GoaSkin Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Ist man auf einer Geschäftsreise, dann zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in der Regel die Übernachtung sowie Reisespesen. Je nach Ort und Abwesenheitsdauer gibt es gesetzlich festgelegte Sätze, die ein Arbeitnehmer erhalten kann, ohne dass Diese als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Was bei den Verpflegungskosten klar ist, so wundert es mich, dass es auch Sätze für Hotelkosten gibt. Dabei ist in Deutschland für eine Übernachtung pauschal 20 Euro vorgesehen (reicht wahrscheinlich nur für die Bahnhofsmission), aber auch für das Ausland meistens Sätze, die unrealistisch niedrig sind. Naja... wenn man dem Finanzamt nachweist, dass die Übernachtung teurer war, was im Prinzip so gut wie immer der Fall ist, dann werden auch Übernachtungskosten in Höhe der Hotelrechnung anerkannt. Von daher frage ich mich, was die langen Listen für die Übernachtungspauschalen überhaupt für einen Sinn ergeben. Zitieren
farmed Geschrieben 18. Juni 2014 Geschrieben 18. Juni 2014 Übernachtungspauschale | Reisekostenabrechnung.org Hier wird der Unterschied eigentlich gut erklärt, gerade in Bezug auf "Absetzen der Kosten als Betriebskosten" und am Beispiel London, dass der Mitarbeiter weniger zahlt, als er durch die Pauschale wiederbekommt Zitieren
GoaSkin Geschrieben 18. Juni 2014 Autor Geschrieben 18. Juni 2014 Gut zu wissen. Aber bedeutet das dann, dass bei vorliegender Rechnung ein Hotel im Grunde genommen beliebig kosten darf, sofern es die Firma zahlt? Oder kann es Ärger bzw. Rechtfertigugnsdebatten mit dem Finanzamt geben, wenn man in der Londoner Innenstadt für 1.600 Euro übernachtet hat, weil die billigen Hotels faktisch alle ausgebucht waren? Zitieren
smite Geschrieben 21. Juni 2014 Geschrieben 21. Juni 2014 Soweit ich weiß darf eine Übernachtung auch 1600€ kosten. Die 20€ sind ein Richtwert wie teuer eine Übernachtung im Schnitt ist. Wenn du z. B. bei Freunden übernachtest muss dein Arbeitgeber dir 20€ bezahlen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk Zitieren
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