem Vertrag gefordert werden. Und natürlich auch darüber, dass es dann um ein gewerbliches Handeln geht, welches die Anmeldung eines Gewerbes voraussetzt.

Bearbeitet von WYSIFISI
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Nun, der Begriff Fachinformatiker als solches ist rechtlich nicht geschützt, so dass Dir die Verwendung desselben keiner verbieten kann. Bei der Verwendung staatlich geprüfter Fachinformatiker ist das anders.

Das bezweilfe ich sehr, dass der Begriff Fachinformatiker nicht rechtlich geschützt ist, dann wäre der ganze Beruf überflüssig und jeder könnte sich Fachinformatiker nennen! Ich werde bei der IHK bezüglich einer verbindliche Antwort nachfragen.

Sobald es aber in Zusammenhang mit dem Wort "ausgebildet" tatsächlich ein Irrtum erregt wird, könnte das bei abhängiger Beschäftigung, sprich bei einem Arbeitsvertrag, zu einer Täuschung des Arbeitgebers führen, die sich dann eben auf den Arbeitsvertrag nachteilig auswirken kann, in dem dieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kann.

Beim Arbeitsvertrag müsste ich schon die Karten ganz auf dem Tisch legen und sagen, dass ich ausgebildeter Fachinformatiker ohne IHK-Abschluss bin, das wäre die korrekte Bezeichnung, ohne das man in Schwulitäten kommen würde und anders würde ich es auch bei einen Arbeitsvertrag nie machen.

Als Freelancer bietest Du in erster Linie aber keine Qualifikation, sondern eine Arbeitsleistung bzw. -ergebnis an. Wenn Du dann angibst, ausgebildeter Fachinformatiker zu sein und durch Vertragsgestaltung eben eine Arbeitsleistung/-ergebnis geschuldet wird und nicht explizit das Vorhandensein eines IHK Abschlusses notwendig ist, fragt da keiner nach.

Lol lustig ^^ Und völlig falsch -> Als Freelancer bietest Du Qualifikation und Arbeitsleistung an und wirst auch dannach entsprechend honoriert und wenn man sich für was ausgibt was man nicht hat, oder nicht ist, dann ist dieses genau strafbar wie beim Arbeitsverhältnis auch und kann geahndet werden.

Mir geht hauptsächlich darum eine passende Qualifikation öffentlich auszuweisen, welche rechtlich einwandfrei ist in meinen Fall.

Letztlich wird Dir diese Bezeichnung aber kaum weiterhelfen, da Sie für die Erledigung von Aufträgen keine Bedeutung hat. Man wird evtl. Referenzen fordern. Wenn Du unbedingt eine Bezeichnung verwenden willst, dann bietet sich eher der Informatiker an.

Endlich mal was richtiges -> Völlig korrekt, dass egal welcher Titel, dann eine Qualifikation nicht ersetzen wird!!!! Ich muss die Qualifikation auch nicht unbedingt haben als Freelancer, kann das ganze auch über einen tatsächlich Fachinformatiker (IHK) ausführen lassen, oder über Indien ^^ Viele Wege führen nach Rom.

Jo, der Informatiker ist keine geschützte Bezeichnung und so darf sich jeder nennen, nur die Spezies wie Wirtschaftsinformatiker, Fachinformatiker, Betriebsinformatiker usw sind geschützte Berufsbezeichnungen.

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Wenn du doch so schlau bist warum fragst du dann überhaupt hier ? Frag doch gleich bei der IHK nach, wenn du meinst alles von der IHK bestätigt haben zu müssen was dir hier erzählt wird....deine überhebliche Art nervt micht tierisch, da macht sich jemand die Mühe was zu schreiben und du führst dich auf als wärst du Capt. Allwissend.....

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Jo, der Informatiker ist keine geschützte Bezeichnung und so darf sich jeder nennen, nur die Spezies wie Wirtschaftsinformatiker, Fachinformatiker, Betriebsinformatiker usw sind geschützte Berufsbezeichnungen.

Nur um das nicht unwidersprochen zu lassen -> das ist falsch. Siehe wikipedia oder StGB.

Ein Beispiel: Fachinformatiker bei der SGD

Ansonsten ist cid0ms Posts nichts hinzuzufügen.

Bearbeitet von bigvic
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Das bezweilfe ich sehr, dass der Begriff Fachinformatiker nicht rechtlich geschützt ist, dann wäre der ganze Beruf überflüssig und jeder könnte sich Fachinformatiker nennen! Ich werde bei der IHK bezüglich einer verbindliche Antwort nachfragen.

