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Wie ist die gesetzliche Übernachtungspauschale zu verstehen?


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Geschrieben

Ist man auf einer Geschäftsreise, dann zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in der Regel die Übernachtung sowie Reisespesen.

Je nach Ort und Abwesenheitsdauer gibt es gesetzlich festgelegte Sätze, die ein Arbeitnehmer erhalten kann, ohne dass Diese als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.

Was bei den Verpflegungskosten klar ist, so wundert es mich, dass es auch Sätze für Hotelkosten gibt. Dabei ist in Deutschland für eine Übernachtung pauschal 20 Euro vorgesehen (reicht wahrscheinlich nur für die Bahnhofsmission), aber auch für das Ausland meistens Sätze, die unrealistisch niedrig sind. Naja... wenn man dem Finanzamt nachweist, dass die Übernachtung teurer war, was im Prinzip so gut wie immer der Fall ist, dann werden auch Übernachtungskosten in Höhe der Hotelrechnung anerkannt.

Von daher frage ich mich, was die langen Listen für die Übernachtungspauschalen überhaupt für einen Sinn ergeben.

Geschrieben

Gut zu wissen. Aber bedeutet das dann, dass bei vorliegender Rechnung ein Hotel im Grunde genommen beliebig kosten darf, sofern es die Firma zahlt? Oder kann es Ärger bzw. Rechtfertigugnsdebatten mit dem Finanzamt geben, wenn man in der Londoner Innenstadt für 1.600 Euro übernachtet hat, weil die billigen Hotels faktisch alle ausgebucht waren?

Geschrieben

Soweit ich weiß darf eine Übernachtung auch 1600€ kosten.

Die 20€ sind ein Richtwert wie teuer eine Übernachtung im Schnitt ist. Wenn du z. B. bei Freunden übernachtest muss dein Arbeitgeber dir 20€ bezahlen.

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