Tex89 Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Hallo Leute, ich mache gerade meine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Ich habe meine schriftliche Prüfung bereits hinter mir und laut vorläufigen Prüfungsergebnissen bestanden. (BW) Meine mündliche Prüfung habe ich am 30.06.2014. Meine Firma wollte mich übernehmen, jedoch habe ich das Angebot nicht angenommen. Bei diesem Gespräch teilte mir die Geschäftsführung dann mit, dass ich dann bis zum Ende meines Ausbildungsvertages (31.08.2014) in der Firma bleibe. Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich mit bestandener Prüfung fertig bin und auch mein Ausbildungsverhältnis dann zu Ende ist. Meine Frage: Habe ich jetzt einen mündlichen Arbeitsvertrag mit meinem Chef geschlossen und muss die restlichen zwei Monate bleiben oder kann ich gehen nachdem ich meinen Chef darüber informiert habe? Über Antworten freue ich mich. Vielen Dank. Zitieren
Adrian3591 Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Nein musst du nicht. Dein Vertrag endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung. Du musst da nur arbeiten wenn du einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hast. Klär das einfach nochmal offen mit deinem Chef. Zitieren
Sullidor Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 (bearbeitet) Dein Ausbildungsvertrag läuft exakt in dem Moment aus, in dem dir die PA zur bestandenen Prüfung gratuliert. Wenn du danach wieder in die Firma gehst, dort arbeitest und dein Arbeitgeber dies duldet, dann habt Ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Und zwar zum allgemein üblichen Tarif und nicht zu deiner Ausbildungvergütung. Das Datum auf deinen Ausbildungsvertrag gilt nur wenn du die Prüfung nicht bestehst oder die Prüfung zu einem Zeitpunkt nach diesem Datum stattfindet. Also wenn du in deiner alten Firma nicht weiter arbeiten möchtest dann brauchst du, ab dem Moment deiner bestandenen Prüfung, dort max. aufzutauchen um die Firma über die bestandene Prüfung zu informieren und evtl Arbeitsmaterial zurückzugeben und Pivates abzuholen. Völlig egal was die Geschäftleitung dazu sagt. Bearbeitet 18. Juni 2014 von Sullidor Zitieren
Tex89 Geschrieben 18. Juni 2014 Autor Geschrieben 18. Juni 2014 Also sollte ich meinem Chef am besten gleich mitteilen was Sache ist und falls er dann ankommt, mit mündliche Vereinbarung usw... Das würde nicht gehen? Es muss also einen schriftlichen Vertrag geben und den habe ich nicht. Zitieren
prauc Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Hast du der Vereinbarung denn zugestimmt? Meines Wissens wäre eine mündliche Vereinbarung nichts desto trotz verbindlich. Auch wenn sie darauf hin nur befristet wäre (in deinem Fall bis zum 31.08.). Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie dann die Rechtslage ist. An deiner Stelle würde ich definitiv noch mal das Gespräch mit deinem Chef suchen und versuchen die Sache zu klären. Zitieren
Sullidor Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 (bearbeitet) Nein, du musst nach der Prüfung nicht mehr zur Arbeit kommen. Und wenn dir deine Geschäftsleitung fälschlicherweise erzählt, du musst bis zum Ende deines Ausbildungsvertrages zur Arbeit erscheinen und du dann OK sagt, weil du es nicht besser weißt, dann ist dieses KEINE mündliche Vereinbarung und erst recht kein mündlicher Vertrag. Hat dich die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass dein Vertrag mit dem bestehen der Prüfung schon ausläuft? In dem Fall kann die Sache schon völlig anders aussehen. Aber dann braucht du Rat von einem Juristen Bearbeitet 18. Juni 2014 von Sullidor Zitieren
Tex89 Geschrieben 18. Juni 2014 Autor Geschrieben 18. Juni 2014 Die Geschäftsleitung hat mich noch nie darauf hingewiesen, dass mein Vertrag mit dem bestehen der Prüfung ausläuft, sondern hat betont, da ich nicht übernommen werden will, meine Ausbildung ganz normal laut Ausbildungsvertrag zum 31.08 endet. Das ist der Punkt, da ich es zu dem Zeitpunkt nicht besser wusste, habe ich OK gesagt. Aber die Geschäftsleitung wusste es dann wohl auch nicht besser bzw. will es nicht besser wissen... Ich wollte jetzt nur nochmal nachfragen, da ich wissen möchte wie ich am besten antworten soll, wenn die Geschäftsleitung zu mir sagt, dass ich einen mündlichen befristeten Vertrag geschlossen habe. vielen dank schon mal für die schnellen antworten Zitieren
Akku Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Sag deinem Chef, dass du sein Angebot ablehnst. Mach dir keine Sorgen und geh nach der Prüfung einfach nach Hause. Zitieren
Sullidor Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Wenn die Geschäftleitung in diesem Fall sagt, dass du einen mündlichen befisteten Vertrag geschlossen hast, dann gibt es eine einfache und uziemliche einfache Antwort darauf: "NEIN!!!":mod: Zitieren
Tex89 Geschrieben 18. Juni 2014 Autor Geschrieben 18. Juni 2014 Alles klar, ich werde es heute noch meinem Chef mit allen nötigen Unterlagen mitteilen und aufjedenfall nicht mehr nach der Prüfung zum Arbeiten erscheinen. Ich werde nur noch vorbeikommen und mitteilen, dass ich meine Prüfung bestanden habe. DANKE! Zitieren
Gast Geschrieben 19. Juni 2014 Geschrieben 19. Juni 2014 (bearbeitet) ... Es muss also einen schriftlichen Vertrag geben und den habe ich nicht. Nein, eine mündliche Vereinbarung, der beide Seiten zugestimmt haben reicht zum Vertragsschluss. Den Nachweis zu führen, was Inhalt des Vertrages ist, fällt naturgemäß immer schwer. Hast du der Vereinbarung denn zugestimmt? Meines Wissens wäre eine mündliche Vereinbarung nichts desto trotz verbindlich. Auch wenn sie darauf hin nur befristet wäre (in deinem Fall bis zum 31.08.). Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie dann die Rechtslage ist. ... Wenn der Chef dem TE also darauf anspricht bis zum Ende des Ausbildungsvertrages in der FA. zu bleiben, dann kann man das nur als Angebot auf einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.08.14 verstehen, denn der Status Auszubildender trifft auf den TE nicht mehr zu, wodurch der Inhalt des Ausbildungsvertrages hinfällig geworden ist. Allein das Datum bleibt da als feste Größe von Bedeutung. Wenn die Geschäftleitung in diesem Fall sagt, dass du einen mündlichen befisteten Vertrag geschlossen hast, dann gibt es eine einfache und uziemliche einfache Antwort darauf: "NEIN!!!":mod: Wenn der TE sich nich bewusst war, was dieser Hinweis des GF zu bedeuten und sein zustimmendes "OK" für Auswirkungen hat. Letztendlich bleibt die Frage, ob es hier zwei übereistimmende Willenserklärungen gegeben hat, die zu einem Vertrag führen konnten. MMn nicht. Bearbeitet 19. Juni 2014 von WYSIFISI Zitieren
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