Warum sollte der Begriff "Fachinformatiker" geschützt sein? Letztlich ist der Arbeitgeber, der einen Fachinformatiker einstellt dafür verantwortlich, sich von der Qualifikation selbst zu überzeugen und das kann er eben mit einem anerkannten Zeugnis machen und genau deshalb heißt der dann z.B. staatlich geprüft.

Beim Arbeitsvertrag müsste ich schon die Karten ganz auf dem Tisch legen und sagen, dass ich ausgebildeter Fachinformatiker ohne IHK-Abschluss bin, das wäre die korrekte Bezeichnung, ohne das man in Schwulitäten kommen würde und anders würde ich es auch bei einen Arbeitsvertrag nie machen.

Hier widersprichst Du Dir selbst. Wenn Deiner Meinung nach der Begriff Fachinformatiker geschützt wäre, dann geht damit ein festgelegter Inhalt dieses Begriffs einher. Festzustellen, dass man diese Begriffsinhalte gelernt hat und beherrscht, ist Aufgabe einer "objektiven Stelle", bspw. der IHK, erst dann wäre die Verwendung des Begriffs Fachinformatiker auf Basis der Vorgaben der Prüfstelle inhaltlich korrekt.

In der Konstellation, wie Du sie hier beschreibst, ist es lediglich eine Behauptung von Dir und dürfte, wenn ein Schutz des Begriffs vorläge auch nicht so verwendet werden.

Lol lustig ^^ Und völlig falsch -> Als Freelancer bietest Du Qualifikation und Arbeitsleistung an und wirst auch dannach entsprechend honoriert und wenn man sich für was ausgibt was man nicht hat, oder nicht ist, dann ist dieses genau strafbar wie beim Arbeitsverhältnis auch und kann geahndet werden.

Und ein Auftragsunternehmen zahlt einem promovierten Freelancer auch mehr als einem anderen Anbieter derselben Leistung, nur weil er eine andere Qualifikation hat, die für die Auftragserledigung nicht benötigt wird?

Für die Strafbarkeit hätte ich dann gerne mal eine Quelle. Bisher bewegt sich das nur im vertragsrechtlichen Bereich (Zivilrecht) und von daher kann es dem Auftragsunternehmen egal sein, was für eine Qualifikation der Freelancer hat, solange der den Vertrag erfüllt.

Endlich mal was richtiges -> Völlig korrekt, dass egal welcher Titel, dann eine Qualifikation nicht ersetzen wird!!!! Ich muss die Qualifikation auch nicht unbedingt haben als Freelancer, kann das ganze auch über einen tatsächlich Fachinformatiker (IHK) ausführen lassen, oder über Indien ^^ Viele Wege führen nach Rom.

Ui, da habich ja noch mal Glück gehabt. Du andererseits müsstest Dich mal entscheiden. Einerseits bietest Du als Freelancer Deiner Aussage nach eine Qualifikation und plötzlich muss der Freelancer die auf einmal nicht haben?

Jo, der Informatiker ist keine geschützte Bezeichnung und so darf sich jeder nennen, nur die Spezies wie Wirtschaftsinformatiker, Fachinformatiker, Betriebsinformatiker usw sind geschützte Berufsbezeichnungen.

Platt gesagt. Zeigen! (Für den Fachinformatiker)

Bearbeitet von WYSIFISI
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Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker komplett abgeschlossen,

Hast du nicht, da du, wie du selber schreibt, die IHK Prüfung nicht geschafft hast.

dieses wurde mir auch per Zertifikat mit sämtlichen Ausbildungsinhalten und Noten aus den Klausuren bestätigt, dass ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung absolviert habe.

Du hast ein Zeugnis von der Berufsschule bekommen. Nicht mehr, nicht weniger. Du hast trotzdem die IHK Prüfung nicht geschafft.

Nun gibt es ein Problem, ich bin zwar jetzt ausgebildeter Fachinformatiker mit Schwerpunkt Anwendungsentwicklung, allerdings ohne IHK Abschluss, da ich nicht alle Prüfungen geschafft habe. Aus gesundheitlichen Gründen die Prüfungswiederholungen aber erst nächstes Jahr absolvieren werde.

Ohne IHK Prüfung hast du zwar eine Ausbildung absolviert, aber du hast sie nicht abgeschlossen.

Nun möchte ich als Programmierer mir etwas nebenbei dazu verdienen und stelle mich als Freelancer als 'ausgebildeter Fachinformatiker' vor, ist das rechtlich ok, verletzte ich da irgendwelche Rechte? Denn die beiden IHK-Berufe nennen sich wie folgend:

Fachinformatiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

denn rechtlich gesehen bin ich ausgebildeter Fachinformatiker nur eben ohne IHK-Abschluss

Du bist... gar nichts. Du hast eine Ausbildung absolviert, aber du hast sie nicht abgeschlossen. Du kannst in deinen CV reinschreiben, dass du von MM/JJJJ bis MM/JJJJ eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Fachrichtung Anwendungsentwicklung absolviert, aber diese nicht abgeschlossen hast. Alles andere ist Augenwischerei und zeugt nicht gerade von Professionalität.

btw: Wenn ich deine Beiträge hier so lese, dann klingt das für mich nach "Bitte sagt mir das ich richtig liege". Und wenn dir jemand sagt "Nein, das siehst du falsch", dann kommt von dir ein "Du bist doof, ich habe Recht.". Gaaaanz schlechter Stil...

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Wenn Dir bewusst ist, dass Du Dich in einer rechtlichen Grauzone bewegst, dann schimpf' Dich doch einfach "freier Softwareentwickler" oder sowas. Außerdem solltest Du ein paar Projekte vorweisen können, an denen Du bisher gearbeitet hast (wenn nicht: was hast Du in der FIAE Ausbildung gemacht?) - das würde ich zumindest als wesentlich passenderen Qualifikationsnachweis sehen, als eine nicht bestandene Prüfung in einem Beruf, in dem über 90% der Prüflinge den Abschluss schaffen.

Sprich: Ich würde versuchen, die Ausbildung gar nicht anzusprechen.

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Mal ganz unabhängig davon, ob der Begriff "Fachinformatiker" irgendwie geschützt sein sollte (ist eben doch kein Prof. oder Dr. ...), ist es "Irreführung", "(arglistige) Täuschung" oder sogar Betrug sich als etwas auszugeben, was man nichtg hatl. Das heißt, sollte irgendwann(!) irgendetwas(!) sein (man weiß ja nie!), kann sich der Auftraggeber evtl. darauf berufen. Also in dem Fall, viel Spaß bei einem Rechtsstreit... Damit ist echt nicht zu Spaßen. Ein anderes Beispiel: Jemand der ein Gymansium besucht hat, aber das Abitur nicht geschafft hat, hat auch kein Abitur und kann damit nicht studieren... Prüfungen zu bestehen gehört eben mit dazu.

Ich wäre da ganz offen und würde sagen, dass die Prüfung zu nem späteren Zeitpunkt wiederholt stattfindet...

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Da du von Zertifikaten und nicht von Zeugnissen schreibst, wirst du wohl eine Umschulung bei einem Bildungsträger absolviert haben und dieser hat dir die Teilnahme an der Umschulung bescheinigt.

Lass mich raten, du bist schlauer als die Dozenten. Die können dir nichts neues mehr beibringen und du hast dich lieber mit anderen Sachen beschäftigt, die dir mehr gebracht haben.

Ich schätze du wirst auch irgendwo ein mehrmonatiges Praktikum absolviert haben. Ich lehne mich hier mal etwas aus dem Fenster und behaupte, die Tätigkeiten dort waren alle unter deinem Niveau und der Praktikumsbetrieb hat dich sowieso nur ausgenutzt und dich nur für Handlangerdienste eingesetzt und könntest dort daher nicht lernen?

Für mich ergibt sich hier ein Muster welches du jetzt auch auf die Arbeitswelt und dieses Forum anwendest. Ich würde dir dringend raten, mal deine Sichtweise zu überdenken.

Fakt ist, du hast keinerlei Qualifikation die du ausweisen könntest. Du bist kein Fachinformatiker, kein Informatiker und auch sonst nichts in diesem Fachbereich. Du hast durch die nicht bestandene IHK-Prüfung sogar gezeigt, dass dir die benötigten Fachkenntnisse fehlen.

Und wenn du mir mit solch einer gefakten Qualifikation kommen würdest, würde ich dich als Kunde verklagen, dass dir hören und sehen vergeht.

Wenn du durch deine fehlenden Fachkenntnisse Schaden anrichtest, würde ich sogar denken, dass es sich nach StGB §263 Absatz 3 um schweren Betrug handelt

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